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Schutzbrief ADAC kündigen - worauf achten?

Fast jeder kennt Sie: den ADAC. Sie sind bekannt als die „gelben Engel“ und begleiten uns schon häufig ein Leben lang. Wir werden an der Tankstelle auf die ADAC Mitgliedschaft angesprochen, die Bundeswehr kooperiert mit dem ADAC, den ADAC gibt es in Fahrschulen u.s.w. Der ADAC ist immer und überall zur Stelle.

Angefangen hat beim ADAC alles mit einer Mitgliedschaft. Man bezahlte einen Beitrag und bekam eine Gegenleistung dafür, Pannenhilfe, Abschleppen etc. Mittlerweile kann die ADAC Mitgliedschaft aufgestockt werden, um weitere Leistungen zu erhalten. Es gibt die Partner Mitgliedschaft, bei dem der Partner vergünstigt die gleichen Leistungen wie das Hauptmitglied in Anspruch nehmen kann. Sogar Versicherungen kann man mittlerweile beim ADAC abschliessen, wenn man Mitglied ist.

Für langjährige Kunden hat sich der ADAC die silberne oder die goldene Mitgliedschaft einfallen lassen und es gibt eine ADAC Plusmitgliedschaft.

Alle Produkte und Leistungen bauen auf einer Basis – der Mitgliedschaft – auf.

Doch wie sieht es aus, wenn man diese ADAC Mitgliedschaft kündigen möchte? Nun könnte man meinen, mit einer einzigen Kündigung sei alles erledigt. Das stimmt jedoch nicht ganz – Was sollten Sie bei einer ADAC Kündigung beachten?

Besitzen Sie nur eine reine ADAC Mitgliedschaft, reicht eine Kündigung aus. Besitzen Sie darüberhinaus auch noch Versicherungen über den ADAC, müssen auch diese im Kündigungsschreiben aufgeführt werden. Ist Ihr Partner im Besitz einer Partner Mitgliedschaft muss diese ebenfalls in der Kündigung aufgeführt werden, ansonsten wandelt sich die Partnermitgliedschaft in eine normale Mitgliedschaft um und der entsprechende Beitrag dafür muss auch gezahlt werden. Dass Sie mit dieser Regelung einverstanden sind, haben Sie mit Ihrer Unterschrift bei Antragstellung der Partnermitgliedschaft bestätigt.


Dementsprechend werden sich bereits viele gewundert und vielleicht auch darüber geärgert haben, dass Sie immer noch nicht aus dem ADAC raus sind und weiterhin Ihre Beiträge zahlen müssen.

Eine Kündigung der ADAC Mitgliedschaft muss rechtzeitig drei Monate vor dem jährlichen Ablauf Ihrer Mitgliedschaft erfolgen. Wann diese genau begonnen hat, können Sie Ihrer Mitgliedskarte entnehmen.

Für eine ADAC Kündigung finden Sie beim Verbraucherforum ein entsprechenden Musterformular zur Unterstützung.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Ihnen unser Artikel gefallen oder weitergeholfen hat!

Autor: Tania Dählmann

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2 comments to Schutzbrief ADAC kündigen – worauf achten?

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