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Schadenfreiheitsrabatt SFR Generalüberholung - Auswirkungen auf den Verbraucher

Kfz-Versicherung Schadenfreiheitsrabatt

Kfz-Versicherung Schadenfreiheitsrabatt

Die bisherige Staffel für den Schadenfreiheitsrabatt wurde von vielen Gesellschaften einer Generalüberholung zuteil, die verschiedenste Auswirkungen auf den Verbraucher hat.

Was ist das Schadenfreiheitsrabatt System?

Je nachdem wieviele schadenfreie Jahre Sie bereits gefahren sind, erhalten Sie in Ihrer Kfz-Versicherung einen entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt (SFR), der widerum einen gewissen Prozentsatz der Versicherung widerspiegelt damit der entsprechende Beitragssatz in der Kfz-Versicherung berechnet werden kann.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

Das Schadenfreiheitsrabatt System fängt für Fahranfänger in der Autoversicherung bei SF 0 (gleichbedeutend mit einem Prozentsatz von 230%) an. Der Fahranfänger hat noch keinerlei schadenfreie Jahre vorzuweisen, im darauffolgenden Jahr kommt der Fahranfänger in SF 1/2 (gleichbedeutend mit 140%) und im 3. Jahr in SF 1 (einen Beitragssatz von 100%). Anschließend erfolgt in der Autoversicherung Jahr für Jahr die prozentuale Runterstufung bzw. die Hochstufung der SF Klassen in SF 2, SF 3, SF4 usw. Jede SF Klasse spiegelt einen entsprechenden prozentualen Beitragssatz  in der Kfz-Versicherung wieder. Das heißt, wenn Sie sich mittlerweile in der Schadenfreiheitsklasse SF 7 befinden, haben Sie in der Kfz -Versicherung nur noch einen Beitragssatz von 50% zu zahlen.

So gab es für alle Verbraucher eine relativ feste SF Staffel, die anfing bei M (Malusklasse) und die meistens bei SF 28 endete (gleichbedeutend mit 30%, manchmal aber auch 25%), auch wenn man mittlerweile über 35 schadenfreie Jahre nachweisen konnte, war hier Schluss. Befand man sich mit seiner Autoversicherung am Ende der SF Staffel mit 28 schadenfreien Jahren (SF 28) und baute anschliessend einen Unfall, gab es den sog. Rabattretter (1 Unfall frei), das hieß, es erfolgte zwar eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung in SF 22, was aber laut der SF Staffel ebenfalls gleichbedeutend mit 30% war und dies somit bezogen auf die reine Beitragszahlung, keinerlei Auswirkungen hatte.

Weil sich jedoch die Kfz-Versicherungen in den letzten Jahren eine regelrechte Preisschlacht um die Autoversicherung lieferten und die Kfz-Versicherung eines der schadenträchtigsten Versicherungen ist und die Einnahmen-Ausgaben Entwicklung immer noch nicht zufriedenstellend war, musste die SF Staffel reformiert werden.

Die Reform des Schadenfreitsrabatt Systems hat natürlich Vorteile und Nachteile für den Kunden, fragt sich nur, welche überwiegen am Ende?

Die Kfz-Versicherung folgt mit der Generalüberholung der SF Staffel, dem Vorschlag des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft), die dieses System bereits 1999 ausgearbeitet hatte.

In Kurzform bedeutet die Reform: Die Streckung der SF Staffel bis auf SF 35 und der sog. Rabattretter entfällt.

Natürlich hat dies ebenfalls zur Folge, dass die Herunterstufung im Schadensfall auch neu ausgearbeitet werden musste.

Was sind die Vorteile dieser Reform?

Eine regelmäßige positive Veränderung der SF Klasse erfolgt bis SF 15 nun jährlich (vorher in manchen SF Klassen nur nach zwei oder drei Jahren) und danach erfolgt eine positive Veränderung jedes zweite oder dritte Jahr.

Kunden, die bereits seit über 30 Jahren schadensfrei fahren, können sich über eine weitere Beitragsermäßigung in der Kfz-Versicherung freuen, in der der niedrigste Beitragssatz in der Kfz-Versicherung  ab sofort 20% sind (vorher 30%)

Die Einstufung der Fahranfänger erfolgt ab sofort nicht mehr in 230% oder 140%, sondern in 110%.

Die verbesserte Zweitwagen Regelung, SF 2 – Einstieg mit 85%, erfolgt nun ebenfalls in SF 2, was aber jetzt gleichbedeutend mit 55% sind.

Weitere gravierende Änderungen (positiv):

Schadenfreiheitsklasse M – alt 245% – Neu 120%

Schadenfreiheitsklasse S – alt 155% – Neu 80%

Schadenfreiheitsklasse SF 1 – alt 100% – Neu 60%

Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 – alt 140% – Neu 75%


Was ändert sich an der Rückstufung im Schadensfall?

