Seit Juli 2012 haben Sie die Möglichkeit zwei Kraftfahrzeuge mit einem sog. Wechselkennzeichen beim Straßenverkehrsamt anzumelden. Diese Gesetzesänderung war in Deutschland ursprünglich als Motivation vorgesehen, nach Möglichkeit ein Elektrofahrzeug als Zweitwagen zu zulassen.
Vorbilder für die Gesetzesänderung waren die Länder Österreich und Schweiz. In diesen Ländern wurde die Anmeldung eines Wechselkennzeichens für zwei Fahrzeuge bereits seit Jahren praktiziert: Man meldete zwei Kraftfahrzeuge beim Straßenverkehrsamt an und musste nur für das jeweils teurere Fahrzeug die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer bezahlen. Natürlich können die Fahrzeugbesitzer durch diese Regelung viel Geld in der Kfz-Versicherung oder der Kfz-Steuer einsparen.
So weit – so gut. Was jedoch in anderen Ländern möglich ist, heißt noch lange nicht, dass dies auch für Deutschland gilt. Leider!
So wie die bisherigen Regeln in Deutschland für das Wechselkennzeichen aussehen, kann man sagen, war dies nicht im eigentlichen Sinne des Erfinders.
Doch kommen wir jetzt erst kurz zu den Fakten:
Für welche Kraftfahrzeuge ist eine Anmeldung als Wechselkennzeichen überhaupt möglich?
Ein Wechselkennzeichen ist nur möglich für Fahrzeuge, die derselben EU Fahrzeugklasse angehören:
- Klasse M1: PKW (bis 8 Personen zzgl. Fahrer) und Wohnmobile
- Klasse L: alle Motorräder, Quads, Trikes
- Klasse 01: Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 KG
Eine Mischung dieser Fahrzeugklassen ist bei der Anmeldung eines Wechselkennzeichens nicht möglich, da das Kennzeichenformat für beide Fahrzeuge identisch sein muss.
Allerdings ist ein Wechselkennzeichen z. B. auch für Oldtimer möglich, da diese der gleichen Fahrzeugklasse angehören, somit kann ein Oldtimer neben dem normalen PKW auf Basis des Wechselkennzeichens geführt werden.
Wie erfolgt die Anmeldung beim Wechselkennzeichen?
Jedes Fahrzeug benötigt eine eigene eVB Nummer von der Kfz-Versicherung. Beide Fahrzeuge müssen zeitgleich aber separat angemeldet werden.
Bedenken Sie, bei der Anmeldung müssen folgende Kosten einkalkuliert werden:
zweimal Gebühren für die amtliche Zulassung, zwei Wechselkennzeichen und 4 Halterrahmen.
Was muss ich beim Wechselkennzeichen beachten? Richtlinien beim Wechselkennzeichen:
Es darf immer nur ein Fahrzeug genutzt werden. Das zweite Fahrzeug sollte sich in der Garage oder auf dem geschlossen Hof bzw. umfriedeten Abstellplatz befinden (auf gar keinen Fall auf öffentlichen Strassen). Das Farzeug darf nur mit vollständigem Wechselkennzeichen in den Straßenverkehr eingebracht werden, ansonsten droht ein Bußgeld, weil dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Das Fahrzeug, welches gerade im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, darf nur mit vollständigem Wechselkennzeichen erfolgen. D. h. jedes Fahrzeug bekommt beim Wechselkennzeichen eine feste Komponente, die immer am Fahrzeug verbleibt und eine zusätzliche Komponente, die immer ausgetauscht werden und an dem Fahrzeug befestigt werden muss, mit dem gerade gefahren wird. Nur auf diese Art und Weise ist eine abwechselnde Nutzung von zwei Kfz`s möglich.
Wechselkennzeichen und Kfz-Versicherung:
Das zweite Fahrzeug kann in der Kfz-Versicherung bezüglich des Schadenfreiheitsrabatts, wie der Erstwagen eingestuft werden.
Um diese Einstufung zu erhalten, müssen beide Fahrzeuge ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren werden (ist dies nicht der Fall, erfolgt eine reguläre Einstufung von Erstfahrzeug und Zweitwagen, wenn die Person, die noch mit dem Fahrzeug fährt, namentlich benannt wird)
Bei beiden Fahrzeugen wird die ausschließliche private Nutzung vorausgesetzt!
Beide Fahrzeuge müssen sozusagen ganzjährig versichert sein. Es ist nicht möglich eines der beiden Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, rotem Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen anzumelden.
