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Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen problematisch

Ausgerechnet bei der wichtigsten Versicherung – der Berufsunfähigkeitsversicherung – stellen die Gesundheitsfragen des Versicherers im Antrag die größte Hürde dar. Für diese Problematik gibt es unterschiedliche Szenarien – die des Vermittlers und die des Kunden. Für beide Fälle gilt jedoch letztendlich das gleiche Resultat – wer muss es ausbaden? Der Kunde!
Diesen Aspekt sollte sich der Kunde immer vor Augen halten, es geht um seinen Schutz, um sein Geld, um sein Vermögen (Haus, Auto etc.) das baden geht, wenn keine Zahlung erfolgt, weil die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet wurden. Diese Konsequenzen kann man gar nicht oft genug wiederholen, denn in der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es nicht um Peanuts, sondern um richtig viel Geld. Werden nur 1.000 Euro monatliche Rente beantragt, sind dies im Falle der Berufsunfähigkeit 12.000 Euro im Jahr bzw. 120.000 Euro in 10 Jahren, was durchaus eine realistische Zahl ist. Da ist es doch vollkommen nachvollziehbar, dass die BU Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit als aller erstes überprüft, ob bei Antragstellung wahrheitsgemäße Gesundheitsangaben gemacht oder ob „gemogelt“ wurde.

 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, dies wird immer wieder von allen Seiten bestätigt, vom Bund der Versicherungen, den Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest, Versicherungsberater, Versicherungsmakler, Banken etc.

Noch immer wird vom Kunden viel zu selten eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt

Trotz allem ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch heute noch eine Versicherung, die leider in den wenigsten Fällen vom Kunden verlangt wird. Anfragen von Kunden beziehen sich fast immer auf eine  Hausratversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Vollkasko für´s Auto, obwohl es sich hier fast immer um eher geringfügige Beträge handelt, die im Schadensfall in Gefahr sind. Fast jeder vergisst dabei, dass er sich all diese Dinge nur leisten kann, weil man ein regelmäßiges Arbeitseinkommen bezieht und er sich im Falle einer Berufsunfähigkeit und dem Wegfall des Einkommens weder das teure noch abzuzahlende Auto leisten kann, geschweige denn die Versicherung dafür, d. h. Vollkasko, Hausrat und Rechtsschutzversicherung sind zusammen mit der Altersversorgung oft die ersten Versicherungen, die pauschal erst mal gekündigt werden – es sei denn, man hat seinen Lebensstandard gesichert, in dem man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.  Aber wie bereits gesagt, freiwillig kommt mit diesem Anliegen kaum ein Kunde zu seinem Vertreter. Im Umkehrschluss heisst dies, in den meisten Fällen muss der Vertreter dem Kunden klar machen, wie wichtig es ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben und erst nach einigen Diskussionen willigt der Kunde schließlich ein.


Alltagsbeispiele zum Ablauf bei den Gesundheitsfragen

Nun kommen wir zum Szenario 1:  Der Vertreter – kommt in den meisten Fällen aus der Ausschließlichkeit (in der er sich oft noch nicht lange befindet) oder aus Strukturvertrieben und geht zusammen mit dem Kunden die Gesundheitsfragen im Antrag durch. Der Kunde antwortet bereitwillig, erzählt dem Vertreter von den Migräneanfällen , die er mal gehabt hat, den Rückenschmerzen, die hin und wieder mal auftreten und wegen denen er schon ein paar mal krank gefeiert hat, ach und beim Arzt war der Kunde auch hin und wieder mal wegen Depressionen – aber eigentlich ist er ja gesund! Bei den Gesundheitsangaben wird nun vom Kunden darüber gefeilscht, welches dieser Symptome nun evtl. wichtig genug sein könnte, um im Antrag überhaupt erwähnenswert zu sein. Jetzt liegt es am Vertreter, dem Kunden zu erklären, dass es schliesslich auch nicht nur ein „bisschen Krebs“ gibt. Im Gegenteil, der Vertreter müsste den Kunden jetzt auch darauf hinweisen, dass eine Antragsannahme aufgrund des für die Versicherung „schlechten Gesundheitszustandes“ unwahrscheinlich wird.

