Seit Juli 2012 haben Sie die Möglichkeit zwei Kraftfahrzeuge mit einem sog. Wechselkennzeichen beim Straßenverkehrsamt anzumelden. Diese Gesetzesänderung war in Deutschland ursprünglich als Motivation vorgesehen, nach Möglichkeit ein Elektrofahrzeug als Zweitwagen zu zulassen.
Vorbilder für die Gesetzesänderung waren die Länder Österreich und Schweiz. In diesen Ländern wurde die Anmeldung eines Wechselkennzeichens für zwei Fahrzeuge bereits seit Jahren praktiziert: Man meldete zwei Kraftfahrzeuge beim Straßenverkehrsamt an und musste nur für das jeweils teurere Fahrzeug die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer bezahlen. Natürlich können die Fahrzeugbesitzer durch diese Regelung viel Geld in der Kfz-Versicherung oder der Kfz-Steuer einsparen.
So weit – so gut. Was jedoch in anderen Ländern möglich ist, heißt noch lange nicht, dass dies auch für Deutschland gilt. Leider!
So wie die bisherigen Regeln in Deutschland für das Wechselkennzeichen aussehen, kann man sagen, war dies nicht im eigentlichen Sinne des Erfinders.
Doch kommen wir jetzt erst kurz zu den Fakten:
Für welche Kraftfahrzeuge ist eine Anmeldung als Wechselkennzeichen überhaupt möglich?
Ein Wechselkennzeichen ist nur möglich für Fahrzeuge, die derselben EU Fahrzeugklasse angehören:
- Klasse M1: PKW (bis 8 Personen zzgl. Fahrer) und Wohnmobile
- Klasse L: alle Motorräder, Quads, Trikes
- Klasse 01: Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 KG
Eine Mischung dieser Fahrzeugklassen ist bei der Anmeldung eines Wechselkennzeichens nicht möglich, da das Kennzeichenformat für beide Fahrzeuge identisch sein muss.
Allerdings ist ein Wechselkennzeichen z. B. auch für Oldtimer möglich, da diese der gleichen Fahrzeugklasse angehören, somit kann ein Oldtimer neben dem normalen PKW auf Basis des Wechselkennzeichens geführt werden.
Wie erfolgt die Anmeldung beim Wechselkennzeichen?
Jedes Fahrzeug benötigt eine eigene eVB Nummer von der Kfz-Versicherung. Beide Fahrzeuge müssen zeitgleich aber separat angemeldet werden.
Bedenken Sie, bei der Anmeldung müssen folgende Kosten einkalkuliert werden:
zweimal Gebühren für die amtliche Zulassung, zwei Wechselkennzeichen und 4 Halterrahmen.
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