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Versicherungsmaklerauftrag kündigen? Unsere Tipps

Versicherungsmaklerauftrag

Versicherungsmaklerauftrag kündigen

Bevor ein Versicherungsmakler beim Kunden tätig wird, wird in der Regel ein Versicherungsmaklerauftrag geschlossen, in dem Art und Umfang des Auftrags festgehalten werden. Gleichzeitig enthält dieser eine Vollmacht vom Kunden, damit der Versicherungsmakler vertragliche Auskünfte bei den Versicherungen erhält.
Ein Versicherungsmaklerauftrag kann auf den gesamten Versicherungshaushalt ausgedehnt werden, oder auf einzelne Versicherungen begrenzt werden. Der Versicherungsmaklerauftrag gilt solange, bis der Versicherungsmakler sein Gewerbe entweder aufgibt oder der Vertrag vom Makler oder vom Kunden widerrufen bzw. gekündigt wird. Die Kündigung oder der Widerruf ist häufig an keinerlei Fristen gebunden bzw. kann mit einer vierwöchigen Frist zum nächsten gewünschten Termin gekündigt werden.

Solange wie Dienstleistungen – egal welcher Art – für Kunden angeboten werden, wird es auch immer Kunden geben, die mit der Art und Ausführung der Dienstleistungen unzufrieden sind und statt mit dem Makler über Ihre Unzufriedenheit zu sprechen, wird sehr häufig der nächstbeste  Versicherungsmakler (oder zumindest ein vermeintlicher) angerufen, der dann die Verträge überprüft und NATÜRLICH ein „Haar in der Suppe“ findet. Dadurch wird die Unzufriedenheit des Kunden natürlich auch noch geschürt. Schnell sind mitunter jahrelange Zusammenarbeit vergessen  und man greift zur Kündigung. Unser Rat setzt hier jedoch genau in die entgegen gesetzte Richtung ein und wir möchten Ihnen auch gerne erklären, warum.

Die Quittung für den Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist auch nur ein Mensch – mit Stärken und Schwächen – die jeder von uns hat. Auch er mag über die letzten Jahre hinweg eine persönliche Bindung zum Kunden aufgebaut haben und unabhängig von den für die Zukunft entgangenen Provisionen, die er im Falle einer Kündigung nicht mehr erhält, tut auch ihm eine Kündigung weh. Denn jetzt bekommt der Makler schwarz auf weiß die Quittung für ein etwaiges Fehlverhalten oder Versagen. Und ganz ehrlich, wer möchte schon gerne hören, dass er versagt hat? Das schlimme daran ist jedoch zusätzlich noch, dass der Makler noch nicht einmal weiß oder erfährt, was den Kunden letztendlich zu einer Kündigung bewogen hat und keine Chance erhält, den Kunden wieder zufrieden zu stellen. Denn als Kunde hat man natürlich auch noch die Möglichkeit, im Kündigungsschreiben festzuhalten, dass von Besuchen oder Telefonaten abzusehen sei. Wenn wir jetzt mal unseren Blick auf die „normale“ Arbeitswelt lenken, wie wird dort mit Fehlern oder menschlichem Versagen umgegangen?


Richtig: Man spricht über die Fehler, man ermahnt erst mündlich, dann schriftlich und in der Regel erfolgt erst nach zwei schriftlichen Abmahnungen die Kündigung. Jetzt stellen Sie sich mal vor, auch dort würde jedem sofort gekündigt, wenn ihm ein Fehler unterläuft, dann hätten wir nur noch ein ständiges Bäumchen-Wechsel-dich auf dem Arbeitsmarkt und die Qualität der Arbeit bleibt letztendlich auf der Strecke!

Ein häufiger Grund für die Unzufriedenheit des Kunden ist, dass die Verträge immer teurer werden. Vergessen sind die ursprünglichen Verträge, die man besaß, die von vorneherein um einiges teurer waren und die aufgrund der Beitragsanpassungen, die Sie bei jeder Versicherung haben werden, noch viel, viel teurer wären, als Ihre jetzigen Verträge.

Vergessen wurde auch, wie viel Sie bis jetzt schon eingespart haben, dank Ihres Maklers. Und natürlich gibt es keine Gewährleistung dafür, dass die Versicherungen nicht teurer werden, denn nicht der Makler macht die Prämie, sondern die Versicherung und wem haben wir eine Verteuerung noch zu verdanken? Den Kunden selbst, die aufgrund der gemeldeten Schäden, die Beständigkeit der Prämie unmöglich machen.

Der Versicherungsmakler verdient sich eine goldene Nase?

Ein weiterer Grund für Kunden Unzufriedenheit ist, dass Ihre Verträge vielleicht gar nicht mehr zeitgemäß sind, Ihr Makler sich nur selten gemeldet hat – wenn überhaupt – und Sie bei einem Versicherungswechsel bereits wieder einsparen könnten. Diesbezüglich kann man nur entgegen setzen, dass Ihr Makler zum Aufnahmezeitpunkt genau die Versicherungen vermittelt hat, die das beste Preis- Leistungsverhältnis hatten und aus Zeitmangel, eine Veränderung Ihrer Verträge unterblieben ist.

