Ein häufiges Kundenproblem ist der (Wieder)-Erhalt bestimmter Versicherungen. Unterschiedliche Faktoren können schuld daran sein, daß Kunden in den verschiedensten Bereichen keinen Versicherungsschutz mehr erhalten. Die Frage des Kunden: „Versicherung hat Antrag abgelehnt – warum? – was kann ich jetzt tun?“ ist allerdings nicht so einfach zu beantworten, denn je nachdem welche Art von Versicherung betroffen ist, gibt es Maßnahmen, die nicht sofort greifen und/oder zum gewünschten Ergebnis führen…
Es gibt mindestens genauso viele Ablehnungsgründe bei einem Antrag, als Versicherungssparten existieren. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind:
- häufige Schadens- oder Streitfälle
- schlechte Zahlungsmoral, Schufaeintrag
- Vorerkrankungen
- Verdacht auf Versicherungsbetrug
- kein Schadensfall im Sinne der Versicherungsbedingungen
- riskanter Beruf
1. Zu viele Schäden
Je nach Versicherungssparte und Versicherung gehen hier natürlich die Meinungen auseinander, wann man von gehäuften Schadensfällen sprechen kann. Die Anhäufung von Schäden betrifft in der Regel die Sachversicherungen wie Kfz-Versicherung, Privathaftpflicht, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung etc. Reichen bei der einen Versicherung bereits zwei Schadensfälle innerhalb eines Jahres, sind es bei einer anderen Versicherung vielleicht drei oder vier Schäden. Nun gibt es hier die Möglichkeit, dass der Kunde mit der Schadensregulierung nicht zufrieden ist, die Versicherung kündigt und versucht anderweitig Versicherungsschutz zu erhalten, der jedoch abgelehnt wird, nachdem man im Antrag die Frage nach Vorschäden ordnungsgemäß beantwortet hat. Oder man wird sogar von der Versicherung gekündigt und versucht nun im Anschluss eine Versicherung zu erhalten, die jedoch abgelehnt wird, weil die Vorversicherung den Vertrag gekündigt hat, denn auch diese Frage steht in fast allen Anträgen und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Schummeln sollte man in diesen Fällen auf gar keinen Fall, denn häufig steht die Wahrheit bereits in einem zentralen Register, worüber es den Versicherungen möglich ist, die Antworten des Kunden zu überprüfen. Stellt sich dann heraus, dass man gemogelt hat, kann es sogar aussichtlos werden, überhaupt noch Versicherungsschutz zu erhalten, denn lediglich in der Kfz-Versicherung besteht zumindest für die Kfz-Haftpflicht ein sog. Annahmezwang.
2. Schlechte Zahlungsmoral
Wird ihr Vertrag aufgrund von Nichtzahlung bzw. Beitragsrückständen gekündigt, landet die Forderung in vielen Fällen bei einem Inkassobüro, die sich um die Einziehung der noch offenen Rechnungen kümmert. Wurde Ihr Fall von der Versicherung bereits abgegeben, erhalten Sie bei der gleichen Versicherung in vielen Fällen keinen Versicherungsschutz mehr, auch wenn Sie die Forderung im Nachhinein ausgleichen. Beantragen Sie jetzt wo anders eine Versicherung, müssen Sie im Antrag die Frage, ob und warum Sie gekündigt wurden, wahrheitsgemäß beantworten und können auch hier wiederum abgelehnt werden, denn auch eine schlechte Zahlungsmoral kann von der Versicherung im zentralen Register festgehalten bzw. eingesehen werden. Darüberhinaus gibt es auch Versicherungen, die bei verschiedenen Schufa Unternehmen nachfragen, wie es um Ihre Zahlungsmoral steht. Aus diesem Grund ist es wichtig, alle Rechnungen immer möglichst pünktlich zu bezahlen und nicht erst dann, wenn die 2. oder 3. Mahnung ansteht. Ein Punktesystem – ähnlich unserem Schulnotensystem – hält nämlich unsere Zahlungsbereitschaft bei der Schufa fest. Viele Händler wie z. B. Versandhäuser geben hier Ihre Erfahrungen in diesem Bereich an die Schufa weiter. Insbesondere Schufa Einträge z. B. wegen nicht bezahlter Handy Rechnungen führen vermehrt zu einer Ablehnung eines Antrags auf Versicherung. Auch der Abschluss einer Kfz-Versicherung kann sich bei einem negativen Schufa Eintrag als besonders schwierig erweisen, die Teilkasko oder Vollkasko kann von der Versicherung komplett abgelehnt werden und die Kfz-Haftpflichtversicherung kann als Jahresbeitrag im Voraus verlangt werden.
3. Vorerkrankungen
Ein Antrag auf private Krankenversicherung, Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird häufig aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt, was der Kunde oftmals nicht versteht, weil er der Meinung ist, wegen Rückschmerzen war doch jeder schon mal beim Arzt – er geht ja trotz Migräne zur Arbeit – oder – die psychiatrische Behandlung sei doch schon bald verjährt. Gerade solche Vorerkrankungen nimmt die Versicherung jedoch sehr ernst, denn der Versicherte „könnte“ aufgrund dieser Vorerkrankungen die Versicherung vorzeitig in Anspruch nehmen. Auch eine Krankenzusatzversicherung vor allem für die Zähne ist manchmal nicht einfach erhältlich, weil z. Zt. eine Behandlung läuft oder eine angeraten ist, zu viele Zähne überkront oder sogar fehlen. Bereits vier fehlende Zähne können dazu führen, keinen Versicherungsschutz mehr zu erhalten.
