Von Tasso wurde eine Warnung bezüglich freilaufender, bzw. streunender Hunde in Dänemark herausgebracht, die besagt, dass diese aufgrund eines alten Gesetzes erschossen werden dürfen. Dies war auch tatsächlich einmal der Fall, zumindest offiziell. Nun gibt es einige Hundehalter, die der Meinung sind, dass diese Thematik zu sehr hochgeputscht und unnötig Angst verbreitet wird. Ich glaube nicht, dass Tasso damit eine Panikmache beabsichtigte die sicherlich, angesichts der wenigen Vorfälle, auch nicht unbedingt angebracht wäre, aber auf diese Art und Weise werden Hundehalter auch wieder zur Vorsicht ermahnt und wachgerüttelt, und ich denke, genau das ist Tasso auch gelungen.
Ich bin selber Hundebesitzer und habe meinen Urlaub regelmäßig in Dänemark verbracht. Dänemark ist ein tolles Urlaubsland, auch wenn das Wetter mal nicht so prall ist. Eh und jeh hat uns auch immer ein Hund in den Urlaub begleitet, aber diese Regelung war mir nicht bekannt und hat mich natürlich erschrocken. Doch was passiert, wenn man erschrocken ist? Man ist wachsamer und das kann doch nicht verkehrt sein, oder? Auch ich habe meinen Hund öfter mal frei herumlaufen lassen, damit er sich mal gehörig austoben kann, aber an eine solche Gefahr hätte ich nun wirklich nicht gedacht, wenn mein Hund sich mal aus dem Staub gemacht hätte.
Die Regelung in Dänemark sieht vor, dass der Hundehalter mehrfach gewarnt werden muss, bevor auf diesen auch wirklich geschossen werden darf. Es sei denn, der Hund greift ohne Vorwarnung Menschen oder Tiere an, so die Theorie! Doch wer will in der Praxis das Gegenteil beweisen, wenn so ein Fall eintrifft und die Person, die auf den Hund geschossen hat, einfach diese Behauptung aufstellt?
Auf jeden Fall hat dieser Artikel bei vielen Beteiligten für Aufmerksamkeit gesorgt, sei es das Hundehalter in Dänemark Ihren Hund auf jeden Fall sorgsamer im Auge behalten, dieses Gesetz heiss diskutiert wird und durch die Öffentlichkeit vielleicht erreicht werden kann, dass dieses überholte Gesetz geändert, bzw. aufgearbeitet wird – oder auch aktiv weitere Hinweise zu einem Hundebesuch in Dänemark gegeben werden, wie z. B. das auch in Dänemark aufgegriffene und streunende Hunde, die Ihrem Halter nicht zugeordnet werden können, bereits nach 3 Tagen im Tierheim getötet werden dürfen. Ob dies auch wirklich in die Tat umgesetzt wird, ist eine andere Sache. Aber auch in diesen Fall kann man die Hundehalter nur dazu ermahnen Ihrem Hund die Urlaubsadresse und die Handynummer fest am Halsband zu befestigen, weil die dortige Polizei einen eventuell vorhandenen Chip (der übrigens mittlerweile Pflicht geworden ist) nicht auslesen kann.
Doch mal ganz ehrlich, wie viele setzen sich mit solchen Regelungen auseinander, wenn Sie in den Urlaub fahren und dann auch „nur“ nach Dänemark, einem Land, das meiner Meinung nach Deutschland, wenn es um die Kultur geht, sehr ähnelt?
Na, dann weiß ich jetzt wenigstens, wo es nächstes in meinem Urlaub nicht hingeht.