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Hausfrau, Rente und Scheidung - Grundsicherung?

Sicherheit durch die Ehe bis ins Rentenalter? Reicht es als Minijobber die Haushaltskasse aufzubessern? Spätestens bei der Rente wird klar, sich „nur“ auf die Kindererziehung zu konzentrieren, das rächt sich im Alter. Nach 35 Berufsjahren, einem Bruttolohn von 2900,- Euro, kann der berufstätige Partner nur mit einer gesetzlichen Rente von 798,25 Euro rechnen. Wie schlimm sieht es denn dann erst bei Hausfrauen im Rentenalter aus? Und dann auch noch die Reform des Unterhaltsgesetzes, was die Auswirkungen auf die gesetzliche Rente der Hausfrau massiv negativ verändern wird! Hier ist dringender Aufklärungs- und Handlungsbedarf notwendig, sonst wird bei der überwiegenden Zahl der Hausfrauen oder 400 Euro Jobber im Rentenalter der Gang zum Sozialamt, um die Grundsicherung zu beantragen, nicht erspart bleiben.

Die Ehe ist kein Versorgungsmodell mehr

In den Zeiten der Großeltern, da war die Heirat gleichzeitig mit der Lebensabsicherung für den nicht arbeitenden Partner verbunden. Diese Zeiten sind längst vorbei. Mit einem Arbeitseinkommen allein, da kann heute eine Familie höchstens noch über die Runden kommen. Im Rentenalter wird es, ohne private Vorsorge, für die Paare noch ungleich schwerer. Selbst Ehepaare, die ein Leben lang zusammenbleiben, die können von der zu erwartenden gesetzlichen Rente kaum überleben. Der zu erwartende Rentenanspruch, der muss schließlich für beide zu einem menschenwürdigen Lebensabend reichen. Wer nach 35 Berufsjahren eine Rente von unter 800,- Euro zu erwarten hat, der hat kaum ausreichend Geld. Teilt er es mit seinem Lebenspartner, dann müssen beide ums Überleben kämpfen.

Jedem Normalverdiener sollte klar sein, die Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent (im Jahr 2030) wird ihn und seine Angehörigen treffen. Ohne eine möglichst frühzeitige private Vorsorge, da droht die Altersarmut. Wirksame Konzepte des Staates sind nicht zu erwarten. Angesichts der Demografie wäre eine Rente nach alten Standards nicht bezahlbar. Nicht vergessen werden sollte, dass beim Tod des Hauptverdieners nur eine erneut verminderte Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird. Die finanzielle Situation für die Witwe spitzt sich damit dramatisch zu.


Jede dritte Ehe wird geschieden

Ungleich schlimmer sind die Auswirkungen, für den nicht berufstätigen Ehepartner, im Fall der Scheidung. Im Jahr 2008 wurde das Unterhaltsgesetz reformiert. Für den zahlungspflichtigen Ehegatten sorgt die Gesetzesänderung für deutliche Erleichterungen. Die Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehepartner besteht nun nicht mehr ein Leben lang. Eigenverantwortung wird eingefordert. Jeder ist verpflichtet, durch Arbeit seinen persönlichen Unterhalt zu erwirtschaften. Vor dieser Neuregelung schützt selbst der Umstand einer besonderen sozialen Stellung nicht mehr. Wer keiner angemessenen Erwerbstätigkeit nachgeht, dessen Unterhalt wird um ein fiktives Arbeitseinkommen gekürzt. (§ 1574 BGB).

Die Eigenverantwortung umfasst nicht nur eine erneute Arbeitsaufnahme. Auch Rentenbeiträge müssen selbst geleistet werden. Ausfallzeiten werden bei der Rente nur vermindert berücksichtigt. Die entstandene Versorgungslücke muss ebenfalls eigenverantwortlich geschlossen werden. Die Ehe mit einem gut situierten Partner, die bietet heute, nach der Scheidung, keinerlei Schutz für das Alter.

