Jahr für Jahr fahren unzählige Urlauber mit dem Auto in das Ausland. Zum einen ermöglicht diese Form der Anreise auch bereits während der Fahrt, Sehenswürdigkeiten zu besuchen, zum anderen ist die Mobilität vor Ort gewährleistet, das Anmieten eines Leihwagens entfällt. Ärgerlich wird es nur, wenn es während der Reise zu einem Unfall kommt.
Grüne Versicherungskarte ist in manchen Ländern Pflicht
Urlauber, die auch im Ausland nicht auf ihr Auto verzichten wollen, sollten vor dem Urlaub mit ihrer Autoversicherung klären, ob sie eine grüne Versicherungskarte benötigen. Diese ist der Nachweis vor Ort, dass eine Autoversicherung besteht. Diese Karte hat auch den Vorteil, dass auf der Rückseite die Ansprechpartner für das jeweilige Land mit Anschrift und Telefonnummer aufgeführt sind. Diese Dokument sowie eine Kopie des Versicherungsscheins sollte auf jeden Fall Bestandteil des Reisegepäcks sein. Unabhängig davon, ob es bei einem Unfall zu einem Personenschaden kam oder nicht, ist es gerade bei Nichtverschulden oder strittigem Sachverhalt sinnvoll, die Polizei hinzuzurufen. Für den Versicherer muss ein Unfallbericht ausgefüllt werden, die Formulare dafür sind in der Regel Bestandteil der Unterlagen, die Versicherungsnehmer mit der Police erhalten.
Versicherer in Kenntnis setzen
Unabhängig vom weiteren Verlauf sollte nach der Unfallaufnahme durch die Polizei die Versicherung telefonisch vorab von dem Unfall informiert werden. In diesem Telefonat erfährt der Versicherungsnehmer auch, welche weitere Vorgehensweise eingeschlagen werden soll, eventuell welche Werkstatt in Frage kommt. Ein Schuldanerkenntnis darf auf keinen Fall unterschrieben werden. Versicherungsvergleiche im Internet, wie beispielsweise www.kfzversicherungsrechner.com, geben zwar Auskunft über die versicherten Leistungen und die zu entrichtenden Prämien, aber keine Information, wie eine Versicherung Unfälle im Ausland handhabt. Diese Kenntnisse erhalten potentielle Kunden nur durch direktes Nachfragen. Einige Unternehmen behandeln diesen Punkt auf auf der Homepage unter der Rubrik „Häufige Fragen“. Über den Vergleich kommt man direkt auf die Seite der Gesellschaft und kann sich dort kundig machen.
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