Immer häufiger wird man gerade im Bereich der Rechtsschutzversicherung auf Tarife mit Selbstbeteiligung treffen, weil sonst z. T. komplette Pakete wie Privat, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht mehr bezahlbar sind. Doch Selbstbeteiligung ist nicht gleich Selbstbeteiligung. Hier ist es besonders wichtig etwas genauer hinzuschauen, um zu entscheiden, welches Paket letztendlich teurer ist.
Eine Rechtsschutzversicherung mit SB zu nehmen, ist also gut um den Zahlbeitrag zu senken, aber auch interessant für diejenigen, die sich sagen, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung nur zur Sicherheit abschliessen, seit Jahren jedoch keinen Rechtsstreit gehabt haben, sich aber nicht trauen, ganz auf diesen Schutz zu verzichten.
Die Rechtsschutzversicherung kennt feste Selbstbeteiligungen, aber auch variable Selbstbeteiligungen, die im Falle einer Schadensfreiheit sinkt, ähnlich wie beim System der Kfz-Versicherung wird somit die Schadensfreiheit belohnt und man wird Jahr für Jahr herabgestuft, bis man letztendlich gar keine SB mehr bezahlen muss.
Bei diesem System kommt es ganz stark auf die jeweilige Rechtsschutzversicherung an, welches System sie anbietet, mit welcher SB man startet und wie schnell die Leistungsfreiheit belohnt wird.
Doch dies ist nicht der einzige Punkt, worauf man achten sollte, wenn man eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung wählt.
Rechtsschutzversicherung Schadensbeispiel
Bei der Rechtsschutzversicherung ist es genauso wichtig, im Kleingedruckten nachzusehen, wie oft die Rechtsschutzversicherung in einem zusammenhängenden Fall eine Selbstbeteiligung verlangen kann. Um dies zu verdeutlichen nehmen wir mal folgenden Fall an:
Der Fahrer eines VW Golf´s hat eine Rechtsschutzversicherung mit 150 Euro SB abgeschlossen, hat es jedoch versäumt ins Kleingedruckte zu schauen.
Nun nehmen wir einen Verkehrsunfall an, aus dem plötzlich mehrere Rechtsstreitigkeiten entstehen. Als VW Golf Fahrer verursacht er einen Verkehrsunfall, in dem er dem BMW-Fahrer die Vorfahrt nimmt, weil das gerade gekaufte Auto plötzlich schlecht gebremst hat.
Für die Justiz ist unser Fahrer eindeutig Schuld und der VW Golf Fahrer muss Schadensersatz leisten. Auf den Fahrer kommt eine Klage des Geschädigten BMW Fahrers zu, der den Schaden an seinem Fahrzeug ersetzt haben möchte und Schmerzensgeld verlangt (Klage 1). Der VW Golf Fahrer sieht den Fall natürlich anders und verklagt das Autohaus, von dem er das Fahrzeug frisch gekauft hat, weil er der Meinung ist, dass mit dem Wagen etwas nicht stimmt, weil die Bremswirkung gleich 0 gewesen ist (Klage 2). Nun will auch die Kfz-Versicherung des VW Golf Fahrers den Schaden des Geschädigten nicht ersetzen, weil Sie der Meinung ist, der Fahrer hat grob fahrlässig gehandelt und das Auto war aufgrund der mangelhaften Bremsen eigentlich nicht fahrtüchtig und somit nicht versichert (Klage 3), gleichzeitig ist der VW Golf Fahrer bei dem Verkehrsunfall selbst so geschädigt worden, dass er eine Erwerbsunfähigkeitsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung einreicht, die abgelehnt wird. (Klage 4).
Der Unterschied von Rechtsschutzversicherung A zu Rechtsschutzversicherung B liegt im günstigsten Fall bei 150 Euro und im teuersten Fall bei 600 Euro. Denn Versicherung A sagt, bei Schadensfällen, in denen ein sog. kausaler Zusammenhang besteht, wie in diesem Fall, wird die SB nur einmal verlangt, während Versicherung B jedesmal auf´s Neue die Selbstbeteiligung verlangt. Hat man dann vielleicht auch noch eine höhere SB vereinbart, wie 300 Euro pro Fall, sind wir schon bei einer Summe von 1200 Euro, die der Kläger zu zahlen hat. Und das nur, weil man das Kleingedruckte nicht gelesen hat und vielleicht 30 Euro Jahresprämie sparen wollte.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Ihnen unser Artikel gefallen oder weitergeholfen hat! Haben Sie vielleicht schon schlechte Erfahrungen gemacht? Oder sind Sie der Meinung, dass der Punkt Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung unwichtig ist? Vielleicht möchten Sie ja auch gerne etwas zu unserem Artikel ergänzen?
Autor: Tania Dählmann
Sehr geehrte Damen und Herren
meine Rechtschutzversicherung besteht seit mehreren Jahren und ich bin jetzt auf null Selbstbeteiligung herabgestuft worden. Jetzt habe ich die Versicherung zu 2014 gekündigt und leider ist jetzt der Fall eingetreten, dass ich wegen einer Nebenkostensache den Rechtschutz in anspruch nehmen muß. Jetzt hat mir die versicherung mitgeteilt, daß ich 200.00 € Selbstbeteiligung für die Klärung der Nebenkosten bezahlen soll. Ist das Rechtens?
Hallo Herr Gessner,
Ihre Frage ist berechtigt, kann aber eigentlich nicht im Zusammenhang mit der ausgesprochenen Kündigung stehen. Vielleicht haben Sie in der Zwischenzeit eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen, wodurch Ihre „Nullrunde“ abgegolten war und die Herabsetzung der Selbstbeteiligung erneut beginnt. Beispiel, wenn keine Rechtsberatung in Anspruch genommen wird: 150 SB im 1. Jahr, 100 Euro im 2. Jahr, 50 Euro im 3. Jahr, 0 Euro ab dem 4. Jahr – 1. Leistungsfall = keine SB, 2. Leistungsfall – wieder 150 Euro Selbstbeteiligung.
Mit freundlichen Grüssen
Tania Dählmann
Mir faellt immer wieder auf, dass man in Berlin fuer relativ wenig Geld tolle Angebote bekommt! So Im Gegensatz zu anderen Metropolen.
Danke fuer diese sehr gute Erklaerung!
Na auf die Idee muss man erst mal kommen, dass Selbstbeteiligung nicht gleich Selbstbeteiligung ist. Ich habe ja schon mehrere Angebote zur Rechtsschutzversicherung eingeholt, auch mit Selbstbeteiligung, aber diesen Punkt hat mir noch keiner erläutert.