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Einreisebestimmungen für Hunde im Urlaub

Einreisebestimmungen für Hunde

Einreisebestimmungen für Hunde

Damit Sie keine bösen Überraschungen bei der Einreise mit Ihrem Hund oder Ihren Hunden in das ausgewählte Urlaubsland erleben müssen, sollten Sie sich unbedingt vor dem Urlaubsantritt über die entsprechenden Einreisebestimmungen für Hunde informieren. Diese können je nach Urlaubsland für Hunde unterschiedlich sein und bei Nichtbeachtung kann es zu einer Verweigerung der Einreise des Hundes kommen. Nicht überall in Europa gelten die gleichen Vorschriften, für Länder außerhalb der Europäischen Union können sich diese sogar gravierend von denen der EU-Länder unterscheiden. Eine nicht umgehbare Pflicht bei Reisen mit Hunden ins europäische Ausland ist der EU-Heimtierausweis. Dieser spezielle Ausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reiseaufenthalten in EU-Ländern für Hunde standardmäßig vorgeschrieben.

Mit Hunden problemlos in den Urlaub

Die Ausstellung des EU-Heimtierausweises können jene Tierärzte ausstellen, die eine gesonderte Ermächtigung dazu besitzen. Dabei ist es unerheblich, wo der Hundehalter und sein Hund leben. Außerdem müssen Hunde heutzutage auch mit einer Kennzeichnung mit einem Mikrochip versehen werden. Die Tätowierung muss einwandfrei lesbar sein, was zu einem gewissen Risiko führen kann, wenn der zuständige Grenzbeamte die Tätowierung Ihres Hundes nicht entziffern kann. Außerdem müssen Sie als Tierhalter nachweisen, dass die Tätowierung bereits vor dem Juli 2011 angebracht wurde. Deshalb empfiehlt sich in diesem Fall trotzdem die ergänzende Kennzeichnung mit einem Mikrochip, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. So beugen Sie eventuellen Problemen bei dem Grenzübergang vor und unnötiger Stress für Mensch und Tier wird vermieden. Der Sinn und Zweck dieses einheitlichen EU-Ausweises ist das Vereinfachen und Angleichen der unterschiedlichen Einreisebestimmungen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der EU. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem umfassenden Schutz vor Tollwut. Die Tollwutimpfung muss beständig erneuert werden und deren Eintrag im Pass aktuell sein. Je nach Impfstoff und Hersteller ist diese bis zu drei Jahren wirksam.


Welche Daten sollten unbedingt im Heimtierausweis stehen?

Vor Reiseantritt mit Ihrem Hund sollten Sie Ihren Heimtierausweis auf nachfolgende Eintragungen überprüfen:

  • Namen und aktuelle Adresse des Hundehalters
  • Photo des Hundes – optional
  • Name, Rasse und Geschlecht des Hundes, einschließlich dessen Geburtsdatum (sofern dieses bekannt ist) und das entsprechende Fellkleid
  • Nummer des Microchips, Datum und Stelle der Implantation. Wenn noch eine Tätowierung vorhanden ist, dann wird deren Nummer und das Datum gebraucht
  • Alle bisherigen Impfungen mit Datum, deren Gültigkeit und dem autorisierten Tierarzt

Nachfolgende Einreisebestimmungen gelten in Europa – hier haben wir die geläufigsten Urlaubsländer für Sie zusammengefasst.

Einreisebestimmungen für Hunde in Belgien

Da Belgien Mitglied in der EU ist, muss folglich für Hunde ein gültiger EU-Heimtierausweis mit den benötigen Impfungen bei der Einreise mitgeführt werden, wobei hier eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung besonders wichtig ist. Die Tollwutimpfung muss von einem autorisierten Tierarzt mindestens 1 Monat vor der Einreise durchgeführt worden sein. Der Ausweis muss außerdem dem Hund eindeutig zugeordnet werden können, entweder durch dessen Chip- oder der Tätowier-Nummer.

Einreisebestimmungen für Hunde in Dänemark

Die Einreise nach Dänemark ist nur mit einem gültigen EU-Heimtierausweis und einem implantierten Mikrochip oder einer Tätowierung möglich. Das von einem autorisierten Tierarzt ausgestellte Tollwut-Impfzeugnis muss in deutsch, englisch, französisch und dänisch belegen, dass der Hund vor mindestens 30 Tagen und nicht länger als vor 12 Monaten vor dem Datum der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Hierzu muss der Internationale Impfpass benutz werden.

Welche Hunde dürfen nicht in Dänemark einreisen?

