A sample text widget

Etiam pulvinar consectetur dolor sed malesuada. Ut convallis euismod dolor nec pretium. Nunc ut tristique massa.

Nam sodales mi vitae dolor ullamcorper et vulputate enim accumsan. Morbi orci magna, tincidunt vitae molestie nec, molestie at mi. Nulla nulla lorem, suscipit in posuere in, interdum non magna.

Darf eine Versicherung wegen Schadenhäufigkeit kündigen?

Viele Kunden fragen sich, ob die Versicherungen einen wegen Schadenhäufigkeit kündigen darf, ob dies gerechtfertigt ist und was man in einem solchen Fall tun kann. Als erstes die klare Antwort: Ja, sie darf. Dieser Punkt ist den allgemeinen Versicherungsbedingungen klar verankert. Allseits bekannt ist, dass man als Kunde nach einem Schaden kündigen kann, vergißt dabei aber, dass die Versicherung das gleiche Recht hat. Aus den Versicherungsbedingungen geht klar hervor, dass die Versicherung den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen darf und dafür eine Frist von 4 Wochen einzuhalten ist. Natürlich geht aus den Versicherungsbedingungen nicht hervor, nach wieviel Schäden die Versicherung davon Gebrauch macht.

Dies liegt immer im Ermessen der Versicherung und erschwert natürlich eine Beurteilung der Versicherung, denn auch eine Statistik wird es nicht darüber geben, welche Versicherung nach einem, zwei oder drei Schäden kündigt, leider, denn auch wir würden die Veröffentlichung so einer Statistik sehr begrüßen. Wenn man sich in diesem Punkt mit einer konkret benannten Versicherung im WWW erkundigt, wird man sicherlich eher erfahren, ob die Versicherung XY in dieser Hinsicht bereits auffälliger war, als andere. Diesbezüglich ist das Internet sehr zu begrüßen, weil wir darüber Dinge erfahren können, die sonst im Verborgenen blieben und über kurz oder lang, wenn sich Kunden im Netz darüber beschweren, wird sicherlich irgend wann deutlich werden, welche Versicherungen bei der Kündigung im Schadensfall eher einen „kurzen Prozess macht“. Also kann man Ihnen als Kunden nur dazu raten, Ihrer Empörung darüber im Internet Luft zu machen – am sichersten natürlich anonym.
Ein weiterer Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden darf, ist natürlich auch, dass eine Versicherung dazu verpflichtet ist, ungünstige Risiken los zu werden, zum Schutz der anderen Versicherten. Gerade im Bereich der Kfz-Haftpflicht und der Wohngebäudeversicherung ist es für die Versicherung aufgrund der gehäuften Schadensfälle extrem schwierig geworden, schwarze Zahlen zu schreiben. Und damit der Beitrag für die anderen Versicherten nicht explodiert, ist die Versicherung natürlich gezwungen, etwas dagegen zu unternehmen.

Versicherung hat wegen Schadenhäufigkeit gekündigt – was tun?

Wenn ihnen nun aufgrund eines Schadens gekündigt wurde, gibt es ein Problem, wurde Ihnen jedoch aufgrund mehrerer Schäden gekündigt, haben Sie jetzt ein „Riesen Problem“. Die meisten Versicherungen sind freiwillige Versicherungen, so dass bei keiner Versicherung eine Annahme erfolgen „muß“ – dies ist lediglich in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall. Alle anderen Versicherungen dürfen eine Annahme verweigern. Beantragen Sie eine neue Versicherung, werden Sie stets gefragt, ob bereits eine Versicherung bestand, wenn ja, wer sie gekündigt hat – die nächste Frage lautet, ob Sie bereits Schäden hatten und wenn ja, wieviele, und diese Frage bezieht sich meistens auf Schäden innerhalb der letzten 5 Jahre! Bei beiden Fragen sind Sie verpflichtet die Wahrheit zu sagen, denn abgesehen davon, wissen Sie ja auch nicht, ob Ihre Daten bereits in einer zentralen Auskunftsdatei für Versicherungen gespeichert wurden. Ist dies der Fall und Sie sagen bei Antragstellung nicht die Wahrheit, verschlimmert dies noch Ihren Zustand, wenn die Versicherung auf die Auskunftsdatei zugreift und heraus bekommt, dass Sie gelogen haben. Der Spruch: „Lügen haben kurze Beine“ – hat hier durchaus seine Berechtigung und dieses Risiko sollten Sie keinesfalls eingehen. Ihnen bleibt jetzt nichts anderes übrig, als wo anders einen Antrag auf Versicherung zu stellen, die Wahrheit anzugeben und abzuwarten, was die Versicherung dazu sagt. Ihre Zukunftsaussichten im einzelnen:


