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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn die Eltern mit im Haus wohnen

Grundbesitzerhaftpflicht

Grundbesitzerhaftpflicht

In vielen Fällen ist es so, dass die Eltern oder zumindest ein Elternteil mit im Haus wohnen. Manchmal werden nur ein- oder mehrere Zimmer von Ihnen bewohnt und meistens wird keine Miete von Ihnen verlangt. Trotzdem kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig sein!

Wann kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zum Tragen?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte generell abgeschlossen werden, wenn ein Haus, Eigentumswohnung oder sogar ein Mehrfamilienhaus vermietet wird. Ein möglicher Sturz  z. B. mangels Beleuchtung oder der Nichteinhaltung von Schnee räumen, wären dann über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert.


Weitere Beispiele für einen Sturz bzw. körperliche Schäden eines möglichen Besuchers:

  • Ein Dachziegel hat sich gelöst und fällt einem Besucher auf den Kopf
  • Schnee und Eis rutschen vom Dach
  • Der Hof ist uneben gepflastert
  • Auf der Treppe befindet sich Glatteis
  • Durch herumliegendes Spielzeug – oder Werkzeug

Die Privathaftpflicht des Hausbesitzers in Anspruch zu nehmen, ist im Falle einer Vermietung keine Option.

Leistungsumfang der Privathaftpflicht überprüfen

Sollten Sie nur einzelne Zimmer an Fremde oder Ihre Eltern vermieten, müsste der Umfang Ihrer bestehenden Privathaftpflichtversicherung geprüft werden. In manchen Verträgen ist eine geringfügige Vermietung bzw. Untervermietung in der Privathaftpflicht eingeschlossen, dies kann sehr wohl der Fall sein, wenn man ein sog. Komfortpaket abgeschlossen hat.


Die meisten müssten jedoch eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen.

Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn ich keine Miete nehme?

Ein häufiger Irrglaube ist, die Vermutung, dass man keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt, weil man keine Miete verlangt, was sehr häufig bei einem Zusammen wohnen mit den Eltern der Fall ist. In diesem Fall müssten Sie jedoch eine fiktive Miete zu Grunde legen (eine mögliche mindesterzielbare Miete). Sehr häufig werden Sie dann voraussichtlich nur den absoluten Mindestbeitrag einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zahlen müssen, brauchen im Falle eines Falles jedoch keine Angst vor möglicherweise hohen Schadensersatzforderungen haben, die insbesondere dann der Fall sind, wenn der Betroffene körperliche Schäden davon getragen hat.

Ein Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich kann Ihnen dabei helfen, das optimale Preis- und Leistungsverhältnis zu finden, denn nicht immer ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht da günstig, wo bereits die Privathaftpflicht besteht, selbst dann nicht, wenn Sie sogar einen Rabatt erhalten und einen Vertrag auf mehrere Jahre abschließen.

Ihre Meinung zu diesem Artikel interessiert uns, vielleicht sind ja auch Sie von dieser Regelung betroffen!

Autor: Tania Dählmann

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