A sample text widget

Etiam pulvinar consectetur dolor sed malesuada. Ut convallis euismod dolor nec pretium. Nunc ut tristique massa.

Nam sodales mi vitae dolor ullamcorper et vulputate enim accumsan. Morbi orci magna, tincidunt vitae molestie nec, molestie at mi. Nulla nulla lorem, suscipit in posuere in, interdum non magna.

Kfz-Versicherung - Zulassung ab Juli, worauf achten?

Kfz-Versicherung

Neuabschluss der Kfz-Versicherung ab Juli.

In der Kfz-Versicherung ist Halbzeit angesagt, das besagt jedoch nicht, dass zum Rest des Jahrs keine weiteren Fahrzeuge mehr angemeldet werden. Natürlich sind weitere Anmeldungen tagtäglich die Regel, allerdings verschenken viele Fahrzeughalter bares Geld, was sich zwar nicht unbedingt in diesem Jahr bemerkbar macht, jedoch im nächsten .

Wir sagen Ihnen worauf Sie in der Kfz-Versicherung achten sollten, wenn eine Neuzulassung oder Wiederinbetriebnahme Ihres Fahrzeugs nach dem Monat Juli vorgenommen wird.

Viele Vertreter achten nicht darauf, oder vergessen diesen wichtigen Punkt, weisen Sie Ihn rechtzeitig darauf hin.

Dieser Tipp von uns, kann bares Geld für Sie bedeuten und gilt nicht nur für die Zulassung eines PKW, sondern auch eines Motorrad, Wohnmobils oder LKW`s, oder haben Sie Geld zu verschenken?

“ Wie Sie sich jetzt die Runterstufung Ihres Vertrages für das nächste Jahr sichern!“

Basiswissen:

Wie jeder weiss, ist die Kfz-Versicherung in sog. SF Klassen ( schadenfreie Jahre) eingeteilt. Jede SF Klasse bessagt gleichzeitig aus, auf wieviel Prozent Versicherungsbeitrag Sie fahren. Diese SF Klassen Einstufung ist in der Kfz-Versicherung für die nächsten 25 – 30 Jahre festgelegt.

Beispiel: Anfänger fangen sehr häufig mit der SF Klasse 1/2 an und fahren somit auf 140%. In der Zweitwagen Regelung ist sehr häufig ein Einstufung bei SF Klasse 2 in Höhe von 85% möglich.

Der Verlauf der Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Versicherung sieht in der Regel so aus:

Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Versicherung

 

Anfänger SF 0 230%
Anfänger SF 1/2 140%
1 Kalenderjahr SF 1 100%
2 Kalenderjahre SF 2 85%
3 Kalenderjahre SF 3 70%
4 Kalenderjahre SF 4 60%
5 Kalenderjahre SF 5 55%
6 Kalenderjahre SF 6 55%
7 Kalenderjahre SF 7 50%
8 Kalenderjahre SF 8 50%
9 Kalenderjahre SF 9 45%
10 Kalenderjahre SF 10 45%
11 Kalenderjahre SF 11 45%
12 Kalenderjahre SF 12 40%

Dass Sie teilweise in verschiedenen Jahren auf den gleichen Prozenten fahren, ist kein Schreibfehler unsererseits, sondern wirklich so festgelegt.

Die SF Klassen Einteilung gibt es auch für Campingfahrzeuge, Motorräder, LKW und Kraftfahrräder, nur sind dann andere Prozente hinterlegt, weil z. B. die SF Klassen Einstufung beim Campingfahrzeug meistens bei einem schadenfreien Verlauf nur bis max. 10 Jahre erfolgt.

Die Runterstufung der SF Klasse erfolgt in der Kfz-Versicherung immer dann, wenn man ein volles Kalenderjahr das Fahrzeug angemeldet hatte.

Doch wie läuft es nun, wenn Sie Ihr Fahrzeug erst nach dem 1. 7. des Jahres neu anmelden?

Unser Tipp für Ihre Kfz-Versicherung

die Voraussetzung, dass Ihre Kfz Versicherung im darauffolgenden Jahr runtergestuft wird, besagt, dass Ihr Fahrzeug mind. 6 Monate lang versichert sein muss. D. h. auch wenn Sie Ihr Fahrzeug erst am 01.08. anmelden, den Versicherungsbeginn jedoch rückwirkend zum 01.07. des Jahres wünschen, zahlen Sie zwar auch für den einen Monat den Beitrag, aber es lohnt sich, weil Sie jetzt die Mindestvoraussetzung für die Runterstufung im kommenden Jahr erfüllen. Und dies zahlt sich in vielen Fällen aus.

Ein Beispiel: Sie hatten Ihr Fahrzeug letztes Jahr im Winter abgemeldet und möchten nun aber wieder ein Fahrzeug zulassen. Sie melden das Fahrzeug zum 01.08. beim Strassenverkehrsamt an, versichern Ihr Fahrzeug jedoch rückwirkend ab dem 01.07. Letztes Jahr hatten Sie die Einstufung SF 1 mit 100%. Dadurch dass Sie durch die Rückdatierung die Voraussetzungen erfüllen, zahlen Sie ab dem nächsten 01.01. nur noch 85% Versicherungsbeitrag (Vorausgesetzt, Sie hatten Ihr Fahrzeug letztes Jahr auch mind. 6 Monate versichert).

Mehr zum Thema:

Letzte Aktualisierung am .