Letzte Aktualisierung am .

Ihre Erfahrungen mit der Wohngebäudeversicherung – Verbraucher machen sich Luft

Wohngebäudeversicherung im Test
Wie gut ist Ihre Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung hat es dieses Jahr wieder einmal hart getroffen. Wie bereits vor Jahren, müssen viele Schadensfälle reguliert werden, durch die zahlreichen Überschwemmungen, die es gegeben hat. Sehr viele Verträge, die eine Elementarschadenversicherung zusammen mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, werden dadurch belastet.
Nun ist bereits schon durchgesickert, dass diesen aktuellen Vorfall einige Versicherungen zum Anlass nehmen werden, Ihre Bestände zu sanieren und Kunden zu kündigen. Die Wohngebäudeversicherung will Altverträge loswerden, um neuere Verträge mit weitaus höheren Prämien an den Mann zu bringen. In wie weit sind auch Sie davon betroffen? Oder werden jetzt sogar Verträge gekündigt, die z. B. einen ganz anderen Schaden aus dem Bereich Leitungswasser, Feuer- oder Sturm hatten und die Versicherung dies zum Anlass nimmt, den Vertrag einschließlich Elementarversicherung zu kündigen?

Weiterlesen …Ihre Erfahrungen mit der Wohngebäudeversicherung – Verbraucher machen sich Luft

Share Button

Einen Privathaftpflichtschaden korrekt und fristgerecht melden

Risiken, denen wir uns im Alltag regelmäßig bewusst oder unbewusst aussetzen, sind nicht konservativ genug einzuschätzen. Schon eine kleine Nachlässigkeit kann dazu führen, dass jemand Anderes an Leib und Seele geschädigt wird, oder aber einen vermögenswirksamen Nachteil erleidet. Aus diesen guten Gründen besitzt die Privathaftpflicht seit ihrem Bestehen eine überaus hohe Akzeptanz, sodass nahezu jeder einen oder mehrere Verträge abgeschlossen hat.

Die Leistungspflicht tritt jedoch nur dann ein, wenn der Versicherer in ausreichendem Maße sowie fristgerecht über die Schädigung in Kenntnis gesetzt wurde.

Weiterlesen …Einen Privathaftpflichtschaden korrekt und fristgerecht melden

Share Button

Darf eine Versicherung wegen Schadenhäufigkeit kündigen?

Viele Kunden fragen sich, ob die Versicherungen einen wegen Schadenhäufigkeit kündigen darf, ob dies gerechtfertigt ist und was man in einem solchen Fall tun kann. Als erstes die klare Antwort: Ja, sie darf. Dieser Punkt ist den allgemeinen Versicherungsbedingungen klar verankert. Allseits bekannt ist, dass man als Kunde nach einem Schaden kündigen kann, vergißt dabei aber, dass die Versicherung das gleiche Recht hat. Aus den Versicherungsbedingungen geht klar hervor, dass die Versicherung den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen darf und dafür eine Frist von 4 Wochen einzuhalten ist. Natürlich geht aus den Versicherungsbedingungen nicht hervor, nach wieviel Schäden die Versicherung davon Gebrauch macht.

Weiterlesen …Darf eine Versicherung wegen Schadenhäufigkeit kündigen?

Share Button

Kfz-Versicherung – Rabattretter entfällt

Mit der Überarbeitung der SFR Regelung in der Kfz-Versicherung entfällt auch der allseits beliebte Rabattretter. Langjährig versicherten Kfz-Kunden wird so die Möglichkeit genommen, einen Kfz-Schaden „gratis“ verursachen zu dürfen.
Die alte Schadenfreiheitsrabatt Regelung sah vor, dass ab einer SF Klasse von 25 (in den meisten Fällen) bei einem Kfz-Schaden die Rückstufung in SF 22 erfolgte – man behielt jedoch die gleichen Prozente. Erst nach einem weiteren Kfz-Schaden wurde man um einiges zurückgestuft.
Die Ersatzlösung einen Rabattschutz dazu zu kaufen, ist lediglich eine Zwischenlösung, wie sich beim nächsten Kfz-Versicherungswechsel herausstellen wird.

Weiterlesen …Kfz-Versicherung – Rabattretter entfällt

Share Button

Wohngebäudeversicherung kündigen nach Schadensfall riskant!

Unzufriedene Hausbesitzer, deren Schadensfall in der Wohngebäudeversicherung vielleicht nicht zufriedenstellend von der Versicherung gelöst wurde oder plötzlich eine Selbstbeteiligung bezahlen sollen aufgrund Ihrer Schadenhäufigkeit, werden in den meisten Fällen verständlicherweise Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln wollen. Doch eine Wohngebäudeversicherung kündigen, wenn man bereits mehrere Schadensfälle hatte, kann sehr riskant sein. Diesen Schritt sollten Sie sich wirklich zweimal überlegen!

Weiterlesen …Wohngebäudeversicherung kündigen nach Schadensfall riskant!

Share Button

Mit dem Kfz im Ausland – was tun im Schadenfall?

Jahr für Jahr fahren unzählige Urlauber mit dem Auto in das Ausland. Zum einen ermöglicht diese Form der Anreise auch bereits während der Fahrt, Sehenswürdigkeiten zu besuchen, zum anderen ist die Mobilität vor Ort gewährleistet, das Anmieten eines Leihwagens entfällt. Ärgerlich wird es nur, wenn es während der Reise zu einem Unfall kommt.

Grüne Versicherungskarte ist in manchen Ländern Pflicht

Urlauber, die auch im Ausland nicht auf ihr Auto verzichten wollen, sollten vor dem Urlaub mit ihrer Autoversicherung klären, ob sie eine grüne Versicherungskarte benötigen. Diese ist der Nachweis vor Ort,  dass eine Autoversicherung besteht. Diese Karte hat auch den Vorteil, dass auf der Rückseite die Ansprechpartner für das jeweilige Land mit Anschrift und Telefonnummer aufgeführt sind. Diese Dokument sowie eine Kopie des Versicherungsscheins sollte auf jeden Fall Bestandteil des Reisegepäcks sein. Unabhängig davon, ob es bei einem Unfall zu einem Personenschaden kam oder nicht, ist es gerade bei Nichtverschulden oder strittigem Sachverhalt sinnvoll, die Polizei hinzuzurufen. Für den Versicherer muss ein Unfallbericht ausgefüllt werden, die Formulare dafür sind in der Regel Bestandteil der Unterlagen, die Versicherungsnehmer mit der Police erhalten.

Weiterlesen …Mit dem Kfz im Ausland – was tun im Schadenfall?

Share Button
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.