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Ihre Erfahrungen mit der Wohngebäudeversicherung – Verbraucher machen sich Luft

Wohngebäudeversicherung im Test
Wie gut ist Ihre Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung hat es dieses Jahr wieder einmal hart getroffen. Wie bereits vor Jahren, müssen viele Schadensfälle reguliert werden, durch die zahlreichen Überschwemmungen, die es gegeben hat. Sehr viele Verträge, die eine Elementarschadenversicherung zusammen mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, werden dadurch belastet.
Nun ist bereits schon durchgesickert, dass diesen aktuellen Vorfall einige Versicherungen zum Anlass nehmen werden, Ihre Bestände zu sanieren und Kunden zu kündigen. Die Wohngebäudeversicherung will Altverträge loswerden, um neuere Verträge mit weitaus höheren Prämien an den Mann zu bringen. In wie weit sind auch Sie davon betroffen? Oder werden jetzt sogar Verträge gekündigt, die z. B. einen ganz anderen Schaden aus dem Bereich Leitungswasser, Feuer- oder Sturm hatten und die Versicherung dies zum Anlass nimmt, den Vertrag einschließlich Elementarversicherung zu kündigen?

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Rechtsschutzversicherung für Selbständige

Selbständige sind bei ihrer Tätigkeit einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt, die sich schnell zu einer existenziellen Bedrohung für das Unternehmen und auch für den Selbständigen als Privatperson entwickeln können. Ganz gleich, ob es um eine Schadenersatzforderung, ein arbeitsrechtliches Problem oder eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt geht, – in jedem Fall kann ein Rechtsstreit nicht nur mit einem hohen Zeitaufwand, sondern auch mit hohen Kosten verbunden sein. Die Rechtsschutzversicherung für Selbständige kann hier eine kostengünstige Lösung darstellen für:

  • Freiberufler ebenso wie für
  • selbstständige Handwerker bzw. Unternehmer
  • Inhaber von Handels- oder Produktionsbetrieben
  • Firmen
  • Landwirte

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Darf eine Versicherung wegen Schadenhäufigkeit kündigen?

Viele Kunden fragen sich, ob die Versicherungen einen wegen Schadenhäufigkeit kündigen darf, ob dies gerechtfertigt ist und was man in einem solchen Fall tun kann. Als erstes die klare Antwort: Ja, sie darf. Dieser Punkt ist den allgemeinen Versicherungsbedingungen klar verankert. Allseits bekannt ist, dass man als Kunde nach einem Schaden kündigen kann, vergißt dabei aber, dass die Versicherung das gleiche Recht hat. Aus den Versicherungsbedingungen geht klar hervor, dass die Versicherung den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen darf und dafür eine Frist von 4 Wochen einzuhalten ist. Natürlich geht aus den Versicherungsbedingungen nicht hervor, nach wieviel Schäden die Versicherung davon Gebrauch macht.

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Wohngebäudeversicherung kündigen nach Schadensfall riskant!

Unzufriedene Hausbesitzer, deren Schadensfall in der Wohngebäudeversicherung vielleicht nicht zufriedenstellend von der Versicherung gelöst wurde oder plötzlich eine Selbstbeteiligung bezahlen sollen aufgrund Ihrer Schadenhäufigkeit, werden in den meisten Fällen verständlicherweise Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln wollen. Doch eine Wohngebäudeversicherung kündigen, wenn man bereits mehrere Schadensfälle hatte, kann sehr riskant sein. Diesen Schritt sollten Sie sich wirklich zweimal überlegen!

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Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel

Egal ob ein Wohngebäude verkauft oder vererbt wurde, immer wieder stellt sich die gleiche Frage: „Was machen wir mit der Wohngebäudeversicherung?“ Findet ein Eigentümerwechsel statt, hat der neue Hausbesitzer im Hinblick auf die Wohngebäudeversicherung verschiedene Möglichkeiten. Der neue Eigentümer kann den Vertrag übernehmen, ihn ändern bzw. anpassen oder ihn kündigen. Der letztere Punkt ist jedoch nicht ganz so einfach möglich, weil es dafür klare Richtlinien gibt, die es zu beachten gilt, um aus den Vertrag heraus zu kommen. Hier müssen nämlich u. U. verschiedene Parteien mitspielen.

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Gründung einer Firma – ist eine Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll?

Wer heutzutage eine Firma gründen möchte, der hat sehr viel zu beachten. Neben der Wahl der richtigen Rechtsform und der passenden Branche ist zudem die Frage der Absicherung der Firma ein zentrales Thema. Unabhängig von der angebotenen Dienstleistung oder der verkauften Ware, wo Menschen aufeinandertreffen und Geld eine Rolle spielt, ist auf jedem Fall Konfliktpotenzial gegeben.

Mit wenig Geld viel Absicherung für den Betrieb erreichen

Es gibt sehr viele Anbieter für Rechtschutzversicherungen aber wie in fast jeder Branche liegt hier der Teufel im Detail. Nicht jede Versicherung deckt jeden Bereich vollumfänglich ab und nicht jedes Komplettpaket ist wirtschaftlich gesehen die richtige Entscheidung für jede Firma.

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Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherung

Die Herbstzeit hat wieder angefangen, unbeständige Witterung und Herbststürme sind jetzt wieder an der Tagesordnung. Jetzt ist die richtige Zeit, mal auf einen Blick auf die Police der Wohngebäudeversicherung zu werfen und und diese ggfls. auf wichtige Zusatzleistungen wie die Elementarversicherung aufzustocken.

Dass man als Hausbesitzer sein Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm versichert ist ganz normal. Doch dank der immer extremeren Wetterlagen ist es heute durchaus lohnend, eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherung abzuschließen. Hochwasser und Erdbeben haben auch in unseren Breitengraden zugenommen. Auch die Wassermassen, die bei einem Starkregen in ein Gebäude eindringen könnten, sind ohne eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherung nicht versichert, weil es sich bei dem Wasser nicht um Leitungswasser handelt.

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Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Ob Nachbarschaftsstreit, Verkehrsdelikt, Kündigung durch den Arbeitgeber oder Sachbeschädigung – es kann heute schnell zu einem Rechtsstreit kommen. Hoffentlich besitzen Sie jetzt eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für beispielsweise Gerichts- oder Anwaltskosten auffängt. In der Regel müssen Sie allerdings bei der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit einkalkulieren. Diese Wartezeit ist meistens auf drei Monate angelegt; je nach Versicherungsgesellschaft kann die Dauer jedoch auch variieren. Es existiert für Sie aber auch die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen. Mittels dieser können Sie sofort ab Vertragsbeginn vertraglich fixierte Leistungen beanspruchen. Wenn Sie einen Rechtsstreit nicht mehr vermeiden können, ein Anwalt eingeschaltet werden muss und der Gang zum Gericht in Kürze bevor steht, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit für Sie die ideale Lösung darstellen.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist in Teilbereichen möglich

Im Normalfall ist es bei dem Großteil der Versicherer üblich, dass beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit einkalkuliert ist. Das bedeutet für Sie, dass Sie nach der Unterschriftenleistung bzw. nach dem Vertragsabschluss mindestens drei Monate warten müssen, bevor Sie Leistungen bei entsprechenden Versicherungsfällen von der Versicherungsgesellschaft in Anspruch nehmen können. Diese Wartezeit ist eingeführt worden, um zu verhindern, dass eine Rechtsschutzversicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn ein Bedarf schon längst offensichtlich ist.

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