Wohngebäudeversicherung: Hatten Sie nur einen bzw. mehrere Sturmschäden, ist es leichter eine neue Versicherung zu bekommen, als wenn Sie mehrere Leitungswasserschäden hatten. Vorteilhaft wäre es, wenn Sie z. B. das Dach zusätzlich gesichert hätten z. B. mit Sturmklammern. Bei mehreren Leitungswasserschäden haben Sie wahrscheinlich gar keine andere Möglichkeit mehr, als Ihr Wasserzu- und Ableitungssystem komplett zu sanieren, ansonsten ist eine Annahme eher unwahrscheinlich.
Was Sie noch versuchen können, ist eine möglichst hohe Selbstbeteiligung mit rein zu nehmen.
Kam die Schadenhäufigkeit aufgrund von Elementarschäden zu stande, bleibt Ihnen wahrscheinlich nichts anderes übrig, als diesen Teil bei der Beantragung der nächsten Versicherung außen vor zu lassen und einige Jahre ohne diese Absicherung zu leben.

Kfz-Versicherung: Im Gegensatz zu den anderen Versicherungen besteht hier eine Annahmepflicht, denn ohne Deckung erhalten Sie kein Fahrzeug zugelassen. Diese Annhmepflicht gilt jedoch ausschließlich für die Haftpflicht und nicht für Teil- oder Vollkasko. Sie haben hier sozusagen „Glück im Unglück“, denn die nächste Kfz-Versicherung muss Sie annehmen, fragt sich nur zu welchen Bedingungen – und das kann heißen, dass Ihr Zahlbeitrag sehr viel höher liegt als vorher – und – dass die Versicherung Ihren Zahlbeitrag als Jahresbeitrag fordert und zwar, bevor die Versicherung Ihnen eine neue eVB Nummer erteilt und das darf sie, dagegen kann man nichts machen. Dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den gesamten Jahrebeitrag für die Versicherung aufzubringen und im 2. Versicherungsjahr möglicherweise die Zahlweise wieder umzustellen, wenn die Versicherung damit einverstanden ist.

Tierhalterhaftpflicht: HIer sieht es ebenfalls sehr schwierig aus, da es in diesem Bereich auch einige Versicherungen gibt, die schon ein Problem damit haben, wenn Sie nur einen Schaden innerhalb der letzten 5 Jahre hatten. Hier hilft auch nur der Versicherung anzubieten, den Jahresbeitrag zu bezahlen und einen möglichst hohen Selbstbehalt zu wählen oder den Hund zu wechseln.

Haftpflichtversicherung: Geht es hier um ein gehäuftes Schadenaufkommen und steht hier evtl. die Vermutung im Raum, dass es sich auch noch um fingierte Schadensfälle handelt, wird diese Vermutung höchstwahrscheinlich in der zentralen Warndatei der Versicherungen drin stehen und jede Versicherung kann darauf zugreifen und das Risiko ablehnen.

Private Krankenversicherung: Handelt es sich um einen Rauswurf in diesem Bereich, kommt es darauf an, um welchen Bereich es geht. Wenn es um die Krankenversicherung geht, gibt es eine Pflicht, die gesetzlich geregelt ist – Jeder muss eine Krankenversicherung vorweisen, hier müssen Sie nur gfls. Abstriche machen und evtl. in einen Basistarif wechseln, den Sie nach 18 Monaten wieder verlassen können. Dreht es sich jedoch um Krankentagegeldzahlungen, besteht kein Anrecht auf Annahme dieses Teilbereiches.
Bei Schwierigkeiten in diesem Bereich würde ich dazu raten, den Versicherungsombudsmann in Anspruch zu nehmen, der Ihnen in diesem Fall vielleicht weiter helfen kann.

Rechtsschutzversicherung: Gab es ein gehäuftes Aufkommen an Rechtsstreitigkeiten, regeln die Rechtsschutzversicherungen dieses sehr unterschiedlich. Bei manchen Rechtsschutzversicherungen reichen bereits zwei Schadensfälle innerhalb der letzten 2 Jahre und man wird rausgeworfen, andere sehen diesen Part nicht so streng. Auf jeden Fall gilt auch hier, es besteht kein Annahmezwang für die Versicherung und das Risiko kann abgelehnt werden. Hier hilft es evtl. auch einen möglichst hohen Selbstbehalt zu wählen, Tarife zu wählen, bei denen mit Hilfe eines Mediators versucht wird, die Streitigkeiten bei zu legen oder aber den Bereich, in dem es gehäuft zu Streitigkeiten kam, gar nicht erst zu wählen. Wenn Sie also mehrere Streitfälle im Privaten Bereich hatten, kann es von Vorteil sein z. B. nur den Verkehrsrechtsschutz zu wählen und einige Jahre abzuwarten, um dann wieder aufzustocken.