In Würde das Rentenalter genießen

In Würde zu altern, das bedeutet in erster Linie, seine persönliche finanzielle Freiheit zu behalten. Wer sich im Alter nicht nur auf das Lebensnotwendige beschränken möchte, der muss zusätzlich vorsorgen. Dabei gilt, nicht jedes Vorsorgesystem ist gleichermaßen für alle geeignet. Die individuelle private Vorsorge, die sollte zusammen mit einem sachkundigen Berater frühzeitig festgelegt werden. Ist der Berufsausstieg eines Ehepartners notwendig, dann ist es fair, wenn das arbeitende Familienmitglied die zusätzliche Altersvorsorge für beide übernimmt.

Wie bereits beschrieben, kann sich diese Vorsorge nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung beschränkt werden. Für beide Partner sollten Individualverträge zur Privatvorsorge abgeschlossen werden. Nur so wird ein fairer Ausgleich zwischen Arbeit und Haushalt gewährleistet. Im Fall der Scheidung und des gemeinsamen Lebensabends gibt es auf diese Weise keine Verlierer. Die private Zusatzvorsorge ermöglicht – beiden zusammen oder auch individuell – ein würdevolles Altern ohne finanzielle Sorgen.


Was bedeutet, es auf die Grundsicherung angewiesen zu sein?

Die Grundsicherung vom Staat ist eine Sozialleistung für Bedürftige. Sie muss wiederkehrend beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Ein Lebensabend unter Palmen, von dem viele Menschen träumen, der ist damit nicht möglich. Die Grundsicherung in Höhe von 688,- Euro, die wird nur im Inland gewährt. Eine Einschränkung in der Reisefreiheit bedeutet es nicht. Bei einem Einkommen dieser Höhe, da würde wahrscheinlich sowieso kein Rentner über große Reisen nachdenken. Die Grundsicherung garantiert nur das Überlebensnotwendige. Für den Luxus einer Reise ist sie nicht gedacht.

Nur eigenverantwortliches Handeln kann dem Schreckgespenst der Grundsicherung vorbeugen. Wichtig ist dabei, nicht nur den arbeitenden Ehepartner zu bedenken! Das Risiko einer möglichen Scheidung wird nur durch den individuellen Vorsorgeschutz der Einzelpersonen gewährleistet. Bleiben die Eheleute zusammen, was jedem zu wünschen ist, dann partizipieren beide von der Vorsorge. Im Fall der Scheidung allerdings, fällt aufgrund der rechtzeitigen Absicherung niemand durch die Lücken seiner persönlichen Vorsorge.

Nur eine ausreichend hohe private Vorsorge, gewährleistet ein ausreichendes Einkommen im Rentenalter

Möglichkeiten privat vorzusorgen, die gibt es zahlreich. Die Riester Rente kann unter bestimmten Voraussetzungen ein tragfähiges Modell bieten, doch ebenso kann es eine Lebensversicherung sein. Nicht immer muss dazu Geld in die Hand genommen werden. Überstunden und vermögenswirksame Leistungen können in eine BAV Rente umgewandelt werden, sodass auch Geringverdiener oder 400 Euro Jobber durchaus die Möglichkeit haben, eine entsprechende Altersvorsorge aufzubauen. Idealerweise schliesst man eine Kombination aus verschiedenen Vorsorge Konzepten ab. Sicherlich werden viele Hausfrauen jetzt sagen, dann gehe ich ja nur noch arbeiten, um meine Rente zu finanzieren – Sollte dies der Fall sein, schauen Sie sich mal eine Abrechnung Ihres Ehemannes an – wie hoch ist der Beitrag der an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden muss? (den gleichen Beitrag zahlt übrigens auch noch mal der Arbeitgeber Ihres Mannes in die Rentenkasse ein – und wie hoch ist im Gegenzug der Anspruch aus seiner gesetzlichen Rente?) – Die Höhe der zu erwartenden gesetzlichen Rente, können Sie übrigens dem alljährlichen Rentenbescheid entnehmen, den jeder einmal im Jahr erhalten muss.