Denn ein Versicherungsmakler ist selbstständig, in der Regel hat er bei Geschäftsaufnahme keinen Kundenbestand von einer Versicherung erhalten, sondern hat bei Null angefangen. Ein Versicherungsmakler erhält – im Gegensatz zu einem Ausschließlichkeitsvertreter – auch keine finanzielle Unterstützung seitens der Versicherungen für Büromiete, Fahrzeug, Unterhaltskosten oder Werbung. Viele Versicherungsmakler kämpfen jeden Monat auf´s Neue um Ihr Überleben und d. h. : Kunden, Kunden, Kunden. Nur so kann er sich und seine Familie über Wasser halten. Den Medien zu Folge bewegt sich die überwiegende Anzahl der Versicherungsmakler bei einem Jahresumsatz von 50.000 Euro (Brutto), dies entspricht dem Gehalt eines höheren Angestellten, dafür bewältigt ein Versicherungsmakler jedoch einen Arbeitstag der in der Regel erst nach 12 – 16 Stunden/Tag endet.

Vielleicht sind Sie jetzt trotzdem noch der Meinung, der Makler hätte schließlich schon genug an Ihnen verdient. Dann lassen Sie uns mal nachrechnen: Wenn Sie sich einen selbstständigen Handwerker kommen lassen, nimmt dieser in der Regel 70 – 80 Euro/Stunde. In den meisten Fällen wird der Versicherungsmakler am Anfang ein Erstgespräch mit Ihnen geführt und Ihre Versicherungen schriftlich aufgenommen haben. Anschließend hat er Ihre Versicherungen im Büro analysiert und neue Angebote eingeholt, die er mit Ihnen im Nachgang zusammen durchgeht. Alleine dieser Vorgang – vielleicht auch noch mit  jeweiliger An- und Abfahrt – kann schon 18 Arbeitsstunden betragen. Hat der Makler sich dann auch noch um die Kündigungen Ihrer Verträge gekümmert und die Antragstellung der neuen Verträge, können Sie zusätzlich noch mal 6 Std. einplanen (das sind 3 – 6 erneute Besuchstermine). Berechnen wir dies auf Basis des Handwerkers sind wir bei einer fälligen Rechnung, die sich zwischen 1.600 – 1.9oo Euro bewegt – BRUTTO! Ziehen wir davon 30% Steuer und die weiteren Kosten ab, die ein Makler zu bewältigen hat (private Krankenversicherung und Altersvorsorge, Büromiete, Miete für Vergleichsprogramme, Telefon, Druck- und Papierkosten etc.) bleibt unter´n Strich nicht mehr viel übrig. Damit ein Versicherungsmakler sich wirklich eine goldene Nase verdienen kann, ist extrem viel Arbeit notwendig!

Veraltete Verträge

Kommen wir noch einmal auf den erstgenannten Punkt zurück, wenn man von alleine oder durch andere erfährt, dass die Verträge veraltet sind und andere Angebote dem Anschein nach günstiger sind. Hat man mit der Überprüfung einen anderen Versicherungsmakler beauftragt, können wir aus Erfahrung sagen: Nicht überall wo Makler drauf steht, ist auch Makler drin! Noch immer gibt es genügend schwarze Schafe, die sich als Versicherungsmakler ausgeben, aber keine sind. Die Konsequenz für Sie als Kunde?

  • Keine objektive Beratung
  • Äpfel werden mit Birnen verglichen
  • Angebote mit Nachteilen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind
  • im schlimmsten Fall sogar massiver Geldverlust, wenn dazu geraten wird, z. B. die private Krankenversicherung oder die Altersvorsorge zu kündigen und zu wechseln

Nur weil der alte Makler zeitlich noch nicht dazu gekommen ist, Ihre Verträge einer Generalüberholung zu unterziehen, heißt dies nicht dass Ihr Makler Ihnen nicht die gleichen Angebote oder mittlerweile sogar noch bessere machen kann. Sicherlich macht der neue „Makler“ erst einmal einen guten Eindruck, denn schließlich will er an Ihr Geld und nicht zu vergessen – neue Besen kehren gut – aber spätestens wenn er Ihre ganzen Verträge umgestellt hat, sind auch Sie ganz schnell wieder weg. Denn ein richtiger Versicherungsmakler wird an Ihren bisherigen Produkten meistens gar nicht so viel zu meckern haben. Das eine oder andere könnte vielleicht auf einen aktuellen Tarif angepasst werden, von einem Wechsel der Altersvorsorge oder der privaten Krankenversicherung wird er selten Gebrauch machen. Vorausgesetzt, dass Sie bisher auch wirklich bei einem Versicherungsmakler versichert waren!


Um sicher zu gehen, dass Sie keinesfalls schlechter gestellt werden, lassen Sie diese neuen Angebote doch von Ihrem alten Makler überprüfen und binden Sie dies auch dem neuen Makler unter die Nase. Vielleicht sind dann plötzlich die neuen Angebote doch nicht mehr so gut, wenn der Neue hört, was Sie vorhaben. Sind die Angebote wirklich gut, wird der neue Makler kein Problem mit einer Überprüfung haben und der alte Makler wird dies mit seinem Urteil bestätigen. Es muss Ihnen keinesfalls peinlich sein, dass Sie sich nach neuen Angeboten umgesehen haben, das ist vollkommen legitim und Ihr gutes Recht.