Auch diese Tabellen wurden komplett überarbeitet und pauschal kann man dazu sagen, während sich in den ersten Jahren eine Verschlechterung abzeichnet (bis SF 9) kann man sich jedoch ab SF 13 bis SF 24 über eine Verbesserung freuen – zumindest was die Einstufung der SF-Klasse angeht.

Motorradversicherung-Schadenfreiheitsrabatt

Motorradversicherung-SFR

Motorradfahrer profitieren bei der Einstufung in der neuen SFR-Staffel  am meisten, durch die sehr niedrige prozentuale

Beitragszahlung. Im Schadensfall ergibt sich für die Motorradfahrer eine Verschlechterung in den SF Klassen 1/2, 1, 3, 7 und 8.

Auch für Fahrer von Campingfahrzeugen ( Wohnmobilversicherung), zeichnet sich eine Verschlechterung in der Einstufung der reinen SF-Klasse ab, dies betrifft die Jahre SF M, SF 1 – SF 8.

Wohnmobilversicherung-Schadenfreiheitsrabatt

Wohnmobilversicherung-SFR

Während es sich bei der alten SF-Staffel bei der Schadenfreiheitsklasse M um einen Beitragssatz von 125% handelte, hat die neue Einstufung einen Beitragssatz von 200%. Befand man sich bereits in SF 8 bedeutete dies für den Fahrer von Campingfahrzeugen einen Beitragssatz von 35% aber in der neuen SF Staffel einen Beitragssatz von 50%! Auch die Rückstufung im Schadensfall ergibt eine Verschlechterung in den SF Klassen 1, 3, 7 und 9.
Wir sprechen hier jedoch immer nur von der reinen SF-Klasse – nicht von der prozentualen Einstufung!


Sind niedrigere Beiträgssätze in der Kfz-Versicherung gleichbedeutend mit niedrigeren Beiträgen?

Jetzt könnte man annehmen, daß man z. B. bei der verbesserten Zweitwagen Regelung auch von niedrigeren Beiträgssätzen profitiert. Schließlich war die alte Einstufung gleichbedeutend mit 85% und die neue Einstufung beträgt lediglich 55%. Doch lassen Sie sich davon nicht täuschen! Schließlich kommt es darauf an, mit welchem 100% Satz die dazugehörige Kfz-Versicherung kalkuliert:

Beispiel:
Versicherung A kalkuliert mit einen 100%igen Beitragssatz in der Kfz-Versicherung von 1.000 Euro und
Versicherung B mit 1.500 Euro. Dies bedeutet einen Zahlbeitrag von 550 Euro bei Versicherung A, jedoch 825 Euro bei Versicherung B. Auch Fahranfänger könnten somit teuer eingestuft werden trotz 110% Regelung, wenn die Kfz-Versicherung Ihren 100%igen Beitragssatz angehoben hat.
Gleichzeitig heißt dies aber auch im Umkehrschluss, dass eine Kfz-Versicherung, die noch nicht die neue SF-Staffel anwendet und z. B. in der Zweitwagen Regelung noch die 85% Regel anwendet einen niedrigeren Zahlbeitrag haben könnte, als die Kfz-Versicherung die bereits mit 55% rechnet.

Über kurz oder lang, werden jedoch wahrscheinlich alle Kfz-Versicherungen die neue SF-Staffel anwenden, bis dahin heißt es, nicht nur den Zahlbeitrag der Kfz-Versicherung vergleichen, sondern auch die Einstufung der SF-Klasse und eine eventuelle Rückstufung im Schadensfall vergleichen.

Um herauszufinden, welche SF-Staffel Ihre Kfz-Versicherung bei einer Neuanmeldung verwendet, müssten Sie in den allgemeinen Kraftfahrtbedingungen nachsehen. Dort finden Sie die Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt System und die Regelungen zur Rückstufung im Schadensfall.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Ihnen unser Artikel gefallen oder weitergeholfen hat!

Autor: Tania Dählmann

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Letzte Aktualisierung am .

3 comments to Schadenfreiheitsrabatt SFR Generalüberholung – Auswirkungen auf den Verbraucher

  • Nore Brasseaux

    Das macht gerade jetzt einen Kfz-Versicherung Vergleich natürlich echt unübersichtlich, finde ich aber gut, dass hier wenigstens drauf hingewiesen wird :), schade nur für die, die darüber noch nicht informiert sind.

  • Simone Krüger

    Der Artikel wurde sehr anschaulich publiziert. Für mich persönlich hört sich die neue Regelung zum Schadenfreiheitsrabatt insgesamt eigentlich sehr positiv an. Das Thema Kfz-Versicherung finde ich, ist als Verbraucher jedoch immer schlechter zu überschauen, weil jetzt mittlerweile unheimlich viel dazu gehört, worauf man achten sollte.

    • admin

      Das Thema Kfz-Versicherung ist sehr umfangreich, am besten von einem Versicherungsmakler beraten lassen!
      Achtung: Insbesondere zum Kfz-Versicherungswechsel am Jahresende, sollte sich der Verbraucher von der vielleicht auf den ersten Blick besseren Einstufung der Prozente nicht blenden lassen.

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