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Mit dem Kfz im Ausland – was tun im Schadenfall?

Jahr für Jahr fahren unzählige Urlauber mit dem Auto in das Ausland. Zum einen ermöglicht diese Form der Anreise auch bereits während der Fahrt, Sehenswürdigkeiten zu besuchen, zum anderen ist die Mobilität vor Ort gewährleistet, das Anmieten eines Leihwagens entfällt. Ärgerlich wird es nur, wenn es während der Reise zu einem Unfall kommt.

Grüne Versicherungskarte ist in manchen Ländern Pflicht

Urlauber, die auch im Ausland nicht auf ihr Auto verzichten wollen, sollten vor dem Urlaub mit ihrer Autoversicherung klären, ob sie eine grüne Versicherungskarte benötigen. Diese ist der Nachweis vor Ort,  dass eine Autoversicherung besteht. Diese Karte hat auch den Vorteil, dass auf der Rückseite die Ansprechpartner für das jeweilige Land mit Anschrift und Telefonnummer aufgeführt sind. Diese Dokument sowie eine Kopie des Versicherungsscheins sollte auf jeden Fall Bestandteil des Reisegepäcks sein. Unabhängig davon, ob es bei einem Unfall zu einem Personenschaden kam oder nicht, ist es gerade bei Nichtverschulden oder strittigem Sachverhalt sinnvoll, die Polizei hinzuzurufen. Für den Versicherer muss ein Unfallbericht ausgefüllt werden, die Formulare dafür sind in der Regel Bestandteil der Unterlagen, die Versicherungsnehmer mit der Police erhalten.

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