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Kfz-Versicherung wechseln - auch nach dem 30.11.

Kfz-Versicherung wechseln

Stichtag 30..11. Kfz-Versicherung wechseln

Viele Kunden erhalten Ihre aktuelle Rechnung zur Kfz-Versicherung erst Ende November oder im Laufe des Dezembers. Ist Ihr Beitrag gestiegen, haben Sie auch über dem 30.11. hinaus das Recht, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.
Doch oftmals ist es nicht ganz so offensichtlich, dass Ihr Beitrag gestiegen ist. Dazu müssen Sie sich Ihre Rechnung schon etwas genauer anschauen.

Was Sie sonst noch dabei beachten sollten, damit Ihr Wechsel kein Reinfall, wird, das verraten wir Ihnen in unserem heutigen Kfz-Beitrag.

Bei der Kfz-Versicherung wird zum Ende des Jahres durch einen Treuhänder geprüft, wie sich die Einnahmen und Ausgaben in der entsprechenden Sparte im Laufe des Versicherungsjahres entwickelt haben. Steht für den Treuhänder fest, dass die Kalkulation aufgrund der gestiegenen Ausgaben nicht mehr haltbar ist, müssen die Versicherungsprämien angepasst werden. In der Regel beläuft sich die Anpassung von Versicherungsverträgen zwischen 5 – 10%, manchmal fällt die Anpassung jedoch auch höher aus. Nicht alle Kfz-Versicherungen verschicken Ihre Rechnungen gleich im Oktober an Ihre Kunden – sei es aus geschäftspolitischen Gründen – oder weil Sie aufgrund des gestiegenen Arbeitspensums, dass regelmäßig zum Ende des Jahres durch zahlreiche Kündigungen oder Neuzugänge erfolgt, oder durch Unterbesetzung im Personal noch gar nicht dazu gekommen sind. Aus diesen Gründen ist es vielfach der Fall, dass die Kunden Ihre Rechnung, die ab dem 1.1. des Folgejahres gültig ist, erst im Laufe des Dezembers bekommen.

Auf den ersten Blick kann man dann vielleicht der Meinung  sein, dass der Beitrag gesunken ist, weil ja schließlich weniger zu zahlen ist, als im Vorjahr. Doch dieser Schein kann trügen, denn auch Ihre schadenfreien Jahre sind zeitgleich gesunken und daraus ergibt sich zwangsweise meistens ein geringerer Zahlbeitrag.

Woran erkennen Sie nun, ob Ihr Beitrag tatsächlich gesunken oder gestiegen ist?

Wenn Sie sich Ihre Beitragsrechnung etwas genauer ansehen, werden Sie zumeist auf der Rückseite oder einem zweiten Schreiben den Begriff Vergleichsbeitrag entdecken. Leider steht dies zudem auch sehr häufig noch in dem extrem kleingedruckten. Auf jeden Fall wird dort der alte Vergleichsbeitrag dem neuen Vergleichsbeitrag sozusagen gegenüber gestellt. Der Vergleichsbeitrag sagt aus, was Sie eigentlich im neuen Jahr zu zahlen hätten, wenn alles incl. Ihrer schadenfreien Jahre so geblieben wäre, wie es bisher war.

Fällt der neue Vergleichsbeitrag höher als der Alte aus, haben Sie eine sog. Beitragsanpassung erhalten.

Unterhalb des Vergleichsbeitrags werden Sie dann zusätzlich darauf hingewiesen, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Kfz-Versicherung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu kündigen. Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung wird dann zum 31.12. wirksam, so dass Sie sich nach einer neuen Versicherung umschauen können, die Ihnen ab dem 1.1. Versicherungsschutz bietet.


Sollten Sie Ihren Vertrag bei der Versicherung kündigen, wo noch weitere ein- bis zwei Verträge bestehen, sollten Sie daran denken, dass Sie bei Ihren anderen Versicherungen vielleicht einen Rabatt erhalten haben, aufgrund der Tatsache, dass Sie dort mehrere Versicherungen abgeschlossen haben, der aufgrund Ihrer Kfz-Versicherung Kündigung jetzt vielleicht entfällt und Ihre anderen dort verbliebenen Verträge dementsprechend auch teurer werden können. Bei der Ersparnis, die Sie gegebenenfalls bei einer anderen Kfz-Versicherung durch einen Wechsel erreichen könnten, sollten Sie die Verteuerung Ihrer anderen Verträge berücksichtigen und davon abziehen.

Kfz-Versicherung ist nicht gleich Kfz-Versicherung!

Auch wenn Sie tatsächlich eine Beitragsanpassung Ihrer Kfz-Versicherung erhalten haben, sollten Sie nicht überstürzt handeln und sofort kündigen. Wichtig ist erst einmal ein guter Kfz-Vergleich, bei dem Sie darauf achten sollten, dass Sie die neue Kfz-Versicherung zu den gleichen Konditionen erhalten, wie Ihr alter Vertrag. Auf dem Markt sind viele Produkte zur Kfz-Versicherung erhältlich, die nur Basisleistungen enthalten, bei denen Sie Reparaturen im Kaskobereich nur in ausgewählten Partnerwerkstätten durchführen dürfen oder einen Kontakt mit der Versicherung nur über Email erhalten. Hatten Sie diese Punkte in Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung bisher nicht, vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.


Auch wenn Ihre Bonität nicht einwandfrei ist – kein Schufa Eintrag – sollten Sie bei der neuen Kfz-Versicherung erst einen Antrag stellen und auf die Annahme warten, bevor Sie Ihre alte Versicherung kündigen. Denn einige sehr preiswerte Anbieter, nehmen Kunden mit negativen Schufa Eintrag nur an, wenn Sie den Jahresbeitrag im Voraus bezahlen, oder lehnen die beantragte Kaskoversicherung sogar ganz ab.

Was tun, wenn die neue Versicherung Ihre Erwartungen doch nicht erfüllt?

Haben Sie vorzeitig gekündigt, bevor Sie gemerkt haben, dass die neue Versicherung Ihre Ansprüche nicht erfüllt oder den Vertrag nicht so an nimmt, wie Sie es erwartet haben, bleibt noch die Möglichkeit die Kündigung Ihrer alten Kfz-Versicherung zurück zu ziehen.

Der Vollständigkeit halber möchten wir noch darauf hinweisen, dass Ihr Rabattretter, den Sie bisher u. U. vielleicht noch gehabt hätten, bei einem Wechsel entfallen kann, weil die nächste Kfz-Versicherung bereits mit der neuen SRF Staffel arbeitet. Auch Ihre bisherigen Prozente könnten sich aufgrund dessen verschlechtern. Sehen Sie sich diesbezüglich vielleicht einmal auch unsere älteren Beiträge zum Wechsel der Kfz-Versicherung an, bevor Sie etwas tun, was Sie hinterher vielleicht bereuen könnten.

Autor: Tania Dählmann
Foto: Fotalia

Wenn Sie vielleicht auch noch ein paar Tipps zur Kfz-Versicherung haben, würden wir uns über einen Beitrag passend zum Thema freuen.

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1 comment to Kfz-Versicherung wechseln – auch nach dem 30.11.

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