Versicherungsmaklerauftrag kündigen Bevor ein Versicherungsmakler beim Kunden tätig wird, wird in der Regel ein Versicherungsmaklerauftrag geschlossen, in dem Art und Umfang des Auftrags festgehalten werden. Gleichzeitig enthält dieser eine Vollmacht vom Kunden, damit der Versicherungsmakler vertragliche Auskünfte bei den Versicherungen erhält.
Ein Versicherungsmaklerauftrag kann auf den gesamten Versicherungshaushalt ausgedehnt werden, oder auf einzelne Versicherungen begrenzt werden. Der Versicherungsmaklerauftrag gilt solange, bis der Versicherungsmakler sein Gewerbe entweder aufgibt oder der Vertrag vom Makler oder vom Kunden widerrufen bzw. gekündigt wird.
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