Szenario 2: Nachdem der Kunde dem Vertreter ganz offen die Gesundheitsfragen in der o. g. Schilderung erzählt hat, spielt der Vertreter die Beschwerden herunter mit Aussagen wie: „Ach Rückenschmerzen hat doch jeder mal, das ist doch ganz normal heutzutage, das brauchen wir nicht extra in den Antrag reinzuschreiben und Migräne fällt doch eher unter Kopfschmerzen und die hat doch auch jeder mal, das brauchen wir auch nicht extra zu erwähnen“  und kreuzt alle Gesundheitsfragen mit „Nein“ an. Völlig falsch! Hintergrund bei diesem Szenario ist natürlich der Provisionsgedanke des Vertreters. Der Vertreter weiß, dass es im günstigsten Fall zig Wochen dauert, bis der Antrag durch ist und im ungünstigsten Fall von der Versicherung abgelehnt wird, was dazu führt, dass er entweder viele Wochen auf seine Provisionen warten muss oder schlimmstenfalls garnichts erhält.


Szenario 3: Was sehr häufig passiert, dass der Kunde grundsätzlich erstmal garnichts hat und vollkommen gesund ist und erst auf nachbohren des Vertreters das ein oder andere dabei herauskommt und der Kunde sagt:“Mensch das hab ich ja völlig vergessen, stimmt ja, da war doch was“ – Diesem Szenario kommt man jedoch nur auf die Spur, wenn man ein persönliches Gespräch führt und der Vermittler äußersten Wert darauf legt, dass der Kunde auch wirklich versichert ist, wenn ein Schadensfall eintritt. Solch ein Szenario wird man wohl kaum erleben, wenn man einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung online stellt, wo entweder garkeine Kommunikation statt findet, oder der Angestellte der Versicherung keinen Wert darauf legt, gründlich nachzuhaken, weil die Versicherung, wenn es zum äußersten kommt, nicht zahlen muss, sollte heraus kommen, dass der Kunde der Versicherung gegenüber wichtige Umstände vorenthalten hat.

Fazit: Immer wieder ergehen Urteile zur Berufsunfähigkeitsversicherung dahingehend, dass die Versicherung vom Antrag zurücktritt und der Versicherungsschutz erlischt. Geben Sie im Antrag wirklich alles nach Wissen und bestem Gewissen an, fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach, der in den meisten Fällen über alles unterrichtet ist, weil dieser Sie auch zu Fachärzten überwiesen hat und anschliessend einen Bericht erhält. Auch wenn diese Auskunft 20 Euro kosten sollte, die Sie aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Das ist es wert. Sollte Ihr Vertrter die Gesundheitsfragen Ihrer Meinung nach falsch beantworten, beharren Sie auf die Angaben, lieber etwas mehr angeben, als etwas zu wenig, ansonsten unterschreiben Sie den Antrag erst gar nicht. Denn Sie bezeugen mit Ihrer Unterschrift, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß abgegeben wurden. Laden Sie zu so einem Gespräch Zeugen ein und bestehen Sie auf ein Gesprächsprotokoll. Denn wie bereits eingangs erwähnt – Es geht um Ihr Geld und Sie erhalten letztendlich die Quittung dafür – und der Vertreter ist dann wahrscheinlich schon längst über alle Berge.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Ihnen unser Artikel gefallen oder weitergeholfen hat! Mit Spannung warten wir auf Ihre Kommentare dazu, insbesondere dann, wenn Sie vielleicht selbst schon eine der o.g. Erfahrungen hinter sich haben. Wie würden Sie in einem solchen Fall reagieren, welche Tipps können Sie anderen mit auf den Weg geben?

Autor: Tania Dählmann

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Letzte Aktualisierung am .

