A sample text widget

Etiam pulvinar consectetur dolor sed malesuada. Ut convallis euismod dolor nec pretium. Nunc ut tristique massa.

Nam sodales mi vitae dolor ullamcorper et vulputate enim accumsan. Morbi orci magna, tincidunt vitae molestie nec, molestie at mi. Nulla nulla lorem, suscipit in posuere in, interdum non magna.

Kfz-Versicherung - Rabattretter entfällt

Mit der Überarbeitung der SFR Regelung in der Kfz-Versicherung entfällt auch der allseits beliebte Rabattretter. Langjährig versicherten Kfz-Kunden wird so die Möglichkeit genommen, einen Kfz-Schaden „gratis“ verursachen zu dürfen.
Die alte Schadenfreiheitsrabatt Regelung sah vor, dass ab einer SF Klasse von 25 (in den meisten Fällen) bei einem Kfz-Schaden die Rückstufung in SF 22 erfolgte – man behielt jedoch die gleichen Prozente. Erst nach einem weiteren Kfz-Schaden wurde man um einiges zurückgestuft.
Die Ersatzlösung einen Rabattschutz dazu zu kaufen, ist lediglich eine Zwischenlösung, wie sich beim nächsten Kfz-Versicherungswechsel herausstellen wird.

Im Jahr 2012 erfolgte eine grundlegende Sanierung der Schadenfreiheitsrabatt Regelung – Einzelheiten s. u. SFR Generalüberholung – die Sanierung dieser langjährigen Regelung hat Konsequenzen, die sich vielleicht nicht bei allen Verbrauchern sofort bemerkbar machen, aber spätestens beim nächsten Kfz-Versicherungswechsel oder einem Fahrzeugwechsel (auch wenn man bei der bisherigen Kfz-Versicherung bleibt).

Viele werden diese gravierende Änderung noch garnicht mitbekommen und auch im Jahr 2012 fleissig Ihre Kfz-Versicherung gewechselt haben. Diejenigen unter uns, die bereits 25 schadenfreie Jahre hinter sich haben, werden sich spätestens beim nächsten Kfz-Schaden sehr ärgern. Denn durch die neue Regelung erfolgt eine Rückstufung in SF 12 (bisher SF 22). Das gleiche galt bisher auch bei einem Vollkaskoschaden. Auch hier werden nun langjährig versicherte ordentlich zurückgestuft. Da stellt sich dann ganz schnell die Frage, ob dies einen Wechsel für eine Ersparnis in Höhe von 100 Euro Wert war?


Den Wegfall des Rabattretters werden auch die Kfz-Kunden zu spüren bekommen, die jetzt vielleicht erst einen Schaden in SF 25 hatten und nächstes Jahr Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten. Dadurch dass es die Regelung nicht mehr gibt, wird Ihre bisherige Kfz-Versicherung Ihrer neuen Versicherung zwar die SF 22 bestätigen, die Sie bei Ihrer alten Kfz-Versicherung hatten, aber gleichzeitig auch den Schaden melden, was für Sie zur Folge hat, dass Sie durch den Wechsel in SF 12 (SF 13) landen werden, weil die neue Kfz-Versicherung mit der überarbeiteten Fassung der Schadenfreiheitsrabatt Regelung arbeitet und das alte System gar nicht mehr anbietet. Spätestens jetzt bezahlen Sie Ihren Kfz-Schaden doch noch in Raten ab.Es sei denn, Sie beantragen bei Antragstellung der neuen Kfz-Versicherung auch gleichzeitig den Rabattschutz.

Einmal Rabattschutz – Immer Rabattschutz!

Auch der Rabattschutz, den  Sie sich gegen einen Prämienaufschlag dazukaufen können, ist unter gewissen Voraussetzungen nur eine kurzfristige Lösung. Zwar greift der Rabattschutz bereits ab einer SF Klasse 7 (bei manchen auch eher), aber auch hier kommt die Rückstufung zum Tragen, wenn Sie demnächst Ihre Kfz-Versicherung wechseln und dort den Rabattschutz nicht mit beantragen. Das gleiche gilt auch, wenn Sie einen Unfall hatten, durch den Rabattschutz nicht hochgestuft wurden, sich allerdings ein neues Fahrzeug zulegen und dafür den Rabattschutz eigentlich nicht mit beantragen wollten. Die Hochstufung Ihrer Kfz-Versicherung wird durch den Rabattschutz also eigentlich nur aufgeschoben, es sei denn, Sie achten ab sofort bei Antragstellung Ihrer Kfz-Versicherung immer darauf, den Rabattschutz mit einzuschließen. Schliessen Sie den Rabattschutz in ihrer Kfz-Versicherung mit ein, wird Ihnen dafür ein Aufschlag von 15 – 20% berechnet.

Die neue Schadenfreiheitsrabatt Regelung wird uns früher oder später alle einholen, da führt leider kein Weg dran vorbei. Spätestens bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs kommt durch die Antragstellung der Kfz-Versicherung die neue Regelung zum Tragen.

Uns interessiert Ihre Meinung zu dem Thema: Was halten Sie von der neuen Regelung?

Autor: Tania Dählmann

Mehr zum Thema:

Share Button

Letzte Aktualisierung am .