Ab Juli 2010 ist die Einfuhr, die Haltung und die Zucht von den nachfolgenden Hunderassen, die in Dänemark als gefährlich eingestuft werden, verboten:

  1. Amerikanische Bulldogge
  2. Amerikanischer Staffordshire Terrier
  3. Boerboel
  4. Dogo Argentino
  5. Fila Brasileiro
  6. Kangal
  7. Kaukasischer Ovtcharka
  8. Pitbull Terrier
  9. Tornjak
  10. Tosa Inu
  11. Sarplaninac
  12. Südrussischer Ovtcharka
  13. Zentralasiatischer Ovtcharka

Einreisebestimmungen für Hunde in Finnland

In Finnland wird für Hunde, die älter als 3 Monate sind, ein gültiger und aktueller EU-Heimtierausweis benötigt, mit einer tierärztlichen Tollwut-Impfbescheinigung. Die Impfung muss vor mindestens 30 Tagen und vor höchstens 12 Monaten durchgeführt worden sein. Hunde, die jünger als 3 Monate sind, brauchen keine Impfung. Außerdem wird zusätzlich eine tierärztliche Bescheinigung über eine erfolgreiche Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus gefordert, diese Wurmkur muss frühestens 3 Tage und spätestens 1 Tag vor der Einreise erfolgt sein.

Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich

Der Hund braucht bei der Einreise nach Frankreich, den aktueller EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung und muss mindestens 3 Monate alt sein, jüngere Hunde dürfen nicht einreisen.
Nach der Erstimpfung müssen mindestens 30 Tage vergangen sein und diese sollte jährlich wiederholt werden. Es gelten weiterhin strenge Zusatzbestimmungen für Kampfhunde, die Rassen der ersten Kategorie, dazu zählen:

  1. Staffordshire Terrier
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Mastiff
  4. Tosa


und artverwandte Züchtungen aus diesen Rassen, dürfen nicht einreisen. Rassen der zweiten Kategorie, die in einem vom Internationalen Hundeverband FCI zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind, dürfen einreisen. Die Hunde der zweiten Kategorie müssen an allen öffentlichen Orten mit Maulkorb und Leine von einer volljährigen Person geführt werden.

Einreisebestimmungen für Hunde in Holland

Die Einreise nach Holland ist nur mit einem gültigen EU-Heimtierausweis und einem implantierten Mikrochip oder einer Tätowierung möglich. Es dürfen alle Hunderassen einreisen, hier herrscht außerdem überall Leinenpflicht.

Einreisebestimmungen für Hunde in Italien

Die Einreise nach Italien ist nur mit einem gültigen EU-Heimtierausweis und einem implantierten Mikrochip oder einer Tätowierung möglich. Jede einreisende Person darf höchstens 5 Hunde mitführen, die nicht zum weiteren Verkauf bestimmt sein dürfen. Auf der gesamten Reise muss der Hund mit einem Maulkorb und einer Leine ausgestattet sein.

Einreisebestimmungen für Hunde in Kroatien

Hunde aus Deutschland dürfen bis zu 30 Tage nach Kroatien reisen, vorausgesetzt diese haben einen Internationalen Impfpass und eine gültige Tollwutimpfung, welche mindestens 15 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Eine lesbare Tätowierung oder ein Microchip ist ebenfalls Pflicht. In öffentlichen Bereichen besteht Leinenpflicht und große Rassen müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen.

Einreisebestimmungen für Hunde in Norwegen

Der Hund muss, um in Norwegen einreisen zu können, einen gültigen EU-Heimtierausweis, eine lesbare Tätowierung oder einen Microchip, eine Tollwutimpfung und eine beglaubigte Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus dabei haben. Die Wurmkur darf nicht älter als 5 Tage sein und muss spätestens 24 Stunden vor der Einreise erfolgt sein.

Einreisebestimmungen für Hunde in Österreich

Der Hund braucht bei der Einreise nach Österreich einen gültigen EU-Heimtierausweis, einen Microchip oder eine Tätowier-Nummer, und eine aktuelle Tollwutimpfung. Das Land ist sehr hundefreundlich, Hunde können in Bars, Cafes, Restaurants und in den öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. In Österreich wird die Leinen- und Maulkorbpflicht je nach Gemeinde anders geregelt, an öffentlichen Plätzen in größeren Siedlungen muss der Hund jedoch stets an der Leine oder bei gefährlicheren Hunderassen mit einem Maulkorb geführt werden.

Einreisebestimmungen für Hunde in Polen

Da Polen auch mittlerweile der EU beigetreten ist, gelten hier ebenfalls die EU- Vorschriften, das bedeutet, dass der Hund einen gültigen EU-Heimtierausweis, eine lesbare Tätowierung oder einen Microchip und eine valide Tollwutimpfung haben muss. Pro Hundebesitzer sind bei einer privaten Einreise nur 5 Hunde erlaubt.