11 comments to Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen problematisch

  • Hallo,
    ich bin seit zwei Jahren Versicherungsmakler, war zuvor viele Jahre in der Ausschließlichkeit
    für ein Versicherungsunternehmen tätig.
    Wenn ich einen Kunden zum Thema Berufsunfähigkeit berate und es zum Antrag kommt, schicke ich jeden Kunden zu den Ärzten, die er in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung aufgesucht hat,um dort eine Kopie seiner Krankenkarteikarte zu bekommen. Die Gründe hierfür sind genau die, die hier kommuniziert werden. Leider mache ich die Erfahrung, dass sich viele Ärzte quer stellen, in der Form, dass sie diese Kopien gar nicht, oder nur gegen eine völlig überzogene Rechnung herausgeben wollen.( z.B. 6 Kopien für 31€ oder 3 Kopien für 67€ u.s.w. )Es wird mir von den Ärzten gesagt, dass Sie so eine Arbeitsweise von Versicherungsvertretern und Maklern nicht kennen. Es kostet mich und den Kunden viel Kraft und Energie diese Unterlagen von den Ärzten zu bekommen. In dieser Angelegenheit ist es für mich selbstverständlich, dass ich meinen Kunden zur Seite stehe und mich mit den Ärzten auseinander setze. Letztendlich kann ich die Ärzte überzeugen und wir bekommen die Unterlagen…..sogar stellenweise kostenlos oder mit einer Rechnung von 50ct pro ausgedruckter Kopie.( nach Auffassung der Ärztekammer Berlin und der Bundesärztekammer sind 50ct pro Kopie sachgerecht, es gibt unzählige Urteile von Landgerichten bundesweit die ebenfalls diese 50ct pro kopierter Seite festgelegt haben ) Allerdings habe ich jetzt gerade aktuell einen Fall, der alle anderen Ärzte in den Schatten stellt. In einem Telefonat erklärte mir ein Frauenarzt, dass er an meinem Geschäft partizipieren möchte und die Unterlagen erst dann an meine Kundin herausgibt, wenn ich ihm 150€ von meiner Provision bezahle und die Kosten für die Kopien ebenfalls trage. Er unterstellt mir, dass ich in erster Linie an meine Provision denke und nicht an das Interesse meiner Kundin. Und wenn er schon „Mithilfe“ leistet, er diese Leistung auch entsprechend bezahlt bekommen möchte. Eine absolute Unverschämtheit…wie ich finde. Das habe ich diesem Arzt auch so zum Ausdruck gebracht. Ich habe versucht, ihm den § 10 Abs. 2 BOÄK zu erklären, der besagt, dass Ärzte verpflichtet sind, auf verlangen des Patienten dessen Krankenkarteikarte in Kopie auszuhändigen…..allerdings ohne Erfolg. Ich werde mich auch hier für meine Kundin stark machen und mit Sicherheit die Unterlagen bekommen….ohne die 150€ zu bezahlen.
    Zusammenfassend möchte ich sagen, dass sich für uns Versicherungsmakler, die vernünftige und seriöse Arbeit leisten wollen, Probleme auftuen, die absolut unnötig sind.
    Dieses Verhalten von diversen Ärzten gehört an den Pranger gestellt und sollte auch mal in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es einige Kollegen gibt, die gleiche Erfahrungen machen müssen und würde mich über einen Erfahrungsaustausch freuen.

  • Danke für diesen offenen und ehrlichen Beitrag aus der Beraterpraxis.

    Am sinnvollsten wäre es doch, wenn man einen Arzt mit zur Beantwortung der Gesundheitsfragen hinzuziehen würde.
    Dann sollte es bei einer Vertragsannahme durch den Versicherer aber auch unmöglich sein, dass dieser sich Jahre später aus der Leistungspflicht stehlen möchte.

    Ich habe von einigen Fällen gehört, wo die BU Versicherung nach dem Motto handelt, soll der Versicherte doch klagen, dann werden wir erst zahlen. Es könnte ja sein, daß man Recht bekommt oder der Versicherte gar nicht klagen will. Diese Praxis sollte gesetzlich verboten werden, wenn beim Abschluß ein Arzt eingeschaltet wurde.

  • Ein echt gelungener Beitrag.
    Aber, kann man Daten die man nicht angegeben hat auch nach dem Abschluss des Vertrages angeben ?
    MFG Herman

  • Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sehe ich folgende Probleme:

    Erstens kann ich mir nicht vorstellen, dass sich jeder spontan an alle ärztlichen Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen der letzten 5 bzw. 10 Jahre erinnern kann. Wer versucht, diese Fragen sofort in Anwesenheit des Vermittlers zu beantworten, kann schnell etwas übersehen. Deshalb sollte man sich mindestens eine Woche Zeit nehmen und die Antworten sicherheitshalber auch nochmals mit der Patientenakte beim Hausarzt überprüfen.

