Schadenfreiheitsrabatt SFR Generalüberholung – Auswirkungen auf den Verbraucher

Kfz-Versicherung Schadenfreiheitsrabatt
Kfz-Versicherung Schadenfreiheitsrabatt

Die bisherige Staffel für den Schadenfreiheitsrabatt wurde von vielen Gesellschaften einer Generalüberholung zuteil, die verschiedenste Auswirkungen auf den Verbraucher hat.

Was ist das Schadenfreiheitsrabatt System?

Je nachdem wieviele schadenfreie Jahre Sie bereits gefahren sind, erhalten Sie in Ihrer Kfz-Versicherung einen entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt (SFR), der widerum einen gewissen Prozentsatz der Versicherung widerspiegelt damit der entsprechende Beitragssatz in der Kfz-Versicherung berechnet werden kann.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

Das Schadenfreiheitsrabatt System fängt für Fahranfänger in der Autoversicherung bei SF 0 (gleichbedeutend mit einem Prozentsatz von 230%) an. Der Fahranfänger hat noch keinerlei schadenfreie Jahre vorzuweisen, im darauffolgenden Jahr kommt der Fahranfänger in SF 1/2 (gleichbedeutend mit 140%) und im 3. Jahr in SF 1 (einen Beitragssatz von 100%). Anschließend erfolgt in der Autoversicherung Jahr für Jahr die prozentuale Runterstufung bzw. die Hochstufung der SF Klassen in SF 2, SF 3, SF4 usw. Jede SF Klasse spiegelt einen entsprechenden prozentualen Beitragssatz  in der Kfz-Versicherung wieder. Das heißt, wenn Sie sich mittlerweile in der Schadenfreiheitsklasse SF 7 befinden, haben Sie in der Kfz -Versicherung nur noch einen Beitragssatz von 50% zu zahlen.

So gab es für alle Verbraucher eine relativ feste SF Staffel, die anfing bei M (Malusklasse) und die meistens bei SF 28 endete (gleichbedeutend mit 30%, manchmal aber auch 25%), auch wenn man mittlerweile über 35 schadenfreie Jahre nachweisen konnte, war hier Schluss. Befand man sich mit seiner Autoversicherung am Ende der SF Staffel mit 28 schadenfreien Jahren (SF 28) und baute anschliessend einen Unfall, gab es den sog. Rabattretter (1 Unfall frei), das hieß, es erfolgte zwar eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung in SF 22, was aber laut der SF Staffel ebenfalls gleichbedeutend mit 30% war und dies somit bezogen auf die reine Beitragszahlung, keinerlei Auswirkungen hatte.

Weil sich jedoch die Kfz-Versicherungen in den letzten Jahren eine regelrechte Preisschlacht um die Autoversicherung lieferten und die Kfz-Versicherung eines der schadenträchtigsten Versicherungen ist und die Einnahmen-Ausgaben Entwicklung immer noch nicht zufriedenstellend war, musste die SF Staffel reformiert werden.

Die Reform des Schadenfreitsrabatt Systems hat natürlich Vorteile und Nachteile für den Kunden, fragt sich nur, welche überwiegen am Ende?

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Wechselkennzeichen in der Kfz-Versicherung – Top oder Flop?

Seit Juli 2012 haben Sie die Möglichkeit zwei Kraftfahrzeuge mit einem sog. Wechselkennzeichen beim Straßenverkehrsamt anzumelden. Diese Gesetzesänderung war in Deutschland ursprünglich als Motivation vorgesehen, nach Möglichkeit ein Elektrofahrzeug als Zweitwagen zu zulassen.

Vorbilder für die Gesetzesänderung waren die Länder Österreich und Schweiz. In diesen Ländern wurde die Anmeldung eines Wechselkennzeichens für zwei Fahrzeuge bereits seit Jahren praktiziert: Man meldete zwei Kraftfahrzeuge beim Straßenverkehrsamt an und musste nur für das jeweils teurere Fahrzeug die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer bezahlen. Natürlich können die Fahrzeugbesitzer durch diese Regelung viel Geld in der Kfz-Versicherung oder der Kfz-Steuer einsparen.

So weit – so gut. Was jedoch in anderen Ländern möglich ist, heißt noch lange nicht, dass dies auch für Deutschland gilt. Leider!

So wie die bisherigen Regeln in Deutschland für das Wechselkennzeichen aussehen, kann man sagen, war dies nicht im eigentlichen Sinne des Erfinders.

Doch kommen wir jetzt erst kurz zu den Fakten:

Für welche Kraftfahrzeuge ist eine Anmeldung als Wechselkennzeichen überhaupt möglich?

Ein Wechselkennzeichen ist nur möglich für Fahrzeuge, die derselben EU Fahrzeugklasse angehören:

  • Klasse M1: PKW (bis 8 Personen zzgl. Fahrer) und Wohnmobile
  • Klasse L: alle Motorräder, Quads, Trikes
  • Klasse 01: Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 KG

Eine Mischung dieser Fahrzeugklassen ist bei der Anmeldung eines Wechselkennzeichens nicht möglich, da das Kennzeichenformat für beide Fahrzeuge identisch sein muss.

Allerdings ist ein Wechselkennzeichen z. B. auch für Oldtimer möglich, da diese der gleichen Fahrzeugklasse angehören, somit kann ein Oldtimer neben dem normalen PKW auf Basis des Wechselkennzeichens geführt werden.


Wie erfolgt die Anmeldung beim Wechselkennzeichen?

Jedes Fahrzeug benötigt eine eigene eVB Nummer von der Kfz-Versicherung. Beide Fahrzeuge müssen zeitgleich aber separat angemeldet werden.

Bedenken Sie, bei der Anmeldung müssen folgende Kosten einkalkuliert werden:

zweimal  Gebühren für die amtliche Zulassung, zwei Wechselkennzeichen und 4 Halterrahmen.

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Kfz-Versicherung – Zulassung ab Juli, worauf achten?

Kfz-Versicherung

In der Kfz Versicherung ist Halbzeit angesagt, das besagt jedoch nicht, dass zum Rest des Jahres keine weiteren Fahrzeuge mehr angemeldet werden. Natürlich sind weitere Anmeldungen tagtäglich die Regel, allerdings verschenken viele Fahrzeughalter bares Geld, was sich zwar nicht unbedingt in diesem Jahr bemerkbar macht, jedoch im nächsten. Wir sagen Ihnen worauf Sie achten sollten, …

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