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Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel

Egal ob ein Wohngebäude verkauft oder vererbt wurde, immer wieder stellt sich die gleiche Frage: „Was machen wir mit der Wohngebäudeversicherung?“ Findet ein Eigentümerwechsel statt, hat der neue Hausbesitzer im Hinblick auf die Wohngebäudeversicherung verschiedene Möglichkeiten. Der neue Eigentümer kann den Vertrag übernehmen, ihn ändern bzw. anpassen oder ihn kündigen. Der letztere Punkt ist jedoch nicht ganz so einfach möglich, weil es dafür klare Richtlinien gibt, die es zu beachten gilt, um aus den Vertrag heraus zu kommen. Hier müssen nämlich u. U. verschiedene Parteien mitspielen.

Schritt 1: Überprüfung der Police

Wenn ich ein Haus erbe oder kaufe, ist für´s erste sicher gestellt, dass das Haus auch versichert ist, d. h. ich muss mich nicht sofort um einen Versicherungsschutz kümmern, sondern übernehme erst einmal die bereits bestehende Wohngebäudeversicherung. Diese geht nämlich mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Erwerber oder Hausbesitzer über. Was Sie allerdings sofort erledigen sollten, ist die Überprüfung derselbigen. Oftmals ist der Vertrag bereits veraltet und stimmt mit dem eigentlichen Wert des Hauses garnicht mehr überein (Stichwort Unterversicherung). Dies wäre u. U. gerade im Hinblick auf eine mögliche Finanzierung des Hauses fatal! Also als erstes die bisherige Versicherung anrufen und darum bitten, dass jemand vorbei kommt.


Zusammen mit dem Versicherungsvertreter gehen Sie den Wert und die einzelnen Leistungen der Wohngebäudeversicherung durch: Ist die Wohnfläche mit der entsprechenden qm Zahl korrekt angegeben, die teure Einbauküche mit berücksichtigt oder fehlt evtl. der Wintergarten? Vielleicht haben Sie als neuer Eigentümer des Hauses ja auch vor, das Dach zu sanieren, den Strom, die Heizung oder die Leitungswasserrohre zu erneuern? Auch das können Sie gleich mit dem Versicherungsvertreter vor Ort durchgehen und ihn darum bitten, Ihnen ein neues Angebot auf Grundlage der angedachten Baumaßnahmen zu erstellen. Denn häufig erhalten Sie – vor allem, wenn die Umbaumaßnahmen so umfangreich sind – die Wohngebäudeversicherung zu sog. Neubaukonditionen, die natürlich um einiges günstiger sind, als Ihr bisheriger Vertrag. Haben Sie den überarbeiteten Vertrag und das neue Angebot erhalten, haben Sie zusammen mit der alten Police eine gute Grundlage, die Konditionen auch mit anderen Versicherungen am Markt zu vergleichen.

Schritt 2 bei Kündigung

Sollten Sie eine Kündigung der bisherigen Wohngebäudeversicherung anstreben, müssen Sie auf die Eintragung im Grundbuch warten. So sehen es die allgemeinen Versicherungsbedingungen vor. Ist die Eintragung im Grundbuch erfolgt, müssen Sie innerhalb einer Frist von 4 Wochen reagieren. In dieser Zeit muss die Kündigung raus und zwar am besten per Einschreiben mit Rückschein. Den Kündigungszeitpunkt können Sie insofern frei wählen, als dass Sie der Versicherung mitteilen müssen, ob eine Kündigung zu sofort oder zum Ende der laufen Versicherungsperiode erfolgen soll. Dementsprechend muss auch noch der jeweilige Beitrag gezahlt werden.


Schritt 3: Einverständnis der Bank

Der nächste Schritt, der erfolgen muss, ist das Einverständnis der Bank ein zu holen. Denn läuft noch eine Hypothek auf dem Haus, muss die Bank als Realgläubiger von der Kündigung der Wohngebäudeversicherung informiert werden. In der Regel ist dies eine rein formelle Angelegenheit und wird tagtäglich von den Banken vollzogen. Der Sinn der hinter dieser Angelegenheit steckt, liegt nicht darin, dass man Sie mit dieser Maßnahme ärgern will, sondern nur der Umstand, dass die Bank über einen derart wichtigen Schritt informiert sein möchte und auch ein Anrecht darauf hat, dass Ihnen eine neue Versicherung vorgelegt wird, damit die Hypothek im Falle eines Schadens vollends abgesichert ist und die Bank bzw. auch Sie hier nicht am Ende das Nachsehen haben.

Schritt 4: Wohngebäudeversicherung Vergleich

Natürlich ist der Markt auch in Bezug von Wohngebäudeversicherungen riesig. Ganz besonders dann, wenn Sie an Ihrem neuen Haus eine umfassende Renovierung (Strom, Heizung, Leitungswasser, Dach) vorgenommen haben, finden sich zahlreiche Angebote zu hervorragenden Konditionen. Ein neues Haus bzw. ein komplett renoviertes Haus stellt für die Wohngebäudeversicherung die geringste Gefahr dar und dementsprechend werden Sie mit offenen Armen empfangen, wenn Sie Ihr Haus neu versichern möchten. Wenn Sie einen Wohngebäudeversicherung Vergleich durchführen, nehmen Sie doch einmal die alten Werte Ihres Hauses und einmal die „Neubauwerte“ Ihres Hauses – Sie werden stauen, was da für Prämien Unterschiede bei raus kommen!

Unser Tipp:Vielleicht wird Ihnen auch die Bank ein neues Angebot zur Wohngebäudeversicherung vorlegen wollen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung darf auch nicht von einer möglichen Finanzierung des Hauses abhängig gemacht werden. Lassen Sie sich da auf keinen Fall ins Boxhorn jagen.

Sollten auch Sie in diesem Bereich bereits Erfahrungen gesammelt haben oder noch etwas zu unserem Thema ergänzen wollen, freuen wir uns auf Ihren Kommentar dazu!

Autor: Tania Dählmann

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Letzte Aktualisierung am .

1 comment to Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel

  • Barbara M.

    Ich finde es gut, dass Sie hier so eine Art Schritt für Schritt Anleitung zu diesem Thema gegeben haben, das hilft einem schon sehr weiter, bei diesen ganzen Regelungen durchzublicken.

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