Um einen Mißbrauch in der Tierkrankenversicherung vorzubeugen, ist es im allgemeinen üblich, dass der Versicherungsnehmer je nach Sparte und versicherten Tier eine Wartezeit in Kauf nehmen muss, bevor seine Tierkrankenversicherung in Kraft tritt. Jeder, der eine Tierkrankenversicherung beantragt, muss Fragen zum Gesundheitszustand seines Tieres beantworten bzw. bescheinigt mit seiner Unterschrift gegenüber der Versicherung, dass sein Tier gesund ist und das Tier nicht erkrankt oder in tierärztlicher Behandlung gewesen ist. Leider sind sich einige Kunden der Konsequenzen falscher Angaben, oder einem Verschweigen, nicht bewusst!
Falsche Angaben können den Versicherungsschutz kosten
Bei Antragstellung der Versicherung – egal um welche Versicherung es sich dabei handelt – gibt es einen Passus im Antrag, in dem so oder so ähnlich geschrieben steht: „Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Versicherer je nach Verschulden berechtigen kann, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, was unter Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann.“ Dieser Punkt besagt eindeutig, dass mich Unwahrheiten, dazu zählt auch das Verschweigen, den Versicherungsschutz kosten kann.
Abgesehen davon, dass man mit so einer Einstellung eigentlich einen Versicherungsbetrug begeht – was keinesfalls ein Kavaliersdelikt ist – ist eine derartige Handlung auch gegenüber den anderen ehrlichen Kunden absolut unfair. Das Prinzip Versicherungen basiert auf dem Wahrscheinlichkeitsprinzip und der laufenden Beitragszahlung von erst einmal gesunden Menschen bzw. Tieren. Nur wenn es dazu ein ausgewogenes Verhältnis gibt, können die Beiträge im Rahmen des bezahlbaren bleiben. Würde es jedoch vermehrt zu Fällen kommen, in denen bereits kurz nach der Antragstellung unangemessene Leistungen in Anspruch genommen werden, würde der Zahlbeitrag zu dieser Versicherung innerhalb kürzester Zeit explodieren, wo auch ehrliche Kunden drunter zu leiden hätten. Das Endergebnis wäre, dass die Tierkrankenversicherung nicht mehr bezahlbar ist, das Produkt vom Markt genommen wird und anschließend wieder vermehrt Tiere eingeschläfert werden müssen, weil sich der Tierhalter die Krankheitskosten bzw. Operationen nicht leisten kann.
Aktuelles Beispiel zum Versäumnis
Ganz aktuell ist wieder ein Fall reingekommen, wo der Kunde bei Antragstellung versäumt hat, der Tierkrankenversicherung mitzuteilen, dass mehrere Zähne gezogen werden müssen. Dieser Umstand ist nach erfolgter Behandlung auf Nachfragen beim Tierarzt bekannt geworden.
Auch wenn sich viele Tierärzte darüber aufregen, dass Sie nach der Behandlung eines versicherten Tieres einiges an Papierkram auszufüllen haben, zeigt doch gerade dieser Fall wieder auf´s Neue, dass ein explizites Nachfragen beim Tierarzt absolut erforderlich ist, um einen Mißbrauch der Tierkrankenversicherung vorzubeugen.
Selbstverständlich musste die Kostenübernahme im Sinne der anderen Versicherten abgelehnt werden, was jedoch meistens bei dem Betroffenen auf völliges Unverständnis stösst. Glück im Unglück hat der Kunde, wenn trotz Verletzung der Anzeigepflicht die Versicherung den Vertrag nicht kündigt. In diesem Fall wurde die aktuelle Rechnung nicht übernommen und der Kunde bekam einen sog. Haftungsausschluss in dem steht: „Operationen der Maulhöhle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“ Zu solch einem Haftungsausschluss ist die Tierkrankenversicherung nach Verletzung der Anzeigepflicht auch berechtigt. Natürlich ist der Kunde aufgrund dieser „Vertragsänderung“ ebenfalls berechtigt eine fristlose Kündigung auszusprechen, muss dann jedoch bei der nächsten Versicherung die Vorerkrankungen angeben und gegebenenfalls auch, dass bereits eine Tierkrankenversicherung bestand und aus welchen Gründen diese nicht mehr besteht.
Dies ist leider auch keineswegs ein Einzelfall. Aus Erfahrungen wissen wir, dass Tierhalter bereit sind, viel zu riskieren, wenn es um die Gesundheit Ihres Tieres geht. Aus Geldmangel, wird eine dringend anstehende Operation nicht durchgeführt, das Tier (auch unter Schmerzen) wieder mit nach Hause genommen, eine Versicherung beantragt, die Wartezeit in Kauf genommen und anschließend der dringende Eingriff vorgenommen, in der Hoffnung, dass die Versicherung nicht merkt, dass das Tier bereits bei Antragstellung akut erkrankt war.
Konsequenzen und Ihre Folgen
Abgesehen von einer möglichen Kündigung der Versicherung oder der Vereinbarung einer Klausel ist die Tierkrankenversicherung in solchen Fällen darüberhinaus auch berechtigt, einen Vermerk im Zentralregister der Versicherungen vorzunehmen. In diesem Zentraleregister werden Besonderheiten oder Auffälligkeiten eingetragen wie z. B. Leistungsausschlüsse, Vereinbarung von Klauseln, Risikozuschläge, Anzeigepflichtverletzungen, fingierte Schadensfälle etc. Jede Versicherung hat darauf Zugriff, um sich einen Einblick über den Kunden zu verschaffen.
Auf den Punkt gebracht, heisst dies, dass es sich auch im weiteren Verlauf nicht lohnt, etwas zu verschweigen, weil es am Ende immer wieder heraus kommen kann.
Die schlimmste Konsequenz, die jedoch bei Verletzung der Anzeigepflicht erfolgen kann, ist die Kündigung der jeweiligen Versicherung. Wurde der Vertrag von der Versicherung erst einmal gekündigt, muss man dies im Falle einer Antragstellung bei der nächsten Versicherung angeben, wo anschliessend jede weitere Versicherung die Möglichkeit hat, das beantragte Risiko abzulehnen, weil Sie solche Kunden nicht haben möchten.
Unser Tipp: Auch wenn Ihr Tier nur zu einer Vorsorgeuntersuchung oder Impfung beim Tierarzt gewesen ist, geben Sie dies im Antrag mit an und schreiben Sie dazu, dass jedoch keinerlei Auffälligkeiten oder Gesundheitsstörungen beim Tier vorlagen und das Tier vollkommen gesund ist.
Foto: Ruth Rudolph / pixelio.de
Sollten auch Sie in diesem Bereich auch etwas zu sagen haben oder noch etwas zu unserem Thema ergänzen wollen, freuen wir uns auf Ihren Kommentar dazu!
Autor: Tania Dählmann
Ganz genau! Ich kann ja auch kein brennendes Haus versichern, auch wenn es die ERGO in Ihren Fernsehspots zur Zeit so suggerieren will („…wir machen das einfach…“).
Auch die haben nix zu verschenken! Wer auf diese Bauerfängerei reinfällt hat es wohl nicht anders verdient das er nachher keinen Cent sieht. Der Text hier ist wie alles andere in diesem Blog meiner Meinung nach super informativ und verständlich. 1000 Dank dafür und weiter so!
Ob man den Artikel zur Tierkrankenversicherung nun mit dem Konzept der Ergo vergleichen kann, sei nun dahin gestellt, aber Verknüpfungen auch mit anderen Versicherungszweigen lassen sich sehr wohl erkennen, das ist vollkommen richtig.