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Privathaftpflicht für Senioren und Rentner, Checkliste

Seniorenhaftpflicht Checkliste
Seniorenhaftpflicht Checkliste
Die Privathaftpflichtversicherung ist die einzige Versicherung, die wirklich jeder haben sollte. Als Grundabsicherung für Jedermann gibt es dafür keine Altersgrenze. Das Besondere an der Privathaftpflicht für Senioren ist der günstige Preis, da mittlerweile viele Versicherungen spezielle Seniorenangebote in Petto haben. Nur das Mindestalter um eine Seniorenhaftpflicht zu erhalten, wird unterschiedlich gehandhabt. So gibt es Angebote, die ab 50, 60 oder 65 Jahren gelten.

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Berufshaftpflichtversicherung: Für welche Berufsgruppen der Abschluss notwendig ist

Die Berufshaftpflicht ist eine spezielle Art des Versicherungsschutzes, die an ausgewählte Berufsgruppen adressiert ist. Die Berufshaftpflichtversicherung ist in erster Linie für Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure, Architekten und für solche Personen vorgesehen, die einem freien Beruf nachgehen. Damit erhalten diese Berufsgruppen einen zusätzlichen Service, das in der herkömmlichen Haftpflichtversicherung nicht enthalten ist. Mit der Berufshaftpflichtversicherung werden spezielle Risiken abgedeckt. Von dem Begriff her bestehen jedoch unterschiedliche Auffassungen, die manchmal falsch dargestellt werden. Oft wird die Berufshaftpflichtversicherung irrtümlicherweise mit der Betriebshaftpflichtversicherung verwechselt, obwohl sich die beiden Versicherungsarten grundsätzlich unterscheiden.

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn die Eltern mit im Haus wohnen

Grundbesitzerhaftpflicht
Grundbesitzerhaftpflicht
In vielen Fällen ist es so, dass die Eltern oder zumindest ein Elternteil mit im Haus wohnen. Manchmal werden nur ein- oder mehrere Zimmer von Ihnen bewohnt und meistens wird keine Miete von Ihnen verlangt. Trotzdem kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig sein!

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Einen Privathaftpflichtschaden korrekt und fristgerecht melden

Risiken, denen wir uns im Alltag regelmäßig bewusst oder unbewusst aussetzen, sind nicht konservativ genug einzuschätzen. Schon eine kleine Nachlässigkeit kann dazu führen, dass jemand Anderes an Leib und Seele geschädigt wird, oder aber einen vermögenswirksamen Nachteil erleidet. Aus diesen guten Gründen besitzt die Privathaftpflicht seit ihrem Bestehen eine überaus hohe Akzeptanz, sodass nahezu jeder einen oder mehrere Verträge abgeschlossen hat.

Die Leistungspflicht tritt jedoch nur dann ein, wenn der Versicherer in ausreichendem Maße sowie fristgerecht über die Schädigung in Kenntnis gesetzt wurde.

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Was ist bei der Privathaftpflicht zu beachten?

Von vielen Stellen mit als die wichtigste Versicherung überhaupt beschrieben, handelt es sich hier um die private Grundvorsorge gegenüber allen Risiken des Alltags. Dinge können kaputt gehen, Sachen aufgrund von Nachlässigkeiten beschädigt werden – gut, wenn Sie dann eine Versicherung an Ihrer Seite haben, die niemanden beim Vertragsabschluss ablehnen kann.

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Darf eine Versicherung wegen Schadenhäufigkeit kündigen?

Viele Kunden fragen sich, ob die Versicherungen einen wegen Schadenhäufigkeit kündigen darf, ob dies gerechtfertigt ist und was man in einem solchen Fall tun kann. Als erstes die klare Antwort: Ja, sie darf. Dieser Punkt ist den allgemeinen Versicherungsbedingungen klar verankert. Allseits bekannt ist, dass man als Kunde nach einem Schaden kündigen kann, vergißt dabei aber, dass die Versicherung das gleiche Recht hat. Aus den Versicherungsbedingungen geht klar hervor, dass die Versicherung den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen darf und dafür eine Frist von 4 Wochen einzuhalten ist. Natürlich geht aus den Versicherungsbedingungen nicht hervor, nach wieviel Schäden die Versicherung davon Gebrauch macht.

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Privathaftpflicht Mietsachschäden

Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die den privaten Versicherungsnehmer sowie seine Familie und mögliche für den Haushalt tätige Angestellte bei Eintritt eines Schadens vor Forderungen Dritter schützt. Wer dauerhaft oder auch nur vorübergehend Räumlichkeiten zum Wohnen oder für sonstige private Zwecke mietet und hierbei einen Schaden verursacht, muss für diesen Schaden haften. Meistens sind diese Mietsachschäden in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Die Haftung von Privatpersonen ist in Deutschland nach oben nicht begrenzt, weshalb es ratsam ist die Versicherungssumme über die Grundsicherung hinaus an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Doch nicht immer ist die Absicherung gegen Mietsachschäden in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Mietsachschäden können dann gegen einen Mehrbetrag oder auch in einem Paket mit anderen Versicherungsleistungen mitversichert werden.

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Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung – Wichtig?

Die Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung ist ein Zusatzbaustein der Privathaftpflichtversicherung, der entweder separat hinzu gewählt, oder aber in den besseren Tarifen (nicht Basistarif) automatisch mit enthalten ist. Wie wichtig der Einschluss der Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht sein kann, möchten wir Ihnen hiermit nachfolgend erläutern:

Privathaftpflicht – die Absicherung der eigenen Mißgeschicke

Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die jedem Haushalt nur empfohlen werden kann. Kleine Missgeschicke, die einen begrenzten Schaden verursachen, sind sicher leicht zu ersetzen. Was aber, wenn durch das eigene Verschulden eine andere Person dauerhaft geschädigt wird? Hier können sehr schnell Summen im sechsstelligen Bereich anfallen, für die ein Verursacher haftbar gemacht werden kann. Besonderes Augenmerk verdient beim Abschluss einer Privathaftpflicht also die Deckungssummen mit denen die Versicherung haftet. Personen- und Sachschäden sollten dabei mit mindestens 5 Millionen Euro abgedeckt sein. Viele Versicherungen bieten sogar Deckungssummen von 10 und mehr Millionen Euro an, was den Jahresbeitrag nur um wenige Euro erhöht. Für Vermögensschäden sowie Mietsachschäden werden jeweils mindestens 1 Millon Euro empfohlen. Diese Mindest-Deckungssummen sollten in jeder Police enthalten sein.

 

Die Privathaftpflicht deckt Schäden und Mißgeschicke, die Sie anrichten – Wer deckt Schäden, die Ihnen zugefügt werden?

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