Die Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung ist ein Zusatzbaustein der Privathaftpflichtversicherung, der entweder separat hinzu gewählt, oder aber in den besseren Tarifen (nicht Basistarif) automatisch mit enthalten ist. Wie wichtig der Einschluss der Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht sein kann, möchten wir Ihnen hiermit nachfolgend erläutern:
Privathaftpflicht – die Absicherung der eigenen Mißgeschicke
Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die jedem Haushalt nur empfohlen werden kann. Kleine Missgeschicke, die einen begrenzten Schaden verursachen, sind sicher leicht zu ersetzen. Was aber, wenn durch das eigene Verschulden eine andere Person dauerhaft geschädigt wird? Hier können sehr schnell Summen im sechsstelligen Bereich anfallen, für die ein Verursacher haftbar gemacht werden kann. Besonderes Augenmerk verdient beim Abschluss einer Privathaftpflicht also die Deckungssummen mit denen die Versicherung haftet. Personen- und Sachschäden sollten dabei mit mindestens 5 Millionen Euro abgedeckt sein. Viele Versicherungen bieten sogar Deckungssummen von 10 und mehr Millionen Euro an, was den Jahresbeitrag nur um wenige Euro erhöht. Für Vermögensschäden sowie Mietsachschäden werden jeweils mindestens 1 Millon Euro empfohlen. Diese Mindest-Deckungssummen sollten in jeder Police enthalten sein.
Die Privathaftpflicht deckt Schäden und Mißgeschicke, die Sie anrichten – Wer deckt Schäden, die Ihnen zugefügt werden?
Natürlich gibt es bei der Privathaftpflicht noch zahlreiche weitere Details zu bedenken. Normalerweise steht dabei immer im Vordergrund, wie Sie sich gegen Schäden absichern können, die Sie, bzw. mitversicherte Personen in Ihrem Haushalt, verursachen. Leider gibt es nach wie vor, noch zuviele Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – keine Privathaftpflicht besitzen und auf diesen wichtigen Schutz verzichten. Sollte Ihnen einer dieser unversicherten Personen einen Schaden zufügen, sind diese kraft Gesetzes persönlich haftbar zu machen. Da nach dem Gesetz jede Person mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die sie anrichtet, haftbar ist, werden Sie vor Gericht Ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Sollte also jemand, ohne Privathaftpflicht, eine Ihrer 500-Euro-Vasen umwerfen, können Sie sich getrost drauf verlassen, dass Ihnen hier Ersatz geleistet werden muss.
Forderungsausfalldeckung Beispiel
Stellen wir uns nun jedoch mal vor, Sie laufen eine Häuserzeile entlang und im fünften Stock über Ihnen steht genau so eine Vase auf der Fensterbank. Jemand aus diesem Haushalt – ohne Privathaftpflicht – ist mit den Gardinen oder mit Fenster putzen beschäftigt, stößt die Vase um, das gute Stück fällt in die Tiefe und landet genau auf Ihren Kopf! Sie tragen schwere Kopfverletzungen davon und sind über Monate auf ärztliche Behandlung angewiesen sowie arbeitsunfähig. Bis hierher dürften schon Kosten von mehreren 10.000 Euro wahrscheinlich sogar weit über 100.000 Euro aufgetreten sein.
Nur wenige Privatpersonen werden in der Lage sein, Ihnen diese Schäden aus eigenen Mitteln zu ersetzen.
Treten darüber hinaus auch noch bleibende Schäden oder eine Berufsunfähigkeit auf, können Kosten in Millionenhöhe entstehen, auf denen Sie, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Verursachers, sitzen bleiben. Für genau diese Fälle gibt es die Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung. Mit der Privathaftpflicht können Sie sich also nicht nur gegen Schäden absichern, die Sie anderen zufügen, sondern, mit der Aufnahme der Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung in den Vertrag, auch gegen Haftpflicht-Schäden, die Ihnen von anderen ohne Versicherungsschutz zugefügt werden. Sollte der Schadensverursacher nicht in der Lage sein, Sie zu entschädigen, tritt automatisch Ihre Privathaftpflicht in Vorleistung und holt sich dann gegebenenfalls die nächsten 30 Jahre, das Geld vom Verursacher zurück.
Beim Online-Vergleich auf Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung achten
Neben möglichst hohen Deckungssummen handelt es sich bei dem Baustein Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung sicher um den wichtigsten Teil der Privathaftpflicht, sind doch immer noch etwa 30 Prozent der Deutschen ohne diesen Versicherungsschutz. Zudem schlägt die Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung nur mit sehr geringen Zusatzkosten zu Buche. Beim Online-Vergleich von privaten Haftpflichtversicherungen ist es also unbedingt empfehlenswert sicherzustellen, dass diese wichtige Vereinbarung zum Forderungsausfall enthalten ist. Die Beitragsdifferenz zu sehr günstigen Angeboten ohne Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung lohnt einfach nicht, dieses Risiko zu tragen.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Ihnen unser Artikel gefallen oder weitergeholfen hat! Vielleicht wird dieser Artikel ja auch von einem Betroffenen gelesen, dann wäre es schön, wenn Sie Ihre Erfahrung mit uns teilen und anderen Besuchern einen guten Rat erteilen könnten! Nur zu!
Autor: Tania Dählmann
Die Forderungsausfalldeckung ist bei den neuen Tarife oft mit eingeschlossen. Nur die Höhe und die Selbstbeteiligung schwankt bei den Versicherern. Zusätzlich sollte die Haftpflicht auch Gefälligkeitsschäden und das Schlüsselrisiko ausreichend abgedeckt haben 😉
Meiner Meinung nach sollte die Forderungsausfalldeckung in allen Paketen der Privathaftpflicht automatisch mit eingeschlossen werden, wenn man bedenkt, wie viele keine Privathafpflicht haben oder wie viele eine Privatinsolvenz anmelden und dann dort ja genauso wenig zu holen ist.
Na, dann sollte alle mal Ihre alten Verträge überprüfen!
Verlässt man sich auf andere, bist du verlassen. Na dann werde ich wohl mal meine Privathaftpflicht überprüfen müssen.