Was Sie sonst noch tun können:

  1. Einige Kunden werden jetzt sicherlich sagen, sie seien schon 20 Jahre lang versichert gewesen und hätten nie etwas gehabt, nur in letzter Zeit hätten Sie leider etwas Pech gehabt. In diesem Fall würde ich dazu raten, noch einmal mit Ihrem Kundenbetreuer vor Ort zu sprechen, ob dieser bei der Versicherung nicht noch ein gutes Wort für Sie einlegen kann, gfls. mit einer Veränderung des Vertrages hinsichtlich der Risiken oder des Selbstbehaltes. Manchmal hilft es auch, bei der Versicherung einen weiteren Vertrag abzuschließen, um diese etwas milder zu stimmen.
  2. Versuchen Sie über Ihren Vermittler die Versicherung noch einmal bezüglich der Kündigung umzustimmen und diese dazu zu bewegen, die Kündigung zurück zu nehmen, wenn Sie im Gegenzug versprechen, dass Sie den Vertrag kündigen. Denn, wenn Sie die Versicherung gekündigt haben, haben Sie auf jeden Fall bessere Chancen einen neuen Vertrag zu erhalten.
  3. Wenn Sie eine neue Versicherung beantragen, versuchen Sie dies zeitgleich bei verschiedenen Versicherungen – zurücktreten können Sie hinterher immer noch. Nur sollte die nächste Versicherung Ihren Antrag ablehnen und Sie stellen bei einer anderen Versicherung einen Antrag, müssen Sie jetzt auch noch die Frage bejahen, ob Sie wo anders bereits einen Antrag gestellt haben und eine Annahme abgelehnt bzw. verweigert wurde. Dadurch verschlimmern Sie Ihre Position zunehmends.
  4. Sollten Sie nicht alle Verträge bei der Versicherung haben, wo Sie gekündigt wurden, stehen Ihre Chancen etwas besser, wenn Sie dort, wo bereits eine andere Versicherung besteht, einen Antrag stellen und der Versicherung bei Antragstellung mitteilen, dass dort bereits die …….-Versicherung seit Jahren besteht und (nach Möglichkeit) auch seit Jahren frei von Schäden ist.

Grundsätzlich gilt für alle, wenn die Vermutung aufkommt, dass Ihnen die Versicherung aufgrund der Schadenhäufigkeit kündigen könnte, kommen Sie der Versicherung unbedingt zuvor und kündigen Sie! Haben Sie einen korrekten Vermittler / Betreuer wird dieser in der Regel von der Versicherung vorher in Kenntnis gesetzt und kann mit Ihnen Ihre Möglichkeiten durchgehen bzw. Ihnen dazu raten, eine Kündigung schnellst möglich in die Wege zu leiten.

Einige Kunden sind der Meinung, wenn Ihnen gekündigt wird, der Versicherung damit drohen zu können, auch alle anderen Verträge dort zu kündigen, so nach dem Motto: „Ihr werdet schon sehen, was Ihr davon habt“ – und glauben ernsthaft damit die Versicherung vielleicht doch noch umzustimmen. Wenn dies funktioniert, dann vielleicht in den Fällen, wo Sie als Betrieb auch noch mind. 5 weitere Risiken dort versichert haben und eine Jahresprämie von mehreren tausend Euro bezahlen. Als Privatmann haben Sie damit überhaupt keine Chance, dafür ist Ihr zu zahlender Beitrag verschwindend gering.

Für alle Tipps gilt: Unsere Hilfestellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es gibt keinerlei Garantien und Sie müssen unsere Tipps auch nicht beherzigen, vielleicht liegt der Fall bei Ihnen ja anders, als bei den meisten anderen und Sie bekommen eine neue Versicherung viel schneller als gedacht, was wir Ihnen natürlich auch wünschen würden.

Gerne können Sie sich auch hier darüber beschweren, welche Versicherung Ihnen ungerechterweise gekündigt hat, oder Sie haben einen weiteren wichtigen Tipp zu diesem Thema!

Autor: Tania Dählmann

Share Button

Letzte Aktualisierung am .

3 comments to Darf eine Versicherung wegen Schadenhäufigkeit kündigen?

  • DA

    Wie berechnen sich denn die „Schadensfälle“? Ich habe einen Schaden aus 2012 in 2014 gemeldet und 2017 gewonnen. Einen neuen Schaden habe ich dann 2017 melden müssen. Man kündigt mir mit der Begründung „mindestens zwei innerhalb von 12 Monaten eingetretene Schadensfälle“ – bei mir liegen zwischen 2012 und 2017 mehr als 12 Monate = 5 Jahre. Wo ist das geregelt? Der 1. Schaden aus 2012 hatte mehrere Verfahren, dennoch war es immer der gleiche Schadengrund.

  • Achtet beim Abschluss des Vertrags immer auf KV-Zusatz ohne Kündigungsmöglichkeit.

Leave a Reply

You can use these HTML tags

<a href="" title="" rel=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>