Einreisebestimmungen für Hunde in Schweden

Für die Einreise nach Schweden brauchen Hunde den EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutimpfung und einen Mikrochip oder eine Tätowier-Nummer. Hier wird außerdem eine Tollwut-Antikörperbestimmung und eine Entwurmung gegen Echinokokken verlangt, mit jeweiligem Eintrag im Hundepass. Um Problemen an der Grenze vorzubeugen, werden außerdem die Impfungen gegen Staupe und Leptospirose empfohlen. Es dürfen nicht mehr als 5 Hunde pro Person mitgeführt werden.

Einreisebestimmungen für Hunde in der Schweiz

In der Schweiz gelten die gleichen Vorschriften wie in der EU: der Hund muss einen gültigen EU-Heimtierausweis, einen Microchip oder eine Tätowierung, und eine aktuelle Tollwutimpfung haben. An den Ohren und der Rute kupierte Hunde dürfen nicht eingeführt werden, außer der Hundebesitzer kommt mit dem Tier für einen kurzen Ferienaufenthalt oder es handelt sich um einen kompletten Umzug in die Schweiz. Hunde müssen an öffentlichen Plätzen angeleint werden und der Hundekot sollte umgehend beseitigt werden, da sonst hohe Geldstrafen möglich sind.

Einreisebestimmungen für Hunde in Spanien

Der Hund braucht bei der Einreise nach Spanien einen gültigen EU-Heimtierausweis, einen Microchip oder eine Tätowier-Nummer, und eine aktuelle Tollwutimpfung. Das Land ist überwiegend sehr hundefreundlich, Hunde können in Bars, Cafes und Restaurants mitgenommen werden. Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Bedingungen immer schärfer, in vielen Regionen dürfen Hunde nur in speziellen Transportboxen mitreisen. Da hier viele herrenlose Hunde leben, sollte der eigene Hunde vorsichtshalber an der Leine geführt werden.

Einreisebestimmungen für Hunde in Ungarn

Bei der Einreise in Ungarn braucht der Hund einen gültigen EU-Heimtierausweis, einen Microchip oder eine Tätowierung, und eine aktuelle Tollwutimpfung. Jeder Hundebesitzer darf nicht mehr als 5 Hunde mitführen, wenn es sich um eine private Einreise handelt. Auf öffentlichen Plätzen und öffentlich genutzten Einrichtungen müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln besteht eine Maulkorbpflicht. Als gefährlich geltende Rassen und Kampfhunde dürfen nur dann nach Ungarn einreisen, wenn diese kastriert oder sterilisiert worden sind. In diesem Fall ist es ratsam, bei der ungarischen Botschaft nach der aktuellen Rasseliste zu fragen.

Der Urlaub mit dem Hund

Eine Reise mit dem Hund erfordert eine gute Vorbereitung und Planung, damit hier alles rundlaufen kann. Nicht überall dürfen Hunde mitgenommen werden, und deshalb sollten Sie sich hier genauestens über die lokalen Bedingungen informieren. Auf einer Reise wird der Stressfaktor sowohl für den Hund selber, als auch für den Hundebesitzer erhöht. Der Reisestress und die neue Umgebung beinhalten ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Hund, dieser muss sich nach jedem Ortswechsel erstmal zurechtfinden und akklimatisieren. Um dieses Risiko auszugleichen, empfiehlt sich eine Hundehaftpflicht und eine Hundekrankenversicherung beziehungsweise eine Hunde-Op Versicherung. Diese sinnvolle Investition kann Hundebesitzern unnötig hohe Ausgaben in der Urlaubszeit ersparen, wenn der Hund stressbedingt einen Schaden anrichtet, sich mit einer gefährlichen Krankheit ansteckt oder ihm stößt ein Unfall zu.
Sollte Ihnen noch etwas einfallen, was man ergänzen sollte?

Autor: Tania Dählmann

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2 comments to Einreisebestimmungen für Hunde im Urlaub – Nicht jeder Hund darf rein!

  • Ludwig

    Hallo, eine kurze Frage. Mit wieviel Hunden darf ich mit meinem Mann nach Frankreich einreisen zum Urlaub machen. Wir haben vier afghanische Windhunde im ALter von einem halben Jahr bis 10 Jahre.Man findet verschieden Zahlenangaben von 3 – 5 im Internet.
    Danke für eine schnelle Antwort.

    Fam. Ludwig

    • Hallo Fam. Ludwig,
      zu Ihrer Frage möchten wir Sie bitten sich an die französische Botschaft bezüglich der konkreten Einreisebestimmungen zu wenden.
      Liebe Grüsse und einen schönen Urlaub wünschen wir Ihnen!

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