7 comments to Kfz-Versicherung – Rabattretter entfällt

  • Die Auto-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich unvermeidlich, infolgedessen ein Kraftfahrzeug für den Verkehr zugelassen werden könnte. Ergänzend existiert die Sicherung über die Teilkasko Versicherung, die bei Diebstahl, Glasschaden, Haarwildschaden, Graupel, Orkan, Blitzeinschlag und Fahrzeugbrand leistet und die Auto-Vollkaskoversicherung, die ergänzend Schaden Ersatz für Schäden durch blinde Zerstörungswut und selber ausgelöste Unfall-Schäden bezahlt.

  • Und wieder einmal werden die deutschen Autofahrer geschröpft. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass es nach der Bundestagswahl 2013 relativ schnell eine Pkw-Maut geben wird und auch hier wieder der deutsche Autofahrer zur Kasse gebeten wird.

    Ich vergleiche in aller Regelmäigkeit meine Kfz-Versicherung und wechsel zu einer günstigeren oder aber schlage bei der bestehenden Versicherung einen Nachlass raus. Nur so kann man die jährlich steigenden Kosten für einen Pkw noch einigermaßen erträglich halten.

  • Sehr interessant auf welche Änderungen man im Versicherungswesen kommen kann. Mein Fazit ist auch ich hatte schon mal einen Unfall. Und auch ich wurde schon hochgestuft. Dennoch hatte ich bisher nie Probleme mit der KFZ Versicherung. Habe früher auch immer nach den günstigsten Tarif gesucht. Mittlerweile habe ich seit 2009 einen Versicherer gefunden der mir bei sehr guter Leistung immer den günstigsten Preis bietet und selbst im Schadensfall gab es keine Problem. Ich vergleiche zwar ständig, habe dennoch keinen Versicherer bisher finden können der einen besseren Preis bieten kann. Ich kann nur sagen das man immer auf der Hut bleiben muß um ja nicht in irgendwelche Schwierigkeiten zu gelangen.

    • Hinal

      Aktuell in sind die Online-Anbieter. Hier gibt es ja eigentlich alles, was verglichen wird. Preise von den Preissuchmaschinen, Stromanbieter, Autoversicherungen.Nur bei den Versicherungen bin ich auch immer skeptisch. Jeder Anbieter hat doch seine eigenen AGBs und differenzierte Leistungen. Da etwas weniger, dort wieder mehr, wo anderes gibt es überhaupt nichts. Wie kann man sowas eigentlich vergleichen ???Ja, und nun ist man Ende genauso schlau, wie vorher Wenn ich nur wüßte, ob man den freien Versicherungsmaklern trauen kann ?Von der Zeitschrift CAPITAL wurde mal einer eingeschleust beim AWD. Angeboten wurde häufig immer der Anbieter, der dem Makler die höheren Provisionen zahlt.Nur: Die Rechtslage hat sich ja geändert. Stellt sich mir die Frage:Muss mir mein Versicherungsmakler sagen, was er an Provisionen dabei verdient ? +8War diese Antwort hilfreich?

  • Freier Makler

    Dieser Kommentar, eigentlich einen eigenen Beitrag wert, ist für Versicherer und Versicherte gleichermaßen relevant.

    Praktisch noch ganz frisch aus Dezember 2012 kamen mir Fälle unter, denen mindestens eine Versicherung mit der Begründung mangelnder Bonität abgelehnt wurden. Dies traf im Besonderen auf Kfz Versicherungen zu. Allein in einem Landkreis – und mehr oder weniger durch Zufall haben im Monat Dezember 12 Kunden eine Ablehnung aus diesem Grund erhalten. Über die Hälfte der Fälle habe ich persönlich überprüft und konnte keine mangelnde Bonität feststellen. Eines hatten jedoch alle Kunden gemeinsam, sie wurden durch Infoscore abgelehnt.

    Eine kurze Recherche mit google lieferte schließlich die Lösung des Rätsels. Das Bewertungsprinzip mit Negativdaten, wie es Infoscore betreibt, kann nicht von Vorteil sein. Ganz im Gegenteil sogar, es beschert den Versicherern Verluste und verärgert die Kunden. An dieser Stelle wäre es interessant zu wissen wieviel potenzielle Kunden jährlich durch Infoscore abgelehnt werden und wie hoch der Verlust an Einnahmen im Vergleich zu den VERMUTETEN und den tatsächlichen Schadensfällen ist. Der Verlust von Einnahmen ist ebenso als Schadensfall zu betrachten, zumal dieser auch noch bezahlt werden muss.

    • Zbignev

      Da haben Sie natürlich recht.Jeder erklärt einem was anderes, und das nervt mich lagnsam.Soll man der Stiftung Warentest trauen?Dem Fuzzi um die Ecke?Dem Online-Anbieter?Alles sehr undurchsichtig. Und vor allem: Wird man die Kerle wieder los? +9War diese Antwort hilfreich?

  • Architektur

    Das wird wieder eine Regelung zu Ungunsten der Kunden sein. Großartig publik wurde diese Neuerung auch nicht gerade gemacht.

Leave a Reply

You can use these HTML tags

<a href="" title="" rel=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>