Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die den privaten Versicherungsnehmer sowie seine Familie und mögliche für den Haushalt tätige Angestellte bei Eintritt eines Schadens vor Forderungen Dritter schützt. Wer dauerhaft oder auch nur vorübergehend Räumlichkeiten zum Wohnen oder für sonstige private Zwecke mietet und hierbei einen Schaden verursacht, muss für diesen Schaden haften. Meistens sind diese Mietsachschäden in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Die Haftung von Privatpersonen ist in Deutschland nach oben nicht begrenzt, weshalb es ratsam ist die Versicherungssumme über die Grundsicherung hinaus an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Doch nicht immer ist die Absicherung gegen Mietsachschäden in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Mietsachschäden können dann gegen einen Mehrbetrag oder auch in einem Paket mit anderen Versicherungsleistungen mitversichert werden.
