Viele Hundehalter sind dann natürlich entsetzt, über die hohen Tierarztkosten, die plötzlich auf einen zukommen und bei denen man damit rechnet, dass der Gegner, diese auch bezahlen muss. Die Realität sieht leider jedoch häufig anders aus.
Verschiedene Fälle wurden uns bereits zugetragen, wo der Hundehalter – aus seiner Sicht heraus unverständlicherweise – die Hälfte seiner Kosten selber tragen musste, denn im Falle eines „Eigenschadens“ tritt auch die eigene Hundehaftpflicht nicht ein. Nicht selten betragen dann die fälligen Tierarztkosten beim Hund schon einmal über 1.000 Euro, insbesondere dann, wenn die Auseinandersetzung des Hundes mit einem Listenhund (Kampfhund) statt gefunden hat, bei denen es fast unmöglich ist, diesen dazu zu bringen, von dem eigenen Hund abzulassen. Wie uns berichtet wurde, hilft dann auch kein Einschlagen oder Treten. Umso schrecklicher ist es dann für den Besitzer mit ansehen zu müssen, wie der eigene Hund vom anderen förmlich zerfleischt wird und fürchterlich jault.
Was tun, wenn der Hund von einem anderen Hund gebissen wurde? Von einem sehr mutigen Hundebesitzer erfuhren wir, dass er seinen Hund nur retten konnte, in dem er dem Listenhund, die Kehle solange zugedrückt hat, bis dieser keine Luft mehr bekam und von seinem Hund endlich abließ. Natürlich lebt der Gegner noch, aber sein eigener Hund war in einem jämmerlichen Zustand und musste mehrfach operiert werden, um sein Leben zu retten. In so einem Fall überlegt man als Hundehalter auch nicht lange und fährt natürlich unverzüglich in eine Tierklinik und bittet darum, dass alles menschenmögliche getan werden soll, um den eigenen Hund zu retten. An mögliche Kosten mag in so einer Situation keiner denken. Leider war es auch in diesem Fall so, dass die Hundehaftpflicht des Gegners nur 50% erstatten wollte und sich dabei auf verschiedene Urteile berief und das, obwohl der Gegner bereits mehrfach auffällig gewesen ist und ohne einen ersichtlichen Grund einen anderen Hund einfach angreift. In unserer Fallschilderung ging es um einen Labrador, der auf der Freilauf Spielwiese eines Hundeplatzes, diese schreckliche Begegnung hatte, obwohl der Labrador sogar noch angeleint gewesen ist.
Natürlich möchten wir mit dieser Schilderung jetzt nicht die sog. Listenhunde an den Pranger stellen, aber bekanntermaßen enden solche Begegnungen häufig sehr viel blutiger, weil es Tatsache ist, dass bei den Listenhunden die Schmerzgrenze wesentlich höher liegt. Ein Gerücht, wohingegen behauptet wird, dass sich sogar der Kiefer eines Kampfhundes im Gegner verhakt, wurde jedoch widerlegt.
Wenn der Hundehalter auch noch gebissen wird
Noch schlimmer kann es hingegen auch noch kommen, wenn sich der Hundehalter bei einer derartigen Rauferei einmischt und dabei selbst gebissen wird, da auch in solchen Fällen die Rechtsprechung zu Ungunsten des gebissenen Hundehalters ausfallen kann, weil das Gericht die Meinung vertritt, dass sich der Hundehalter die Bisswunden selbst zu zuschreiben hat. Genau aus diesem Grund, wird auch eingehend vor einem Eingreifen des Menschen gewarnt. Doch welcher Hundebesitzer oder Hundeliebhaber kann auch noch tatenlos dabei zusehen, während sein geliebter Hund durch eine Beißatacke möglicherweise qualvoll zu Grund geht?
Welche Versicherung kann einspringen?
Aber um zurück zu kommen, auf das eigentliche Thema, möchten wir mit diesem Artikel noch einmal explizit darauf hinweisen, dass verschuldet oder unverschuldet, jedes Herrchen oder Frauchen in die Lage kommen kann, auf den teuren Einsatz einer Tierklinik angewiesen zu sein und mit gerichtlicher Absegnung, auf der Hälfte der Rechnung sitzen bleiben kann. Eine wertvolle Hilfe, kann hier jedoch die Absicherung einer Hunde-Op Versicherung sein, die in solchen Fällen, die Aufnahmeuntersuchung, die Operation und die Nachsorgekosten – je nach Versicherung – bis zu einem bestimmten Limit übernimmt, unabhängig von einem derartigen Verschulden. Bei menschlichen Bisswunden hilft hingegen eine private Unfallversicherung, wenn es um Invaliditätsleistungen bei bleibenden Schäden geht.
Autor: Tania Dählmann
Über Anregungen zu unserem Thema: Was tun, wenn der Hund von einem anderen Hund gebissen wurde – oder über eine Schilderung weiterer Erfahrungswerte, würden wir uns sehr freuen!
Das mit der 50/50 Regelung kann ich auch nur bestätigen, ich habe bisher noch nie eine andere Entscheidung eines Richters gehabt, kann natürlich auch Zufall gewesen sein. Die Tierarztrechnungen nach so einem Hundebiss können dann schon ganz schön heftig werden, das kann ich nur bestätigen. Es ist dann recht angenehm über eine Hundekrankenversicherung zu verfügen und sich keine großen Sorgen über die Tierarztrechnungen machen zu müssen.
Da gebe ich Dennis recht. Wenn sich ein Hund festgebissen hat wird es schwer einzugreifen. Jedoch nichts tun ist auch nicht richtig. Der Tipp, den Finger gegen den Gaumen zu drücken ist glaube ich ganz hilfreich.
Der Trick mit dem Druck auf den Gaumen von Berndt funktioniert, aber ganz ehrlich wer würde das bei einem Hund machen der sich gerade einen anderen festbeisst?! Da ist auch schnell mal ein Finger ab…
Wenn dein Hund gebissen wird bzw. dein Hund aggressiv wird und deinem oder dem anderen Hund ein Stück Fleisch rausreißt, gehst du seelenruhig weg und rufst/pfeifst Ihren Namen?!
Deine Hundeschule würde ich verklagen.Soviel Dummheit kann man kaum ertragen.
kein mensch würde -allein aus refelexverhalten- inne halten,wenn sich zwei Hunde !wirklich! in der Wolle haben.
Sofern es sich nicht um eine wüste Keilerei handelt, sondern sich zwar festgebissen, aber einigermaßen ruhig gegenüberstehen, kann man – wer sich traut – in das Maul des Hundes greifen, der festhält und drückt mit den Fingern fest gegen seinen Gaumen. Sie werden’s nicht glauben – er lässt sofort los
Guten Tag,
die Schuld der Bissigkeit liegt in den seltesten Fällen am Hunde selbst. In fast allen Fällen ist der Halter schuldig. Der Hund wird wenig gefordert, absichtlich Schaf gemacht. Der soll unkontrollierbar sein. Kaum ein Hund ist von Anfang an bissig oder aggressiv…sie werden so erzogen
Oft kommt es leider nur zu solchen Bissverhalten wenn sich der Halter falsch verhält. Es ist falsch einzuschreiten und rum zubrüllen oder zu treten. Damit bestärkt man die Hunde nur. Einfach sich entfernen und seinen Hund dann zurückpfeifen. So habe ich es in der Hundeschule gelernt.