Wird eines der beiden Fahrzeuge beim Wechselkennzeichen abgemeldet, sollte dies möglichst erst nach 6 Monaten erfolgen, damit der Vertrag im darauffolgenden Jahr, runtergestuft wird.
Auch für das “ ruhende Fahrzeug“ springt die Teilkasko oder die Vollkasko ein, wenn etwas passieren sollte und Sie diesen Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung eingeschlossen haben.
Zusatzleistungen wie ein Rechtsschutz oder ein Schutzbrief muss für jedes Fahrzeug separat abgeschlossen werden.
Wo bleibt jetzt der Nutzen – die Vorteile – für den Verbraucher?
Es gibt keine!
Ursprünglich war auch bei uns in Deutschland eine Steuervergünstigung vorgesehen, die allerdings verworfen wurde. Also keine Steuervergünstigung!
Die Kfz-Versicherungen, anfänglich begeistert von dieser Idee, halten sich jedoch mit dem aktiven Bewerben nicht ohne Grund zurück. Bisher ist noch keine Kfz-Versicherung bekannt, die dem Modell in Österreich oder der Schweiz gefolgt ist und lediglich den Beitrag für das teurere Auto verlangt. Nur einige Kfz-Versicherungen bieten zumindest einen Rabatt an, einige Kfz-Versicherungen beabsichtigen bisher noch keinerlei Änderungen. Also nur möglicherweise ein Rabatt in der Kfz-Versicherung.
Doch ist der Rabatt in der Kfz-Versicherung, wirklich ein Rabatt im eigentlichen Sinne, oder nur Augenwischerei?
Viele die bisher einen Zweitwagen nutzen, haben in der Kfz-Versicherung aufgrund von zwei Kfz-Versicherungen und der geringen KM Laufleistung sowieso schon einen Rabatt erhalten.
Da die Nutzung von Saisonkennzeichen beim Wechselkennzeichen nicht möglich ist, sind auch die Saisonfahrer, die Ihr Wohnmobil, Cabrio oder Oldtimer nur für die Saison angemeldet haben, auf Deutsch gesagt in den A……..(Allerwertesten) gekniffen. Dadurch, daß die Kfz-Versicherung den Beitrag für beide Fahrzeuge verlangt, fahren diese günstiger, wenn es Sie es bei der bisherigen Regelung belassen.
Dadurch dass sich ein Großteil der Kfz-Versicherungen von einer allgemeinen, öffentlichen Rabattierung beim Wechselkennzeichen distanziert, z. T. kein eigener Tarif dafür vorgesehen ist und beide Fahrzeuge ganz regulär als Erstfahrzeug und Zweitfahrzeug eingestuft werden, fällt mir eigentlich kein echter Vorteil ein.
Vielleicht wird die eine oder andere Voraussetzung noch zugunsten des Kunden geändert, aber im großen und Ganzen kann man wohl sagen: Dies ist wieder mal eine Erfindung, die die Menschheit nicht braucht!
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Ihnen unser Artikel gefallen oder weitergeholfen hat! Sagen Sie uns Ihre Meinung – was halten Sie von den neuen Wechselkennzeichen – Pro oder Contra? Wir sind gespannt!
Autor: Tania Dählmann
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Leider hat sich seit der Einführung bisher nicht viel verändert! So lange die Versicherungen keine günstigen Rabatte geben, wird es auch ein Flop bleiben! Ich hoffe dass die Versicherungen 2013 in die richige Richtung lenken und dem Wechselkennzeichen eine Chance geben!
Gut gemacht und danke für die guten Tips.
Ich hatte mir von der Idee des Wechselkennzeichens einiges versprochen. Dabei ist doch die Idee so naheliegend. Man beantragt ein Wechselkennzeichen, zahlt etwas mehr und kann dieses Kennzeichen mit unterschiedlichen Fahrzeugen nutzen. Beispielsweise im Sommer das Cabrio und im Winter einen anderen Wagen. Denkbar wären sicher einige Möglichkeiten. Wieder wurde eine Entscheidung getroffen, die völlig am Verbraucher vorbei entschieden wurde.
Mit der Idee sollten die Leute auch dazu bewegt werden nebenbei noch einen Jung- oder Oldtimer zu fahren oder das man sich doch noch ein Motorrad leisten kann.
Typische ich stopf mir mal die Taschen voll und geb nix wieder her Mentalität.
So kann man eine super Idee auch kaputtmachen. Danke für die tollen Artikel hier!!!
Es bleibt abzuwarten, wie sich das mit den Wechselkennzeichen in der Kfz-Versicherung weiterhin entwickelt. Aber in der Tat ist es für viele enttäuschend schlecht geregelt.