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Rürup als private Rentenversicherung

Viele Sparer in Deutschland nutzen seit mehreren Jahren die Riester-Rente, um privat für das Alter vorzusorgen. Die Riester-Rente wird vor allem durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile sehr reizvoll. Allerdings besteht nicht für jeden Verbraucher die Möglichkeit, mit der Riester-Rente privat für das Alter vorzusorgen. Selbständige und Freiberufler haben zum Beispiel keine Möglichkeit Riester zu nutzen. Für diese Berufsgruppen gibt es allerdings eine attraktive Alternative. Die im Jahr 2005 eingeführte Rürup-Rente kann als private Rentenversicherung von Selbständigen, Freiberuflern, Angestellten und Beamten genutzt werden.

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Rentenversicherung für Freiberufler

Der Trend zu steigender Beschäftigung von unabhängigen und selbständigen Fachleuten, Beratern oder Experten auf Projektbasis hält nun schon seit Jahren an. Dementsprechend steigt auch die Zahl der freiberuflich Tätigen. Freiberufler genießen gewisse steuerliche und buchhalterische Vorteile, müssen aber die Voraussetzungen der freien Berufe, wie entsprechende fachliche Qualifikation und evtl. Zugehörigkeit zu den Katalogberufen erfüllen. Bestimmte Gruppen der freien Berufe sind auch von der Rentenversicherungspflicht befreit und können komplett nach eigenen Vorstellungen für die spätere Rente vorsorgen. Dabei hat die richtige Strategie zur Altersvorsorge eine enorme Wichtigkeit, um nicht im Alter mit einer zu geringen Rente über die Runden kommen zu müssen. Welche Möglichkeiten der Rentenversicherung für Freiberufler Sie haben und was die Vor- und Nachteile dieser Versicherungen sind und wie Sie von einem Rentenversicherung Vergleich profitieren können versucht folgender Artikel in aller Kürze zu behandeln.

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Hausfrau, Rente und Scheidung – Grundsicherung?

Sicherheit durch die Ehe bis ins Rentenalter? Reicht es als Minijobber die Haushaltskasse aufzubessern? Spätestens bei der Rente wird klar, sich „nur“ auf die Kindererziehung zu konzentrieren, das rächt sich im Alter. Nach 35 Berufsjahren, einem Bruttolohn von 2900,- Euro, kann der berufstätige Partner nur mit einer gesetzlichen Rente von 798,25 Euro rechnen. Wie schlimm sieht es denn dann erst bei Hausfrauen im Rentenalter aus? Und dann auch noch die Reform des Unterhaltsgesetzes, was die Auswirkungen auf die gesetzliche Rente der Hausfrau massiv negativ verändern wird! Hier ist dringender Aufklärungs- und Handlungsbedarf notwendig, sonst wird bei der überwiegenden Zahl der Hausfrauen oder 400 Euro Jobber im Rentenalter der Gang zum Sozialamt, um die Grundsicherung zu beantragen, nicht erspart bleiben.

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