Die Rente fällt nicht einfach so vom Himmel, dafür müssen Sie schon was tun! Ganz gleich, welches Vorsorgekonzept im Individualfall das Beste ist, ohne private Vorsorge droht vielen die Altersarmut.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Ihnen unser Artikel gefallen oder weitergeholfen hat! Hausfrauen dürfen uns hier gerne Ihre Meinung zum Thema sagen. Sind Sie empört über diese neue Regelung, was raten Sie anderen betroffenen Frauen? Wir sind gespannt auf Ihre Meinung zum Thema!

Autor: Tania Dählmann

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5 comments to Hausfrau, Rente und Scheidung – Grundsicherung?

  • Bei dem sogenannten Versorgungsausgleich werden die Versorgungsanrechte geteilt, zudem die erworbenen Ansprüche in der GRV. Der Regelfall ist die so genannte interne Teilung. Hierbei werden die Versorgungsansprüche als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet und auf beide Ehegatten gleichmäßig aufgeteilt. soll heißen, dass beide Ehegatte jeweils die Hälfte der erworbenen Anrechte an den anderen Ehegatten abgibt. Beide Ehegatten erwerben dadurch beim Versorgungsträger des Anderen eigene Anrechte. Im Regelfall ergeben sich Ansprüche erst dann wenn das Rentenalter erreicht wird.

  • Anonym

    In meiner Familie ist es genau andersherum. Meine Mutter hat vor der Scheidung gearbeitet und nach uns, den drei Kindern geschaut, waehrend mein Vater sich irgendwo rumgetrieben hat und arbeitslos war. So auch zur Zeit der Scheidung. Jetzt, 16 Jahre spaeter wird im Gericht geklaert, dass sie ihm nun auch noch einen Teil ihrer Rente abgeben muss.. Die Grundsicherung ist in diesem Fall nur von Nachteil fuer meine Mutter, die ihr Leben lang gearbeitet hat, damit sie uns versorgen kann und jetzt auch noch dafuer bestraft wird.

    • admin

      Dieser Fall ist sicherlich bedauerlich, aber das Modell Ehe war ja auch dafür gedacht, dem Partner (egal ob Mann oder Frau) ein gewisses Maß an finanzieller Sicherheit zu bieten und in den überwiegendsten Fällen handelt es sich um die Ehefrauen, die meistens der Familie zuliebe nicht gearbeitet haben und somit bei der späteren Rentenzahlung stark benachteiligt gewesen wären, wenn nicht ein Ausgleich erfolgt wäre. Auch hier gibt es sicherlich unzählige Männer, die das aus den verschiedensten Gründen als ungerecht empfinden, insbesondere dann, wenn Sie verlassen oder betrogen wurden und dann nicht nur einen Teil Ihrer Rente abgeben, sondern auch noch Unterhalt zahlen sollen. Ich denke in diesem Punkt ist es egal, ob Mann oder Frau – keiner ist nach einer Trennung davon begeistert etwas abgeben zu müssen, egal ob Haus, Auto, Kinder, Rente oder Unterhalt.

  • Kerstin Korupka

    Meiner Meinung nach haben die Hausfrauen ganz schön das Nachsehen. Den Artikel zur Rente für Hausfrauen finde ich erschreckend und aufrüttelnd zugleich. Das es im Falle einer Scheidung jetzt in den meisten Fällen zu Problemen kommt, ist doch jetzt vorprogrammiert und wieviele Hausfrauen sind denn schon über diese doch sehr gravierende Änderung informiert?

    • admin

      Ja, die Thematik zur Rente für Hausfrauen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder der Grundsicherung wird viel zu wenig aufgegriffen. Da wird versucht Selbständige dazu zu verpflichten, eine entsprechende Altersversorgung aufzubauen, aber die Hausfrauen werden vergessen, dabei ist in Deutschland fast jede 2. davon betroffen.

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