Schutzbrief ADAC kündigen – worauf achten?

Fast jeder kennt Sie: den ADAC. Sie sind bekannt als die „gelben Engel“ und begleiten uns schon häufig ein Leben lang. Wir werden an der Tankstelle auf die ADAC Mitgliedschaft angesprochen, die Bundeswehr kooperiert mit dem ADAC, den ADAC gibt es in Fahrschulen u.s.w. Der ADAC ist immer und überall zur Stelle.

Angefangen hat beim ADAC alles mit einer Mitgliedschaft. Man bezahlte einen Beitrag und bekam eine Gegenleistung dafür, Pannenhilfe, Abschleppen etc. Mittlerweile kann die ADAC Mitgliedschaft aufgestockt werden, um weitere Leistungen zu erhalten. Es gibt die Partner Mitgliedschaft, bei dem der Partner vergünstigt die gleichen Leistungen wie das Hauptmitglied in Anspruch nehmen kann. Sogar Versicherungen kann man mittlerweile beim ADAC abschliessen, wenn man Mitglied ist.

Für langjährige Kunden hat sich der ADAC die silberne oder die goldene Mitgliedschaft einfallen lassen und es gibt eine ADAC Plusmitgliedschaft.

Alle Produkte und Leistungen bauen auf einer Basis – der Mitgliedschaft – auf.

Doch wie sieht es aus, wenn man diese ADAC Mitgliedschaft kündigen möchte? Nun könnte man meinen, mit einer einzigen Kündigung sei alles erledigt. Das stimmt jedoch nicht ganz – Was sollten Sie bei einer ADAC Kündigung beachten?

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Hundeurlaub in Dänemark – Warnung kontraproduktiv?

Von Tasso wurde eine Warnung bezüglich freilaufender, bzw. streunender Hunde in Dänemark herausgebracht, die besagt, dass diese aufgrund eines alten Gesetzes erschossen werden dürfen. Dies war auch tatsächlich einmal der Fall, zumindest offiziell. Nun gibt es einige Hundehalter, die der Meinung sind, dass diese Thematik zu sehr hochgeputscht  und unnötig Angst verbreitet wird. Ich glaube nicht, dass Tasso damit eine Panikmache beabsichtigte die sicherlich, angesichts der wenigen Vorfälle, auch nicht unbedingt angebracht wäre, aber auf diese Art und Weise werden Hundehalter  auch wieder zur Vorsicht ermahnt und wachgerüttelt, und ich denke, genau das ist Tasso auch gelungen.

Ich bin selber Hundebesitzer und habe meinen Urlaub regelmäßig in Dänemark verbracht. Dänemark ist ein tolles Urlaubsland, auch wenn das Wetter mal nicht so prall ist. Eh und jeh hat uns auch immer ein Hund in den Urlaub begleitet, aber diese Regelung war  mir nicht bekannt und hat mich natürlich erschrocken. Doch was passiert, wenn man erschrocken ist? Man ist wachsamer und das kann doch nicht verkehrt sein, oder? Auch ich habe meinen Hund öfter mal frei herumlaufen lassen, damit er sich mal gehörig austoben kann, aber an eine solche Gefahr hätte ich nun wirklich nicht gedacht, wenn mein Hund sich mal aus dem Staub gemacht hätte.

Die Regelung in Dänemark sieht vor, dass der Hundehalter mehrfach gewarnt werden muss, bevor auf diesen auch wirklich geschossen werden darf. Es sei denn, der Hund greift ohne Vorwarnung Menschen oder Tiere an, so die Theorie! Doch wer will in der Praxis das Gegenteil beweisen, wenn so ein Fall eintrifft und die Person, die auf den Hund geschossen hat, einfach diese Behauptung aufstellt?

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