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Hausratversicherung abschließen, weil der Nachbar keine Privathaftpflicht hat!

Eine Hausratversicherung gehört zwar nicht zu den wichtigsten Versicherungen, aber zu den sinnvollen. Für den Abschluss einer Hausratversicherung gibt es eine Menge Pro und Contra Argumente. Sollten auch Sie sich fragen: Muss man eine Hausratversicherung abschließen? – kommt es u. a. auf Ihre Lebensstellung und Ihren Lebensstandard an. Sollten Sie in einem Mehrfamilienhaus oder einer WG wohnen, ist auf jeden Fall ein Abschluß ratsam, wenn ein Nachbar dabei sein könnte, der keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, z. B. aus Geldmangel.
Muss Ihr Vermieter eine Hausratversicherung abschließen? Nein, dafür sind Sie selbst verantwortlich.
Nun werden Sie sich sicher fragen, was die Privathaftpflicht des Nachbarn, mit Ihrer Hausratversicherung zu tun hat?

Das Problem in einem Mehrfamilienhaus oder einer WG ist, daß man nicht darüber informiert ist, wie gut oder schlecht die Nachbarn oder die  Mitbewohner versichert sind. Ein weiterer Punkt ist, dass man ebenso wenig mitbekommt, was beim Nachbarn oder dem Mitbewohner hinter verschlossenen Türen vor sich geht. Schnell ist durch Unachtsamkeit oder Oberflächlichkeit ein Brand passiert, Beispiele: die zu heiße Bratpfanne, die mit Wasser gelöscht wird, das Adventsgesteck, das unbeaufsichtigt weiter brennt, die heiße Asche, die zu früh in den Mülleimer geschüttet wird, die überlastete Mehrfachsteckdose, die durch einen Kurzschluss zu brennen anfängt u.s.w.

Breitet sich das Feuer dann aus und macht auch vor der Nachbarwohnung oder Zimmer keinen Halt, kommt die Feuerwehr zum Einsatz, deren Löschwasser der brennenden Wohnung dann den Rest gibt. Ein Wohnungsbrand hinterlässt wüste Spuren, auch die Zimmer, die nicht direkt vom Feuer erfasst wurden, sind verrußt, alle Möbel und Wände sind klitschnaß vom Löschwasser.


Die Wohnungen sind unbewohnbar und überall stinkt es nach Rauch. Bis so eine beschädigte Wohnung wieder bewohnbar ist, können Monate vergehen! Wo wohnen Sie in der Zeit? Wer kommt für die Renovierungskosten auf? Von welchem Geld kaufen Sie neue Möbel?

Eigentlich müsste Ihr Nachbar nun für den entstandenen Schaden aufkommen, wenn dieser allerdings kein Geld hat und im schlimmsten Fall auch keine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, die in den meisten Fällen für diesen Schaden aufkommen müsste, schauen Sie auf gut Deutsch – in die Röhre. Sie bleiben auf Ihrem kompletten Schaden sitzen. Auch der Vermieter kann in diesem Fall nicht viel für Sie tun.

Was kann der Vermieter tun?

Der Vermieter muss seine Wohngebäudeversicherung über den Brand in Kenntnis setzen und über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, werden die Wohnungen wieder in eine Art Grundzustand hergestellt. Fest verbundenes Laminat, beschädigte Fliesen oder geklebter Teppich wird ersetzt, Kurzschluss Schäden beseitigt, das Dach ersetzt, wenn es Schaden genommen haben sollte, eine Hausreinigung wegen dem Löschwasser veranlasst und gegebenenfalls noch tapeziert. Die Wohnungen sind damit wieder bewohnbar, alles in allem kann jedoch gut ein Jahr ins Land gezogen sein.


Die eigene Hausratversicherung kommt für den Schaden auf!

Nur wer in dieser Zeit  seine eigene Hausratversicherung in Anspruch nehmen konnte, kann für die Dauer der Renovierung eine Ersatzwohnung bewohnen, dessen Kosten in einem gewissen Rahmen übernommen werden. Auch der vorübergehende Einzug in ein Hotel ist möglich. Über die Hausratversicherung wird ein fester Tagessatz ausgezahlt.  Auch durch den Brand beschädigte Möbel werden von der eigenen Hausratversicherung in diesem Fall ersetzt.

Unser Tipp: Achten Sie bei einem Hausratversicherung Vergleich auf die Dauer der sog. Hotelkosten Erstattung. Diese sollte 6 Monate nicht unterschreiten, sonst müssen Sie u. U. in eine Wohnung zurück ziehen, die in dieser Zeit noch nicht vollständig renoviert werden konnte, sog. Basistarife ersetzen u. U. auch nur 3 Monate. Auch Rauch- und Rußschäden sollten unbedingt in der Hausratversicherung enthalten sein, weil diese oftmals schlimmere Schäden verursachen, als der Brand selber.

Haben Sie vielleicht auch schon mit dem unliebsamen Thema Bekanntschaft geschlossen? Kommentare dazu sind gerne willkommen.

Autor: Tania Dählmann

Wohnungsbrand

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Letzte Aktualisierung am .

2 comments to Hausratversicherung abschließen, weil der Nachbar keine Privathaftpflicht hat!

  • Ines Schröder

    In meinem Fall war es leider schon zu spät, mein Nachbar von oben hat meine Wohnung gleich mit unter Wasser gesetzt. Waschmaschinen schlauch war nicht richtig angebracht und er verließ die Wohnung, während die Waschmaschine lief. Ich hatte einen richtig schönen Wasserschaden in meiner Wohnung, dazu musste die Wohnung getrocknet werden mit einem Trocknungsgerät, das tierisch laut war. Ich bin dann erst einmal bei einer Freundin untergekommen, weil ich leider keine Hausratversicherung abgeschlossen hatte – immer wieder aufgeschoben. Eine Aufklärung für solche Fälle müsste es meiner Meinung nach mehr geben!

  • J. Mazurek

    Ich habe bisher geglaubt, das wäre Sache des Vermieters, naja so kann man sich irren.

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