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Klagen ohne Rechtsschutzversicherung - wie geht das?

Nicht jeder hat rechtzeitig vorgesorgt oder konnte es sich leisten, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Dank´der Rechtsprechung in unserem Staat, wird es vielen möglich gemacht, auch ohne eine Rechtsschutzversicherung zu seinem Recht zu kommen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine Klage eingereicht werden kann.

Ob beispielsweise ein Verkehrsunfall, eine verpfuschte Operation oder der Wunsch nach einer Ehescheidung – auch sozial schwachen Einkommensgruppen, hilft der Staat zu seinem Recht zu kommen, über die sog. Prozesskostenhilfe. Aber auch wenn man eine Rechtsschutzversicherung besitzt, gibt es Fälle, in denen eine Rechtsschutzversicherung aufgrund der Einschränkungen im Versicherungsschutz überhaupt nicht eintreten kann. Sehr häufig davon betroffen, sind Immobilien Streitigkeiten und Angelegenheiten im Erbrecht.

Gutschein für eine anwaltliche Erstberatung

Insbesondere der Wunsch nach einer Ehescheidung bedarf einer anwaltlichen Erstberatung. Häufig möchte der Partner einem alles mögliche streitig machen, was einem sehr wohl zusteht. Sei es den Unterhalt, die Wohnung oder die Kinder. Sehr oft sind es insbesondere Frauen, die dadurch stark verunsichert werden und Ihren Wunsch nach einer Ehescheidung immer wieder zurück stellen. Aber auch verpfuschte Operationen durch Ärzte, die nicht vernünftig gearbeitet haben, lassen in einem die Wut hochsteigen und den Wunsch zumindest nach einer finanziellen Gerechtigkeit. Für solche Fälle, gibt es die Möglichkeit eine anwaltliche Erstberatung einzuholen, um sich entweder bestätigen zu lassen, dass eine Klage sehr wohl Aussicht auf Erfolg bietet bzw. den sich trennenden Ehepartner darüber aufzuklären, was einem im Fall der Trennung zusteht und welche Schritte dafür eingeleitet werden müssen. Für die anwaltliche Erstberatung gibt es einen Gutschein, den man sich beim zuständigen Amtsgericht abholen kann, wenn man nur über ein geringfügiges Einkommen verfügt (ALG II bzw. Hartz IV Niveau) und keine Rechtsschutzversicherung besitzt oder – je nach Fall – Mitglied in einer Gewerkschaft, Mieterbund oder Vermieterbund ist. Um einen Beratungsgutschein zu erhalten, muss man dem Rechtspfleger den Fall und die Umstände erläutern und entsprechende Nachweise vorlegen wie z. B. Bewilligungsbescheid, Abrechnungen oder Kontoauszüge. Anschließend geht man zu einem Anwalt seiner Wahl und erhält aufgrund des Beratungsgutscheines eine anwaltliche Erstberatung. Max. 10 Euro kann der Anwalt jetzt evtl. noch zusätzlich von Ihnen fordern.


Prozesskostenhilfe – Klagen mit Hilfe vom Staat

Bestätigt Ihnen der Anwalt beispielsweise nach einer Beratung, dass Ihr Fall sehr gute Aussichten auf Erfolg bietet, ist es möglich mittels Prozesskostenhilfe eine Klage einzureichen. Damit soll gewährleistet werden, dass auch Einkommensschwache und minder bemittelte Personen zu Ihrem Recht verholfen werden kann. Auch im Fall einer Trennung verhilft die Prozesskostenhilfe so zu einer Scheidung, zum Unterhalt und dem Sorgerecht. Formulare für die Prozesskostenhilfe gibt es beim Anwalt. Wer Hilfe beim Ausfüllen benötigt, bekommt Unterstützung beim zuständigen Amtsgericht. Auch bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe ist es notwendig, bestimmte Unterlagen mit einzureichen. Wird aufgrund des zur Verfügung stehenden Einkommens Prozesskostenhilfe gewährt, steht einer Klage nichts mehr im Weg.


Gewonnen oder verloren – was passiert mit der bewilligten Prozesskostenhilfe?

Hat man den Prozess gewonnen, muss die Gegenseite in der Regel die entstandenen Kosten übernehmen, damit inbegriffen sind dann auch Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Hat man den Prozess verloren, übernimmt die Prozesskostenhilfe jedoch nur Ihren Anteil der entstandenen Kosten. Die gegnerischen Kosten müssen Sie trotzdem tragen und gegebenenfalls in Raten ab bezahlen. Aber auch, wenn Sie den Prozess verloren und die Prozesskostenhilfe Ihre Kosten übernommen hat, sind Sie noch nicht komplett aus dem Schneider: Verändern sich in den nächsten Jahren Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zum Positiven, sind Sie verpflichtet dies zu melden. Um dies zu überprüfen, erhalten Sie immer wieder mal Unterlagen von Ihrem zuständigen Amtsgericht, auf denen Sie ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen sollen. Bis zu sieben Jahre nach dem verlorenen Rechtsstreit, werden Sie in unregelmäßigen Abständen dazu aufgefordert und so kann es auch noch nach zig Jahren möglich sein, dass Sie sämtliche Kosten des Prozesses zurück zahlen müssen. Aber auch in diesem Fall sind Ratenzahlungen möglich.

Weitere Möglichkeiten

Noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen, macht sehr häufig keinen Sinn mehr, da in den meisten Fällen eine Wartezeit einzuhalten ist, bevor die Rechtsschutzversicherung überhaupt in Kraft treten würde. Sind Sie Mitglied in der Gewerkschaft, hilft Ihnen die Mitgliedschaft bei Streitigkeiten im Arbeitsrecht und als Mitglied im Mieterbund oder Vermieterbund haben Sie häufig ein sofortiges Beratungsrecht von den dort ansässigen Anwälten. Wenn es lediglich um eine Beratung geht, lohnt sich sehr häufig jedoch auch noch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Mittlerweile bieten viele Rechtsschutzversicherungen eine Hotline für eine anwaltliche Erstberatung an – und dies sogar für Fälle, die gar nicht versichert wurden oder für die es gar keinen Rechtsschutz gibt.

Auf jeden Fall ist der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung zumindest für zukünftige Streitigkeiten eine Überlegung wert. Um eine möglichst geringe Prämie zu erhalten, vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung, die im Fall der Fälle eine überschaubare Eigenbeteiligung darstellt.

Weitere sachliche Hinweise und Hilfen zu diesem Thema sind herzlich willkommen!

Autor: Tania Dählmann

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1 comment to Klagen ohne Rechtsschutzversicherung – wie geht das?

  • Es lohnt sich, vor allem bei, Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen, da oft sehr große Unterschiede im Preis und in der erbrachten Leistung auftreten.

    Übrigens: Die Wartezeit, bis die Leistungen der Versicherung in Kraft treten beträgt üblicherweise 3 Monate.

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