Letzte Aktualisierung am .

Tierkrankenversicherung Gesundheitsfragen – Verschweigen lohnt nicht!

Tierkrankenversicherung
Tierkrankenversicherung

Um einen Mißbrauch in der Tierkrankenversicherung vorzubeugen, ist es im allgemeinen üblich, dass der Versicherungsnehmer je nach Sparte und versicherten Tier eine Wartezeit in Kauf nehmen muss, bevor seine Tierkrankenversicherung in Kraft tritt. Jeder, der eine Tierkrankenversicherung beantragt, muss Fragen zum Gesundheitszustand seines Tieres beantworten bzw. bescheinigt mit seiner Unterschrift gegenüber der Versicherung, dass sein Tier gesund ist und das Tier nicht erkrankt oder in tierärztlicher Behandlung gewesen ist. Leider sind sich einige Kunden der Konsequenzen falscher Angaben, oder einem Verschweigen, nicht bewusst!

Weiterlesen …Tierkrankenversicherung Gesundheitsfragen – Verschweigen lohnt nicht!

Share Button

AXA Tierkrankenversicherung – Geschäft wird eingestellt!

Die AXA Tierkrankenversicherung hat das Geschäft mit den Tierversicherungen komplett eingestellt.
Die AXA Tierkrankenversicherung hat seit dem Jahr 2006 folgende Produkte für Tiere angeboten:

  • AXA Hundekrankenversicherung
  • AXA Hunde-OP Versicherung
  • AXA Katzenkrankenversicherung
  • AXA Katzen-OP Versicherung

Die gesamte Sparte wird nicht mehr angeboten, die Internetseite zur bisherigen AXA Tierkrankenversicherung wurde ebenfalls bereits vom Netz genommen.

Kunden, die bei der AXA entweder eine Hundekrankenversicherung, Hunde-OP Versicherung, Katzen-Op Versicherung oder Katzenkrankenversicherung haben, werden ab Mitte November die Kündigung zur nächsten Beitragshauptfälligkeit erhalten.

“ Doch wie geht es jetzt weiter und was sollten betroffene Tierhalter jetzt tun?“

Weiterlesen …AXA Tierkrankenversicherung – Geschäft wird eingestellt!

Share Button
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.