Ein Schadensfall wurde schlecht oder gar nicht reguliert

Auch dies ist ein häufiger Streitpunkt. Jetzt einfach zu kündigen, wäre jedoch zu voreilig. Sprechen Sie mit Ihrem Makler darüber, vielleicht hätte aufgrund der Sachlage auch keine andere Versicherung den Schaden reguliert. Hat der Makler bei der Schadensregulierung jedoch Mist gebaut, können Sie gewiss sein, solch ein Fehler passiert ihm nicht noch einmal und beim nächsten Schaden wird er sich doppelt und dreifach absichern, um Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Beim neuen Makler wissen Sie jedoch auch nicht um seine Erfahrung in Schadensangelegenheiten.

Unser Tipp

Welcher Grund auch immer für Unmut sorgt, sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler darüber. Teilen Sie ihm Ihre Wünsche mit, geben Sie ihm ein Feedback, denn darauf ist ein Versicherungsmakler angewiesen, denn er kann (noch) keine Gedanken lesen.

Sollten Sie trotz unserer Ausführungen zu diesem Thema zu einer Kündigung greifen wollen, reicht ein ganz normales Anschreiben an den Versicherungsmakler, wo Sie ihm die Kündigung zum nächstmöglichen Termin mitteilen.

Uns war es ein besonderes Bedürfnis, auch einmal auf dieses heikle Thema einzugehen, um Ihnen aufzuzeigen, dass es immer zwei Seiten der Medaille gibt, die es zu betrachten gilt und auch wenn wir nur wenige Kunden damit überzeugen können, Ihrem Makler doch noch eine Chance zu geben, haben wir unser Ziel erreicht.
Autor: Tania Dählmann

Falls Sie als Kunde oder als Versicherungsmakler von dieser Thematik betroffen sein sollten, würden wir uns über Ihre Meinung oder über weitere Tipps freuen!

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5 comments to Versicherungsmaklerauftrag kündigen? Unsere Tipps

  • Wann und warum einen Versicherungsmaklervertrag kündigen,
    wie jeder Mensch hat auch ein Versicherungsmakler tage an denen er lieber im Bett geblieben wäre. Für mich war es mal wieder so weit, als Versicherungsberater bin ich für die Schadensabwicklung zuständig und somit für meinen Mandanten gegen die Versicherung tätig. Da mein Mandant versucht hat mit dem Versicherungsmakler zu reden und dieses nicht wirklich erfolgreich war hat er mich nun eingeschaltet. Da ich kein Freund von einer übereillten Kündigung bin, habe ich habe ich zuerst auf ein Treffen der beiden Parteien bestanden. Dieses Treffen verlief leider sehr schlecht und so mußten wir den Maklervertrag kündigen. Gleich vorneweg, den Maklervertrag zu kündigen ist leicht jedoch sollten Sie alle Versicherungsscheine haben und dann sehr schnell bei Ihrer Versicherung die neusten Nachträge anfordern. Nachdem Sie die Nachträge erhalten haben geht alles seinen gewohnten Gang weiter, nur eben ohne Makler.

  • Toller Beitrag. Werde mich doch nochmal mit meinen Versicherungen beschäftigen. Super Tipps!!

  • Lorenz

    Ich verstehe. Vielen Dank für die Aufklärung!

  • Lorenz

    Also kann ich eine Versicherung jederzeit kündigen? (Unter Einhaltung der Kündigungsfrist?) oder kann mich die Versicherung noch weiter binden? Wenn ich jetzt zb über eines der vielen Vergleichsportale eine „bessere“, „günstigere“ Versicherung finde, und das Angebot asap nutzen möchte. Ist jetzt eine Versicherung bereits über ein Portal geschlossen worden (zb check24.de oder http://www.unfallversicherung.mobi), wen kontaktiere ich dann? Die Infoline? Schwierig, schwierig, schwierig.

    • Lieber Lorenz, in diesem Thema ging es darum, wie ich einen Versicherungsmaklerauftrag kündige, den ich in der Regel nur mit einem Versicherungsmakler geschlossen habe. Ein Versicherungsabschluss auf einem Portal ist ein ganz normaler Vertragsabschluss bei einer von Ihnen ausgesuchten Versicherung. Hier können die Kündigungsfristen unterschiedlich geregelt sein, manche bieten sogar eine tägliche Kündigung an. Dies hat jedoch überhaupt nichts mit einem Versicherungsmaklerauftrag zu tun. Nur wenn Sie einen Versicherungsmakler aufsuchen und diesen den Auftrag geben, die für Sie passendsten Versicherungen heraus zu suchen und für Sie abzuschließen, unterschreiben Sie vorher einen Versicherungsmaklerauftrag, in dem die Aufgabenbetreuung, eventuellen Kosten, laufende Kundebetreuung, Datenschutz etc. geregelt sind.

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