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Einen Privathaftpflichtschaden korrekt und fristgerecht melden

Risiken, denen wir uns im Alltag regelmäßig bewusst oder unbewusst aussetzen, sind nicht konservativ genug einzuschätzen. Schon eine kleine Nachlässigkeit kann dazu führen, dass jemand Anderes an Leib und Seele geschädigt wird, oder aber einen vermögenswirksamen Nachteil erleidet. Aus diesen guten Gründen besitzt die Privathaftpflicht seit ihrem Bestehen eine überaus hohe Akzeptanz, sodass nahezu jeder einen oder mehrere Verträge abgeschlossen hat.

Die Leistungspflicht tritt jedoch nur dann ein, wenn der Versicherer in ausreichendem Maße sowie fristgerecht über die Schädigung in Kenntnis gesetzt wurde.

Schäden sind unverzüglich zu melden

Viele Menschen lassen sich für die Schadensmeldung, die bei vielen Anbietern über eine 24-Stunden-Hotline vorgenommen werden kann, regelmäßig sehr viel Zeit – zu viel Zeit, die nicht selten dazu führt, dass eine Schadensregulierung abgelehnt wird. Den Versicherer trifft dann keine Schuld, schließlich regeln die Vertragswerke in klaren Worten, in welcher Art und Weise eine Meldung zu erfolgen hat. Aber auch Ihr Verhalten als Verursacher kann Ihnen negativ ausgelegt werden, wenn Sie nicht planmäßig vorgehen.


  • Der Versicherer muss umgehend, das heißt binnen 7 Tagen, entsprechend informiert werden. Feiertage sowie ein Wochenende stellen keinen Hindernisgrund dar, sodass es Ihnen angeraten sei, möglichst schnell alle entsprechenden Informationen zu sammeln und weiterzugeben.
  • Tricksereien, Auslassungen oder Beschönigungen sind hier vollkommen fehl am Platze. Die Versicherung wirkt als passive Rechtsschutzversicherung, da Sie unberechtigte Forderungen notfalls gerichtlich entgegenwirkt. Falsche Tatsachen stellen aus diesem Grunde ein schwerwiegendes Vergehen dar, die unausweichlich zu Repressionen und finanziellen Einbußen führen.
  • Schuldeingeständnisse beziehungsweise Vorleistungen, die Sie freiwillig leisten, sind nicht gerne gesehen. Da die Versicherung für alle Kosten eintritt, übernimmt diese auch jegliche Korrespondenz mit dem Geschädigten.
  • Ratsam ist es jedoch, gleich nach dem Missgeschick entsprechende Beweise zu machen. Genaue und präzise Fotos, Äußerungen von Zeugen, Abläufe und eventuelle Vorschäden sind nachzuweisen.


Unterschiede bei den Versicherern

Eigenschaften, die sich ideal für einen Vergleich eignen, betreffen in erster Linie die Deckungssumme sowie die ausgeschlossenen Vergehen. Daraus resultiert eine nicht kleine Bandbreite an Tarifen, die sich vor allem für ältere Policen lohnend nutzbar machen, die in allen wichtigen Eckpunkten den aktuellen Anforderungen an Versicherungsschutz nicht genügend entsprechen. Auf Asstel.de können Sie sich einfach und direkt, anhand Ihrer persönlichen Rahmendaten, den maßgeblichen Tarif berechnen lassen.

Häufig auftretende Fälle, wie bei einem Umzug entstehende Beschädigungen und Verletzungen (Gefälligkeitsschäden) oder auch der Schlüsselverlust, sind extra eingepflegte Leistungsbestandteile. Sie können den Unterschied ausmachen, da so nicht gerade leicht zu vernachlässigende Lebensbereiche ebenso versichert werden.

Quellenangabe zum Artikel: www.asstel.de/tarifrechner/privathaftpflichtversicherung

Anmerkungen oder weitere wichtige Tipps zu diesem Thema?

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