4. Verdacht auf Versicherungsbetrug
Versicherungsbetrug ist ein großes Thema bei den Versicherungen, auch hier wieder vor allem bei den Sachversicherungen. Selbst kleine fingierte Schäden können dazu führen, dass die Versicherung einen Eintrag in das zentrale Register hinzufügt, auch wenn die Versicherung den Beweis schuldig blieb. Selbst Zeugen, die bei so einer Sache „mitgemacht“ haben, können dadurch im Register im Zusammenhang mit diesen Schaden namentlich benannt werden.
5. Antrag auf Übernahme des Schadens wurde abgelehnt
Machmal sind die Versicherten sich nicht im Klaren darüber, dass die Versicherungen nicht alles und jeden Schaden bezahlen können bzw. müssen und so werden Schäden eingereicht, die nichts mit den Gefahren der jeweiligen Versicherung zu tun haben oder in den sog. Ausschlüssen der Versicherungsbedingungen vorzufinden sind. Um nur ein Beispiel zu nennen: Schäden im Zusammenhang mit dem Be- und Entladen eines Fahrzeugs bzw. durch das Ein- und Aussteigen ist in der Privathaftpflicht meistens ausgeschlossen. Wird hier ein Antrag auf Entschädigung gestellt, wird dieser mit dem Hinweis, dies sei kein Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen, abgelehnt. Der Kunde ist sauer und kann die Versicherung im Anschluß nicht einmal kündigen, gerade weil es kein Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen war.
6. Riskante Berufe
Die Ausübung bestimmter Berufe birgt ein besonders hohes Risiko für die Versicherung. Aus diesem Grund werden die Kunden samt Ihrem „gefährlichen“ Beruf im Register festgehalten.
Überdies hinaus werden Entschädigungszahlungen im Register festgehalten und auch Doppelversicherungen, um eine mögliche Bereicherung zu verhindern, können über das Register aufgedeckt werden.
Das Register von dem hier immer wieder die Rede ist, nannte sich bis vor kurzem noch Uniwagnis, wird jetzt jedoch kurz HIS genannt (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft).
Welche Tipps kann man jetzt an dieser Stelle mit auf den Weg geben?
- Nicht jeder kleine Schaden sollte unbedingt der Versicherung gemeldet werden, manchmal kann es besser sein, kleine Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen, denn man weiß nie, was noch kommt
- Die neu beantragte Versicherung mit (hoher) Selbstbeteiligung wählen, die man nach einigen Jahren wieder rausnehmen kann
- Auf jeden Fall immer die Wahrheit angeben!
- Die neue Versicherung bei der Gesellschaft beantragen, wo bereits andere Risiken versichert sind
- Der Versicherung zuvor kommen, in dem man den Vertrag selbst kündigt, bevor einem von der Versicherung gekündigt wird
- Seine Rechnungen – egal welche – möglichst pünktlich bezahlen, um so einen guten Leumund zu erreichen
- Wer Angst vor einer Ablehnung hat, sollte möglichst mehrere Anträge gleichzeitig stellen, widerrufen kann man den Vertrag hinterher immer noch
- Bei der Ablehnung aufgrund der Gesundheitsfragen, sollten „Probeanträge“ gestellt werden, um weitere Ablehnungen und Einträge zu vermeiden. Im schlimmsten Fall müssen Sie einige Jahre warten, bevor Sie wieder einen Antrag stellen können. Gesundheitsfragen können mitunter nach fünf Jahren guten Gewissens mit „Nein“ beantwortet werden, wenn im Antrag nur nach den letzten fünf Jahren gefragt wird.
- Die Versicherung über den Partner beantragen, der weder negativ in Erscheinung getreten ist oder eine Ablehnung erhalten hat. Später kann die Versicherung ja vielleicht auch umgeschrieben werden.
- Der Partner wird zumindest der Versicherungsnehmer, Sie werden nur als versicherte Person eingetragen
- Fehlende Zähne erst komplett ersetzen, bevor ein neuer Antrag gestellt wird
- Wer einen riskanten Beruf ausübt, sollte sich vor Antragstellung im Internet nach Gleichgesinnten umsehen, bzw. nach Versicherungen forschen, die sich evtl. auf diese Berufe spezialisiert haben
- Wer keine Rechtsschutzversicherung mehr erhält, kann sich zumindest für einen Teilbereich über den Mieter- oder Vermieterbund absichern
- Einen Versicherungsmakler in dieses heikle Thema einweihen um sich evtl. noch weiteren professionellen Rat zu holen oder in Erfahrung zu bringen, welche Versicherung vielleicht noch in Frage käme
- Fünf Jahre abzuwarten, denn dann müssten die Einträge im HIS Register gelöscht werden.
Vielleicht habe ich das Eine oder Andere noch nicht angesprochen und auch nicht alle Tipps für sämtliche Eventualitäten zusammen gefaßt, denn dieses Thema ist auch extrem umfangreich und lange noch nicht ausgeschöpft.
Haben Sie vielleicht noch weitere wichtige Tipps auf Lager, die hier unbedingt genannt werden sollten?
Autor: Tania Dählmann
Leave a Reply