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Kolik-Op Versicherung - Wenn der Reitstall nicht versichert ist!

Kolik-Op Versicherung

Kolik-Op Versicherung

Ein aktueller Vorfall im Reitstall sorgte wieder für Aufruhr, bei der zwei Pferde leider eingeschläfert werden mussten. Dieser Fall zeigt erneut, dass auch die beste Fürsorge des Pferdehalters nichts bringt, wenn eine Gefahr durch den Reitstall einhergeht – und dieser gegen solche Schäden nicht versichert ist, oder nicht dafür aufkommen muss, weil man dem Pferdebetrieb nichts nachweisen kann. Jeder Pferdehalter sollte darüber nachdenken, ob nicht doch zumindest eine Kolik-Op Versicherung in Frage kommt, damit bei derartigen Vorkommen schnell gehandelt werden kann. Was war passiert?

In den meisten Reitbetrieben ist es üblich, dass fremde Pferde dort gegen ein regelmäßiges Entgelt eingestellt werden. Nicht immer ist es den Pferdehaltern möglich, Ihre Pferde selbst zu füttern und überlassen dies auch gelegentlich dem Reitstall. In diesem Fall geht es jedoch noch nicht einmal um einen solchen Fütterungsschaden.


Auf dem Gelände des Reitstalles befindet sich eine Eiche, die bekanntlich im Herbst Eicheln als „Früchte“ fallen lässt. Diese Eiche stand in unmittelbarer Nähe des Außengeländes, wo sich die Pferde aufhielten und die betroffenen Pferde „naschten“ von den noch unreifen Eicheln. Eines der beiden Pferde fing auf der Weide an, sich zu krümmen (schwer es zu beschreiben), es ließ sich kaum anfassen, weil es solche Schmerzen hatte. Der Tierarzt kam und diagnostizierte eine schwere Kolik. Dem Pferd konnte nicht mehr geholfen werden. Das andere Pferd zeigte nicht die gleichen Symptome, sondern drehte auf einmal förmlich durch und durchbrach währenddessen auch die Umzäunung. Auch hier stellte der hinzugerufene Tierarzt eine Kolik fest, die so schwerwiegend war, dass auch dieses Pferd eingeschläfert werden musste. Diese zwei Vorfälle ereigneten sich kurz hintereinander und die anderen Einsteller wurden dadurch sehr verunsichert, weil keiner wusste, woran es liegt und bekamen Angst, dass noch weitere Pferde davon betroffen sein könnten. Die zwei Pferde waren übrigens erst ca. 5 und 8 Jahre alt. Beim ersten Pferd entdeckte man durch die durchgeführte Obduktion, sehr viele unreife Eicheln, die das Pferd gefressen hatte. Beim zweiten Pferd hat sich der Pferdehalter jedoch gegen eine Obduktion entschieden, so dass man hier nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass auch dieses Pferd große Mengen von den unreifen Eicheln gegessen hat.

Natürlich leitete der Inhaber des Reitbetriebes eine sofortige Untersuchung ein, bei der verschiedene Proben von den Weiden, dem Stroh, dem Trinkwasser und dem Futter entnommen wurden, aber alles war soweit in Ordnung.

Nun stellt sich die Frage, wer haftet in einem solchen Fall? Besitzt der Reitbetrieb eine Betriebshaftpflicht, kann er dafür haftbar gemacht werden, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann, was in diesem Fall leider nicht der Fall ist. Und selbst wenn, kommt es bei der Betriebshaftpflicht des Betriebes darauf an, was in dieser überhaupt eingeschlossen ist, denn alle damit verbundenen Risiken müssen zumeist separat versichert werden. D. h. wenn der Reitbetrieb – Pensionspferde, Einsteller, Fohlen, Schulpferde und Aufzuchtpferde – beherbergt, muss dies in der Betriebshaftpflicht auch entsprechend aufgeführt sein. Sogenannte Fütterungsschäden fallen nicht immer automatisch in den Schutz der Betriebshaftpflicht und selbst wenn, würde das Fressen der Eicheln nicht unbedingt dazu zählen, weil den Pferden die Eicheln schließlich nicht als Futter verabreicht wurden. Welcher Pferdehalter denkt daran, sich vom Pferdebetrieb bescheinigen zu lassen, dass er gegen alle diese Risiken versichert ist?