    Zweitens kann man als Patient nicht immer wissen, welche Diagnosen bzw. Verdachtsdiagnosen der Arzt bei Untersuchungen getroffen und in der Patientenakte festgehalten hat. Natürlich kann man bei der Antragstellung nur angeben, was man weiß. Aber wie soll ich später im Leistungsfall einer Versicherungsgesellschaft beweisen, dass ich von einzelnen, in der Patientenakte festgehaltenen Diagnosen oder Untersuchungsergebnissen nichts wusste? Auch dies kann man vermeiden, wenn man die Antworten nochmals mit dem Inhalt der Patientenakte vergleicht.

  • Mittlerweile ist es ja so, dass der Kunde die vorvertraglichen Versicherungsinformationen unterschreiben darf. Selbst wenn dies getan wird, will nicht wirklich jeder Kunde die 50 Seiten durchlesen, geschweige denn das Kleingedruckte. Auch wenn der Berater jeden einzelnen Punkt mit seinem Kunden durch arbeiten will, sagen die meisten, dass sie so viel Text nicht lesen wollen. Dennoch – die meisten Berater versuchen den Kunden rund um zu schützen bzw. abzusichern. Nur die geldgierigen Assgeier verkaufen etwas, ohne einen zufriedenen Kunden haben zu wollen. Doch solche Berater überleben nicht lange, weil die Kunden sowas sofort merken uund abspringen – was ja auch richtig ist.

  • Ich bin auch der Meinung, daß die Beantwortung der Gesundsheitsfragen ohne jede Abstriche wahrheitsgemäß erfolgen muß.So etwas wie Schamgefühl oder Verniedlichung bestimmter Erkrankungen sollte dabei gar nicht erst aufkommen. Meist tritt eine Berufsunfähigkeit ja plötzlich und nicht vorhersehbar ein, dann ist man auf die
    vereinbarte monatliche Rente doch angewiesen.Eine Sicherheit für die Leistung der Versicherung sind dann natürlich auch die wahrheitsgemäßen Angaben zu Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluß.Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muß natürlich die dafür gültigen Vorausetzungen erfüllen und von Anfang an mit offenen Karten gegenüber dem Leistungsgeber spielen.

  • Weithin unbekannt scheint die neuere Rechtsprechung zur Frage, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer ordnungsgemäßen Gesundheitsprüfung vor Vertragsschluss verpflichtet ist, zu sein. Nach neuerer Rechtsprechung besteht eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Gesundheitsprüfung. Kündigung und Rücktritt sind dann nicht möglich, wenn das Versicherungsunternehmen eine ordnungsgemäße Risikoprüfung vor Vertragsschluss unterlassen hat (BGHZ 117, 385, 387 f.; BGH VersR 2008, 668; OLG Saarbrücken VersR 2009, 99), zitiert nach http://versicherung-recht.de/juristische-informationen/versicherungszweige/berufsunfaehigkeitsversicherung/index.html.

  • Dennis A.

    Vertreter die Ihre Arbeit nicht korrekt erledigen, den müsste das Handwerk gelegt werden, die spielen doch nur mit uns Verbrauchern – und wir sind die gelackmeierten!

  • H.-W. Battermann

    Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Ich denke es versteht sich von selbst, dass man einen Antrag nochmal eingehend auf seine Richtigkeit überprüft und nichts unterschreibt, was nicht stimmt!

  • Auf mich trifft Szenario 3 zu. Konnte mich zunächst an kaum etwas erinnern. 😉

    Hab mich gut beraten gefühlt. Der Berater ist außerdem die einzelnen Klauseln mit mir durchgegangen. Sehr löblich!

    • admin

      Das ist wirklich sehr positiv zu bewerten, leider ist dies jedoch nicht die Regel, obwohl es eigentlich ja auch im Interesse des Beraters liegen sollte, sofern er nicht der Ausschließlichkeit angehört (Haftungsfrage).

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