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Wohngebäudeversicherung kündigen nach Schadensfall riskant!

Unzufriedene Hausbesitzer, deren Schadensfall in der Wohngebäudeversicherung vielleicht nicht zufriedenstellend von der Versicherung gelöst wurde oder plötzlich eine Selbstbeteiligung bezahlen sollen aufgrund Ihrer Schadenhäufigkeit, werden in den meisten Fällen verständlicherweise Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln wollen. Doch eine Wohngebäudeversicherung kündigen, wenn man bereits mehrere Schadensfälle hatte, kann sehr riskant sein. Diesen Schritt sollten Sie sich wirklich zweimal überlegen!

Die Einnahmen- und Ausgaben Situation in der Sparte Wohngebäudeversicherung ist größtenteils leider nicht besonders zufriedenstellend, was kein Wunder ist, angesichts der vielen Katastrophen in Form von Überschwemmungen oder den immer stärker werdenden Stürmen. Darüberhinaus gibt es nach wie vor, natürlich viele Häuser, die in den 50 er Jahren gebaut wurden und mittlerweile die Schadensquote in die Höhe treiben, weil weder das Dach noch Leitungswasser, Sanitär, Strom oder Heizung saniert wurden und irgendwie muss das Geld ja wieder reinkommen. Aus diesem Grund wurden bereits viele Wohngebäudeversicherungen massiv in der Prämie angepasst, auch neue Hausbesitzer, die ein älteres Haus versichern möchten, müssen tiefer in die Tasche greifen. Reicht dies jedoch nicht aus, greifen die Versicherungen auch zu weiteren Maßnahmen, wie z. B. die Einführung einer Selbstbeteiligung oder einer Erhöhung derselbigen.

Natürlich kann es durchaus sein, dass Sie bereits seit vielen Jahren eine Wohngebäudeversicherung haben und bisher nie etwas passiert ist. Wie es dann jedoch der Zufall will, haben Sie plötzlich zwei Schadensfälle relativ kurz hintereinander und die Versicherung verlangt jetzt tatsächlich eine höhere Selbstbeteiligung – und das auch, obwohl Sie bisher keine SB in der Wohngebäudeversicherung enthalten hatten. Klar ist dieser Umstand sehr ärgerlich, seitens der Versicherung jedoch nachvollziehbar, da Sie nicht der Einzige sind, mit gehäuften Schadensfällen.

Auf jeden Fall, sollten Sie jetzt nicht voreilig handeln und Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen, bevor Sie die Zusage einer neuen Versicherung haben!

Genau wie in der Kfz-Versicherung kann es auch in der Wohngebäudeversicherung mitunter sehr schwierig sein, einen neuen Vertrag zu erhalten. Da helfen Ihnen auch keine Vergleichsrechner, die Ihnen zwar eine günstige Prämie berechnen, jedoch kein Garant für eine Annahme des Vertrages sind.


Worauf Sie jetzt unbedingt achten sollten!

Selbstverständlich können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen, nachdem der Schadensfall vollständig reguliert wurde. Für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung gilt eine Frist von 4 Wochen. Während die Frist jedoch läuft, haben Sie noch Zeit genug, Alternativangebote einzuholen und sich die Prämie schriftlich von der Versicherung bestätigen zu lassen, bevor Sie Ihre alte Wohngebäudeversicherung kündigen. Denn häufig bleibt es nicht bei den Angebotsprämien der Konkurrenz, wenn die Ihren Antrag auf dem Tisch bekommen, in dem Sie wahrheitsgemäß Ihre Schäden angeben mussten. Im ungünstigsten Fall können Sie von der neuen Versicherung auch eine Ablehnung erhalten. Sollten Sie dann bereits Ihre alte Versicherung gekündigt haben, bekommen Sie jetzt ein noch viel größeres Problem, weil Sie bei der nächsten Versicherung nicht nur die bisherigen Schäden angeben müssen, sondern auch, dass Sie bereits woanders einen Antrag auf Wohngebäudeversicherung gestellt haben und dieser jedoch abgelehnt wurde. Sollten alle Stricke reißen und Sie ihre alte Wohngebäudeversicherung bereits gekündigt haben, müssen Sie jetzt in den sauren Apfel beissen und Ihre Kündigung zurückziehen. Sie können jetzt nur hoffen, dass die Versicherung sich damit einverstanden erklärt. Anschließend sollten Sie hoffen, dass Sie in den kommenden fünf Jahren schadensfrei bleiben und können dann wieder einen Wechsel anstreben. Da die meisten Versicherungen nur nach Schäden der letzten 5 Jahre fragen, brauchen Sie dann Ihre Schäden auch nicht mehr zu Protokoll geben.


Ein weiterer Tipp unsererseits, die Prämie wieder zu senken, ist die Sanierung Ihres Hauses, die Sie evtl. sowieso schon in Betracht gezogen haben. Wurden das Dach, Leitungswasser, Sanitär, Strom und Heizung saniert, erhält man bei der Wohngebäudeversicherung häufig wieder den sog. Neubaurabatt und kann in den nächsten 10 Jahren erheblich einsparen.

Vielleicht haben auch Sie schon schlechte Erfahrungen mit einer übereilten Kündigung gemacht, dann freuen wir uns, wenn Sie uns den Fall schildern und uns an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen.

Autor: Tania Dählmann

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