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Katze kastrieren Pflicht? Die Kastrationsverordnung

Kastrationspflicht für Katzen
Kastrationspflicht für Katzen

Katzen kastrieren zu lassen, wird in immer mehr Bundesländern zur Pflicht. Eine längst überfällige Entscheidung, um der unkontrollierten Vermehrung von Katzen Herr zu werden. Viele Katzenhalter sind der Meinung, es gehe Ihren freilaufenden Katzen gut – dies ist jedoch ein fataler Irrtum. Wer sich darüber eingehend informiert, wird über die katastrophalen Zustände, die mittlerweile in Deutschland herrschen, umfassend aufgeklärt. Natürlich sorgt die neue Kastrationsverordnung für heftige Diskussionen, aber wer sich eingehender mit dem Thema Katzen und Tierschutz befasst, merkt schnell, dass die neue Kastrationsverordnung durchaus Ihre Berechtigung hat und mehr als nur sinnvoll erscheint. Wer seine Katze trotzdem nicht kastrieren lässt, dem erwartet ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Diese Verordnung liegt bereits in vielen Städten und Gemeinden des Bundeslandes Niedersachsen und Nordrhein Westfalen vor. Vereinzelt sind auch Bundesländer wie Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hessen, Mecklenburg Vorpommern und Rheinland Pfalz davon betroffen.

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Lohnt sich eine Katzenkrankenversicherung? Pro und Contra

Katzenkrankenversicherung
Katzenkrankenversicherung
Knapp 10 Millionen Katzen werden in ganz Deutschland von ihren Besitzern liebevoll umsorgt. Sie bekommen ausreichende und gesunde Nahrung, ein gemütliches Plätzchen zum Schlafen, Spielzeuge und – was für viele Samtpfoten das Wichtigste ist – Streicheleinheiten. Doch was geschieht, wenn eine Katze erkrankt oder einen Verkehrsunfall erleidet? In diesen Fällen lässt sich der oftmals teure Tierarztbesuch nicht immer vermeiden. Daher stellen sich viele Katzenbesitzer die Frage, ob sich der Abschluss einer Katzenkrankenversicherung lohnt, oder ob möglicherweise auch eine Alternative in Frage kommt.

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Tierkrankenversicherung Gesundheitsfragen – Verschweigen lohnt nicht!

Tierkrankenversicherung
Tierkrankenversicherung

Um einen Mißbrauch in der Tierkrankenversicherung vorzubeugen, ist es im allgemeinen üblich, dass der Versicherungsnehmer je nach Sparte und versicherten Tier eine Wartezeit in Kauf nehmen muss, bevor seine Tierkrankenversicherung in Kraft tritt. Jeder, der eine Tierkrankenversicherung beantragt, muss Fragen zum Gesundheitszustand seines Tieres beantworten bzw. bescheinigt mit seiner Unterschrift gegenüber der Versicherung, dass sein Tier gesund ist und das Tier nicht erkrankt oder in tierärztlicher Behandlung gewesen ist. Leider sind sich einige Kunden der Konsequenzen falscher Angaben, oder einem Verschweigen, nicht bewusst!

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AXA Tierkrankenversicherung – Geschäft wird eingestellt!

Die AXA Tierkrankenversicherung hat das Geschäft mit den Tierversicherungen komplett eingestellt.
Die AXA Tierkrankenversicherung hat seit dem Jahr 2006 folgende Produkte für Tiere angeboten:

  • AXA Hundekrankenversicherung
  • AXA Hunde-OP Versicherung
  • AXA Katzenkrankenversicherung
  • AXA Katzen-OP Versicherung

Die gesamte Sparte wird nicht mehr angeboten, die Internetseite zur bisherigen AXA Tierkrankenversicherung wurde ebenfalls bereits vom Netz genommen.

Kunden, die bei der AXA entweder eine Hundekrankenversicherung, Hunde-OP Versicherung, Katzen-Op Versicherung oder Katzenkrankenversicherung haben, werden ab Mitte November die Kündigung zur nächsten Beitragshauptfälligkeit erhalten.

“ Doch wie geht es jetzt weiter und was sollten betroffene Tierhalter jetzt tun?“

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