Kolik-Op Versicherung und Pferdelebensversicherung als Eigeninitiative

Wer wäre jetzt für evtl. entstandene Op-Kosten aufgekommen – die gut und gerne ca. 3.500 Euro kostet – wenn dem Betrieb kein Verschulden nachgewiesen werden kann? Eine Kolik-Op Versicherung wäre in diesem Fall eingesprungen und man hätte bei einer rechtzeitigen Einleitung einer Operation, die Pferde vielleicht noch retten können. Eine Kolik-Op Versicherung, die kein Limit oder eine SB enthält, erhält man bereits für ca. 8,60 Euro im Monat und kann sich dann zumindest in solchen Fällen sicher sein, nicht auf teuren Op-Kosten sitzen zu bleiben




Natürlich hätte in diesem Fall, eine Op-Versicherung nichts genützt, weil es bereits zu spät war, dem Betrieb kann man nichts nachweisen, aber zwei sehr junge Pferde sind tot und unabhängig von dem ideellen Wert, haben die Pferdebesitzer jetzt auch einen finanziellen Verlust erlitten, den Ihnen niemand ersetzt, es sei denn Sie hätten eine Pferdelebensversicherung gehabt, die bei einem 2.500 Euro teuren Pferd auch nur ca. 14 Euro mtl. kostet, denn dann würde die Versicherung einspringen bei Tod, Nottötung oder einer dauernden Unbrauchbarkeit.

Was kann man den Einstellern sonst noch als Rat mit auf den Weg geben?

Veranlasst durch diesen Vorfall, wurden alle weiteren Pferde in diesem Reitstall auf auffallende Leberwerte getestet, die bei den zwei verendeten Pferden extrem hoch waren und bei manch anderem Pferd etwas erhöht sind. Aus diesem Grund werden die Pferde mit den erhöhten Werten auch etwas genauer beobachtet. Allerdings ist bei diesen Pferden nicht bekannt, ob der erhöhte Wert nicht bereits schon länger besteht. Aus diesem Grund raten wir den Einstellern dazu, in regelmäßigen Abständen – und vor allem vor dem unmittelbaren Einstellen im Reitbetrieb – eine solche Untersuchung zu veranlassen, damit dem Betrieb gegebenenfalls nachgewiesen werden kann, dass mit Ihrem Pferd vorher alles in bester Ordnung war und evtl. auffallend hohe Leberwerte nachweislich durch den Betrieb entstanden sein müssen.

Denn im Falles eines Schaden, müssen Sie dem Betrieb ein Verschulden nachweisen und nicht wie man vielleicht denken könnte, dass der Betrieb beweisen muss, dass ihm kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.

Veranlassen Sie bei Ihrer alljährlichen Sitzung eine sog. Pferdesprechstunde – die auch wir in unserem Umkreis anbieten – und fragen Sie solche Risiken bei der zuständigen Betriebshaftpflicht ab, denn sicherlich muss der Betriebsinhaber eigentlich Sorge dafür tragen, dass alles versichert ist und seine Richtigkeit hat, dies nützt Ihnen jedoch im Schadensfall überhaupt nichts, sollte dies nicht der Fall sein und der Betrieb für derartige Schäden dann auch privat nicht in der Lage dazu ist, dafür aufzukommen.

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!

Autor: Tania Dählmann
Foto: Fotalia.de

Ihre Meinung zur Kolik-Op Versicherung: Wenn auch Sie vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben, würden wir uns darüber freuen, wenn Sie uns Ihre Geschichte dazu erzählen.

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