Ob Nachbarschaftsstreit, Verkehrsdelikt, Kündigung durch den Arbeitgeber oder Sachbeschädigung – es kann heute schnell zu einem Rechtsstreit kommen. Hoffentlich besitzen Sie jetzt eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für beispielsweise Gerichts- oder Anwaltskosten auffängt. In der Regel müssen Sie allerdings bei der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit einkalkulieren. Diese Wartezeit ist meistens auf drei Monate angelegt; je nach Versicherungsgesellschaft kann die Dauer jedoch auch variieren. Es existiert für Sie aber auch die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen. Mittels dieser können Sie sofort ab Vertragsbeginn vertraglich fixierte Leistungen beanspruchen. Wenn Sie einen Rechtsstreit nicht mehr vermeiden können, ein Anwalt eingeschaltet werden muss und der Gang zum Gericht in Kürze bevor steht, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit für Sie die ideale Lösung darstellen.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist in Teilbereichen möglich
Im Normalfall ist es bei dem Großteil der Versicherer üblich, dass beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit einkalkuliert ist. Das bedeutet für Sie, dass Sie nach der Unterschriftenleistung bzw. nach dem Vertragsabschluss mindestens drei Monate warten müssen, bevor Sie Leistungen bei entsprechenden Versicherungsfällen von der Versicherungsgesellschaft in Anspruch nehmen können. Diese Wartezeit ist eingeführt worden, um zu verhindern, dass eine Rechtsschutzversicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn ein Bedarf schon längst offensichtlich ist.
